TV 01102004

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    Re: TV 01102004

    Anonymous - 01.10.2004, 11:02

    TV 01102004
    Einkaufsbedingungen

    Für unsere Bestellungen gelten folgende Einkaufsbedingungen: Nur schriftlich erteilte Bestellungen haben Gültigkeit. Mündlich, telefonisch und fernschriftliche Bestellungen werden erst durch eine nachfolgende schriftliche Bestellung für uns verbindlich und dies gilt nicht für Aufträge mit einem Wert von weniger als 2 500,00 DM.

    1. Qualitätsforderungen
    Der Lieferant ist verpflichtet, die für seine Lieferungen geforderten Vorschriften einzuhalten, die Qualität seiner Erzeugnisse ständig zu überprüfen und auf mögliche Verbesserungen des Liefergegenstandes hinzuweisen.

    2. Lieferung
    Abweichungen von den Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

    3. Abnahme
    Arbeitskämpfe, Betriebstörungen, unvorhergesehne und unvermeidbare Fertigungsumstellung andere Umstände, eine Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, befreien uns ebenso wie Fälle höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Abnahme.

    4. Rechnungsstellung
    Die Rechung ist an unsere Adresse zu richten und darf der Lieferung nicht beigelegt werden.

    5. Preisstellung
    Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei unseren Werken einschl. Verpackung und Versicherung.

    6. Zahlungsbedingungen
    Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb von 15 Tagen unter Abzug von 3% Skonto, innerhalb von 25 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

    7. Gewähr
    Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf deren Richtigkeit und Tauglichkeit. Mängelrügen sind nicht an Fristen gebunden.

    8. Ausführung von Arbeiten
    Personen, die in Erfüllung des Vertrags Arbeiten im Werksgelände ausführen, haben stets die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten.


    Christoph Piek



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