Fragen an die Rechtsabteilung

Ich hatte in den letzten zwei Wochen mehr Kontakt mit Mathijsen als mit meiner Frau!
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    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Bjørn - 17.02.2008, 13:01

    Fragen an die Rechtsabteilung
    Wie sieht das eigentlich aus wenn ich über Rapidshare runterladen würde, könnte man(Polizei oder Spielehersteller bzw. Filmproduzenten) das ohne weiteres rausfinden?
    Bei diesen Tauschbörsen oder Torrentsachen können die einen ja relativ leicht finden.

    ICH LADE NICHTS ILLEGAL RUNTER!



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Das_HardcoreGasch - 17.02.2008, 14:27


    ja und nein. es kommt erst darauf an,was du runterlädst,dass heißt vor allem,welchen tarnnamen das file hat bzw. wie schlau sich jener anstellt,der das file anbietet. das wars dann aber schon mit der neinseite. rapidshare speichert definitiv nach dem download deine ip,ich glaube,die sind sogar dazu verpflichtet oder sowat,bzw deine ip ist ja während des downloads einsehbar ... ne gute variante ist es,sich über diverse seite im inet ne andere ip zu besorgen,ne polnische oder ukrainische oder so,aber da weiß ich nich,wie sicher das ist ...



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Brink - 17.02.2008, 21:56


    Es gibt keine 100% sicherheit beim downloaden, egal wo du ziehst und wie du ziehst!
    Also ich ziehe mit azureus, habe noch ne zweite firewall um die Regierung wenigstens etwas von meinem rechner fern zu halten und naja....
    No risk no fun!



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Bjørn - 17.02.2008, 22:18


    Brink hat folgendes geschrieben: Es gibt keine 100% sicherheit beim downloaden, egal wo du ziehst und wie du ziehst!
    Also ich ziehe mit azureus, habe noch ne zweite firewall um die Regierung wenigstens etwas von meinem rechner fern zu halten und naja....
    No risk no fun!
    So zu denken halte ich für falsch! Du kannst dich da dumm und dämlich zahlen!

    Wie sieht das eigentlich aus mit der Onlinedurchsuchung? Können die Daten die die online bei mir finden gegen mich verwenden oder müssen die das schon von meiner Platte holen? Meine damit brauchen die meine Platte im Labor oder nicht?
    Ein Elektromagnet kann ja bei ner Durchsuchung schnell Abhilfe schaffen.



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Philipp - 17.02.2008, 22:36


    Deinen Elektromagnet brauchst du nicht zwangsläufig^^
    Große Filmstudios und Musiklabels beschäftigen eine eigene Abteilung die Personen ausspäht die "illegal" Datein herunterladen.
    Über die IP Adresse lässt sich mit Hilfe der Provider relativ leicht die Adresse eines "Sünders" ermitteln. (Nur soweit dazu, mit Emule, Edonkey ist man stäker gefährdet als mit Torrent. Bei Rapidshare ist es zum Teil fast bombensicher)
    An der Stelle geht dann auch der Spaß los. Die betreffende Person erhält ein Schreiben eines Anwaltes mit einer Abmahnung. Diese Abmahnung kann eine relativ teuere Angelegenheit werden (wie ja sicher bekannt ist...^^)
    Das ganze ist bis dahin auch nur eine rein zivilrechtliche Sache, da kommen auch nicht die Bullen zu dir.
    Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Leute die "Strafe" bezahlen.
    Wenn du allerdings sagst du hast nie was "illegal" runtergeladen kann es sein, dass die Poizei eingeschaltet wird.
    Dir muss im Endeffekt nachgewiesen werden, dass du persönlich, diese Datei heruntergeladen hast. Das könnte schon schwierig werden, wenn mehrer Personen den gleichen Rechner benutzen.
    Wenn dann noch "zufällig" eine neue Festplatte eingebaut wurde wirds ganz kompliziert.
    Vllt kann ja Flo dazu noch genau was sagen...

    Es gibt im Internet auch eine vielzahl von Tools die deine IP verstecken.
    Weil im Endeffekt arbeiten für die Film und Musikstudios auch bloß Leute die sich keine große Arbeit machen wollen^^ Einfach mal ne runde googln
    Ich Persönlich laden nun nicht soviel und wenn dann via Torrent. Aber im Endeffekt muss es jeder für sich selbstenscheiden :wink:



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    flo - 18.02.2008, 19:12


    Seit dem 01.01.08 ja, jedenfalls wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Datei handelt. Das ist bei MP3s (sowie auch Alben etc.), Filmen usw. der Fall. Der Download von urheberrechtlich geschützter Software war auch schon vorher verboten, da hier keine Privatkopie gilt.

    Der Polizei ist das auch ersteinmal völlig egal. Stören tut das die Urheber bzw. den Rechteinhabern, diese haben ihre Wege um dahinter zu kommen. Bei Tauschbörsen ist das am einfachsten. Dort kommt man recht schnell an die IP eines Down- oder Uploaders. Bei einem Filehoster o.ä. ist dies aber auch möglich. Denn meist werden die IP Adressen bei einem Download ebenfalls in einer Log-Datei auf dem Server gespeichert. Hier lässt sich auch ggf. erkennen welche Datei genau vom Server angefordert wurde. Somit lässt sich auch herausfinden wer, was, wann von wo heruntergeladen bzw. hochgeladen hat. Ist natürlich etwas umständlicher als bei Tauschbörsen, aber die Betroffenen wissen schon ihre Rechte irgendwie durchzusetzen. So wird bei Rapidshare von einer privaten Firma, im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber, gelöscht was die Urheberrechte verletzt. Als Hinweis hierzu gelten die bekannten Links auf Foren oder Webseiten, manchmal reicht auch eine einfache Suche via Google oder eben in den Datenbanken des Anbieters nach den einschlägigen Namen/Titeln.

    Bis auch ein Zugriff auf die Logdateien durchgesetzt wird, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.
    Auch mit der nun eingeführten Vorratsdatenspeicherung, lässt sich eine IP Adresse nun auch deutlich länger überprüfen, als bisher, wo meist nur 7 Tage gespeichert wurde. Auch ist der Umfang deutlich größer, was genau gespeichert wird.

    Die Polizei fängt sich dann an zu interessieren, wenn vom Rechteinhaber eine Strafanzeige erstattet wurde, um an die Anschlussdaten hinter der IP zu gelangen, die gibt es i.d.R. nur bei Strafverfahren. Vor Gericht wird dieses dann eingestellt und es erfolgt meist eine Unterlassungserklärung mit Geldforderung. Dies ist außergerichtlich. Wird dies vom Täter abgelehnt, geht es meist zivilgerichtlich weiter.


    desweiteren aus www.netzwelt.de
    Rapidshare: Von Klagen, Berufungen und neuen Gesetzen


    Sharehosting ist schon eine feine Sache: Wo E-Mail-Postfächer und andere Möglichkeiten zur Datenübertragung streiken, können über Filehoster schnell und unkompliziert auch größere Datenmengen ausgetauscht werden. Egal ob das Video vom letzten Urlaub, die Bildersammlung von der Weihnachtsfeier oder die Demo vom neuesten 3D-Shooter: Nach dem Upload auf einen Sharehosting-Server kann jeder, der im Besitz des entsprechenden Download-Links ist, die hochgeladene Datei auf seinen heimischen Rechner laden.

    Neben dem vorübergehenden Speichern von privaten Dateien eignen sich Sharehosting-Server auch prima dazu, urheberrechtlich geschützte Musik und Filme kostenlos unter das Volk zu bringen. Dazu laden findige Filesharer zunächst die neuesten MP3s auf einen Sharehosting-Server. Anstatt den danach generierten Download-Link jedoch für sich zu behalten, veröffentlichen sie diesen auf einer frei zugänglichen Webseite - mit dem Ergebnis, dass Tausende andere Filesharer die hochgeladenen Dateien herunterladen können.

    Dass die damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen nicht im Sinne der Künstler und Rechteinhaber sein können, liegt dabei auf der Hand. Bereits seit längerer Zeit schaute sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) deshalb das Auftauchen zahlreicher Sharehosting-Links auf einschlägigen Webseiten an, als sie Mitte Januar zunächst mit einer Einstweiligen Verfügung und kurze Zeit später mit einer Klage gegen zwei beliebte Sharehoster vorging.

    Sharehoster sollen nach illegalen Dateien suchen

    Als Ziel hatten sich die GEMA-Anwälte die Filehoster Rapidshare.de sowie Rapidshare.com ausgesucht. Obwohl die beiden Online-Projekte den gleichen Namen tragen, stecken unterschiedliche Eigentümer dahinter: Während hinter Rapidshare mit DE-Domain die Firma RapidTec aus Baden-Württemberg steckt, wird das Portal Rapdishare.com von der Schweizer Rapidshare AG betrieben. Beide Projekte haben lediglich gemeinsam, dass sie Sharehosting anbieten - und von der GEMA verklagt wurden.

    Nach einem Urteil des Kölner Landgerichtes Ende März müssen die Sharehoster nun dafür sorgen, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien illegal über ihre Server getauscht werden. Bisher mussten sich Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder Interessenverbände wie die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) selbst aktiv auf Jagd nach Online-Nutzern machen, die unerlaubt Musik oder Filme über das Netz tauschen.

    Dazu Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen. Von dieser Entscheidung geht zudem eine bedeutende Signalwirkung an alle Dienste aus, die die einzelnen Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen, um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren".

    Die Sharehoster sollen also selbst nach Urheberrechts-Sündern suchen. Was sich in der Theorie zunächst einmal ziemlich unspektakulär anhört, bringt in der Praxis eine Menge Schwierigkeiten mit sich. Das erste Problem ist, dass auf den Fileservern beliebige Dateien mit ebenso beliebigen Dateinamen abgespeichert werden. Technisch wäre es deshalb verhältnismäßig schwierig, genau die Dateien herauszusuchen, welche urheberrechtlich geschützt sind. Denn auch hinter einer Datei mit dem Namen "Muttis_beste_Kochrezepte.zip" könnten Sharehosting-User das neueste Album von Robbie Williams verstecken und so unter die Leute bringen.

    Das zweite Problem: Selbst wenn ein Nutzer ein komplettes Album von Robbie Williams auf einem Sharehosting-Server ablegt, ist ja noch lange nicht gesagt, dass dieses auch zur illegalen Verbreitung im Netz gedacht ist. Schließlich ist es ja auch möglich, dass die Robbie Williams-MP3s ganz legal von einer gekauften CD gerippt wurden und auf dem Filehosting-Server nur als vorübergehendes Backup gespeichert sind - was schließlich nicht verboten ist. Das heißt: Es muss auch nachgewiesen sein, dass eine hochgeladene Datei dazu bestimmt ist, illegal getauscht zu werden.
    Festzustellen, ob eine Musik- oder Filmdatei für den illegalen Tausch bestimmt ist oder nur kurz und dabei ganz legal auf den Servern der One-Click-Hoster abgelegt werden, ist also praktisch unmöglich. Dies weiß auch die Rapidshare AG und hat gegen das Urteil des Kölner Landgerichtes Berufung eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hat dabei gute Chancen, in einer weiteren Verhandlung Recht zu bekommen: Würde die Entscheidung erneut gegen die Sharehoster fallen, hätte dies nämlich weit reichende Folgen - und das nicht nur für Sharehoster.
    Wird das Urteil bestätigt, bedeutet dies auch für "gewöhnliche" Webhoster, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass auf ihren Servern keine urheberrechtlich geschützten Dateien illegal gespeichert oder getauscht werden. Webhoster wie Strato, 1und1, freenet und Co. sind nach dem aktuell gültigen Telemediengesetz nämlich nicht verantwortlich für die bei Ihnen gespeicherten Daten. Es sei denn, ein Hoster weiß, dass einer seiner Kunden illegale Inhalte auf seinem Webspace ablegt hat und dort zum Download anbietet. In diesem Fall muss der Webhoster dafür sorgen, dass diese Dateien schnellstmöglich von dem Speicherplatz entfernt werden.

    Im Fall der Sharehoster ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass den Betreibern nachgeweisen werden kann, dass sie genau wissen, welche Dateien im Laufe eines Tages über ihren Speicherplatz getauscht werden. Schließlich lädt ein überzeugter Filesharer keine Musik auf den Rapidshare-Server, nennt die entsprechende Datei "Robbie_Williams_Shes_Madonna_copyright_protected.mp3" und ruft dann auch noch freundlicherweise bei Rapidshare an, um den Betreibern mitzuteilen, dass er den Download-Link auf einer einschlägigen Webseite veröffentlicht hat.

    Langfristig keine aktive Suche nach illegalen Dateien

    Zwar könnten die Rapidshare-Betreiber täglich die zahlreichen Download-Listen absurfen, die im Web ständig aktualisiert werden. Doch gehört dies nach dem aktuellem Gesetz nicht zu ihren Aufgaben. Würden die Sharehoster jedoch durch einen Gerichtsbeschluss zu einer aktiven Suche nach Urheberrechtsverstößen gezwungen, hätte dies langfrisitig auch Auswirkungen auf die Webhoster. Der Verwaltungsaufwand zum Betreiben eines Webservers würde immens steigen, da ständig aktiv nach illegalen Inhalten gesucht werden müsste. Die Bestätigung des Rapidshare-Urteils hätte damit also auch weitreichende wirtschaftliche Folgen.

    Wahrscheinlich wird deshalb auf lange Sicht bei den Sharehostern alles so bleiben wie gehabt: Niemand wird aktiv nach Verletzungen des Urheberrechts suchen - am aller wenigsten die One-Click-Hoster selbst. Auch wenn sie es nicht so richtig zugeben wollen, dürfte der allergrößte Teil des Traffics der Sharehosting-Server aus rechtlich geschützten Dateien bestehen, die fröhlich über das Netz getauscht werden. Und genau diese Dateien reizen eben auch viele Nutzer, sich einen Premium-Account bei einem Filehoster zu mieten - mit dem auch die beiden Rapidshare-Projekte einen großen Teil ihres Geldes verdienen dürften.

    Auch Bobby Chang, Geschäftsführer der Rapidshare AG, zeigt sich in einer offiziellen Mitteilung zuversichtlich, in nächster Instanz den Fall für sich zu entscheiden: "Wir vertrauen darauf, dass es gelingt, in dem Berufungsverfahren die Sachlage zu verdeutlichen. Im Rahmen des summarischen einstweiligen Rechtschutzverfahrens hat es das Langgericht Köln abgelehnt, sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen. Jedoch hat das Gericht deutlich darauf hingewiesen, dass einer Haftung der RapidShare AG für Urheberrechtsverletzungen nur in Betracht kommt, wenn die RapidShare AG selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, ist in einem gesonderten Verfahren zu klären. Die Materie ist viel komplexer, als für viele auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade deshalb braucht die Branche Rechtssicherheit und eine Entscheidung, die Innovationen Rechnung trägt."



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Brink - 18.02.2008, 19:20


    du kannst allerdings mit hilfe von bestimmten programmen (z.b. JAP oder TOR-> einfach mal googeln) über verschiedene Proxy server surfen. Bist dann zwar ziemlich annonym im Netz, aber auch um einiges langsamer...
    Ich würde das gerne mal probieren und habe mich mal etwas schlau gemacht, aber ich weiß nicht ob ich dann noch effektiv downloaden kann wenn ich sowas benutze...
    kennste dich da aus flo?



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    flo - 18.02.2008, 19:59


    ja, du kannst deine interenet leitungen über fremdländer laufen lassen (am besten schweden oder kanada) oder du nimmst
    peer2guardian, blockt "unerwünschte" ips!!!



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    Brink - 18.02.2008, 21:39


    habe immer Peer Guardian2 an wenn ich mit Azureus ziehe, aber soviel bringt die glaube ich auch nicht...macht den leuten nur etwas mehr arbeit...

    @flo: kennste dich mit den Dingern (JAP und TOR) aus?



    Re: Fragen an die Rechtsabteilung

    flo - 19.02.2008, 12:45


    Also ich hab da mal ein wenig nachgeguckt zum thema TOR:

    Vergleichbar ist es wie eine Falle von Überwachungskameras im Gefängnis.
    Man plaziert eine Überwachungskamera so, dass die Häftlinge diese relativ leicht finden können. Dann suchen sie sich ihrer Meinung nach sichere Ecke um dort etwas zu bereden. Aber genau die Ecken sind mit Kameras und Mikrofone ausgestattet. Genauso ähnlich könnte man TOR sehen.

    TOR wurde von der DARPA entwickelt. DARPA = Verteidigunsministerium der USA. "Früher hieß es" ARPAN. Eine Organisation die mit dem Militär das Internet erschlossen/erfunden hat.
    Das die Spure dabei zum NSA reichen ist glaube ich keine große Prophezeiung. Zum Teil haben die NSA ganze Büros gleich in amerikan. Telefonfirmen-komplexen. Zur Zeit arbeitet die NSA verdeckt unter Scheinfirmen als Großkäufer. Es werden Firmen aufgekauft die sich mit SSL verschlüsselungen beschäftigen. Auch Sicherheitsfirmen zur Verschlüsselung vom E-mails wurden bereits gekauft.

    Zudem gilt das rechtlich Trickreiche Prinzip des Tausches. Man darf nicht die eigenen Leute überwachen, dann lassen wir es von anderen machen. So KÖNNEN z.B. Deutsche in den USA überwacht werden (Datentransfer,E-mail) und man tauscht dann in Deutschland die Daten gegen andere aus. So bekommt am Ende jeder was er will.
    Und das Dr. Schäuble einen guten Draht zu den USA hat ist bekannt.

    Also seit vorsichtig mit dem, was ihr da Verwendet. Denn die Nachrichtendienste wären ja sehr dumm, wenn sie Programme erfinden, womit sie selbst nicht einmal an fremde Daten kommen!

    Zudem ist TOR wie eine Art Knoten im Internet. Es verschlüsselt die Daten wie eine Art Zwiebel. Viele Schichten und alle im Kreis verknotet. Es haben aber schon weldche geschafft den Anfangs und Endknoten zu "entfitzen" und dann eine ganze Verbindung entschlüsselt.



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