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Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Anonymous - 27.02.2005, 14:35bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
die teitel sagt es eigentlich schon alles.
so weit ich weiß ist die mindest bodenfreiheit bei tragenden teilen (in belgien) bei 11cm. es wird jedoch jetzt schon seid längerem gemunkelt das die grenze auf 9 cm herunter gesetzt worden ist. kann mir einer von euch das mit sicherheit bestätigen?
merci im voraus
PS ist relativ dringend muß bis zum 18ten märz vorgefahren sein. mit 9 hätte ich kein problem mit 11 könnte knapp werden.
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Roger - 27.02.2005, 16:08
Also es sind definitiv 11 cm Bodenfreiheit... wenn man dann leicht an den Holzblock kommt..ok, aber das liegt im Ermessen des Prüfers
Zitat: Exigence de base : le véhicule doit avoir une garde au sol de 11 cm, le conducteur étant présent dans le véhicule.
Alles andere ist nur Spekulation und wird nicht angewandt.... die 9cm die im Raume stehen stehen zwar auch im Gesetzestext, aber da der Fahrer bei dem Test logischerweise an Bord sitzt, werden die 9cm genommen, wenn Du 100 oder mehr kg wiegst..einzig und allein das ist die berühmte Ausnahme.... setzt Du da ein Mäusschen von 50 oder 60 kg rein gelten die 11 cm...
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Anonymous - 24.03.2005, 17:44
War beim Tüv in eupen und es sind eindeutig 9cm und ich bin mit 9.2cm oder was in der art drüber :D
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Roger - 24.03.2005, 20:51
Na dann herzlichen Glückwunsch....
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
geextah - 25.03.2005, 02:20
Herzlichen Glückwunsch wo musst du denn da drübefahren? über en holz oder was und wo wird das dann gelegt in der mitte oder an den seiten? muss man da einmal komplet drüber fahren ohne dran zu kommen? würde mich mal interessieren da ich keine lust habe an meinem polo die federn vorne zu wechseln ich schätze mal an der stossstange habe ich 9 aber mit dem unterboden wird etwas knapp da der auspuff beim polo ziemlich tief hängt! sonnst bastell ich mir en brett und tu mal die original felgen drauf und dann mal sehen! :D :shock:
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Anonymous - 25.03.2005, 11:51
bei mir war das so das ich die komplette spur 1 durch gefahren bin. (wie immer) und dann falschrum auf spur 3 wieder rein. da hat der den holz block hin gelegt und ist in die grube gegangen. der kolz ist ungefähr en meter breit so das du mit den rädern links und recht vorbei fahren kannst und du einmal komplett über den kloz und den prüfer hin weg fahren kannst und der guckt von unten ob du nirgetwo an den balken kommst.
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Anonymous - 25.03.2005, 11:52
am besten zuhause in der garage zuhause mal ausprobieren
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Friese - 25.03.2005, 16:59
....oder bei Dag in der Garage (Kelmis-Pneu) mal vorbei schauen . Der hat da auch so ein Holz-Klotz rumliegen !!!! :wink:
Watt zum Lesen :
Wie tief darf ein Auto sein ?
Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?
Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.
Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.
Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.
Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
coupe83 - 14.06.2005, 22:13
ich habe eine frage , wenn ich über das brett muss darf überhaupt nichts dran kommen?
ob es jetzt plastick (stossstange) ist oder metal?
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
Dag Biber - 15.06.2005, 08:14
@Coupe83: Der tiefste Punkt deines Wagens muss höher als 9cm sein, für die Tüv-Affen.
Re: bodenfreiheit 9cm oder 11cm???
michelon - 01.07.2013, 21:19
Hi,
also ich weiß das eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben ist. In Österreich überlegen sie sogar jetzt die Mindestbodenfreiheit auf 8 cm herunten zu setzen. Habe auch neulich erste einen Bericht gelesen...
http://www.fsw-tuning.com/news/2013/06/fahrzeugtuning-was-ist-erlaubt-in-osterreich-teil1/
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