Vertretung eines Ordensmitglied

Die Kreuzri††er
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    Re: Vertretung eines Ordensmitglied

    Belenius - 22.07.2007, 12:53:12

    Vertretung eines Ordensmitglied
    Ich grüße die ehrenwerten Herren und Damen des Ordens DKR. Ich als kleiner Auszubildener hab folgene Frage, wie ist das mit einer Vertrettung wenn man Urlaub hat? Gibt es da Prob. wenn jemand mein Passwort bekommt ( selber aber aktiv mitspielt ) und damit sich unter meinen Namen einloggt? I mein die Regeln besagen ja das man keine 2 Charakter besitzen darf auf einen server oder? Und wenn wird dieser bzw die 2 Char. sofort gesperrt oder net? Oder gibt es in diesem Falle eine besondere Regel.

    Mfg Belenius aus dem DKRa.

    ps. wenn i mal gross bin darf i dann auch bei euch mitspielen :wink:



    Re: Vertretung eines Ordensmitglied

    elliboss - 22.07.2007, 13:24:31


    hallo belenius,
    das vertreten nennt man sitten und es ist erlaubt. es gibt da aber gewisse regeln:

    Zitat:
    §15 Accountsitting ist beim zuständigen MOD deines Servers anzumelden! Accountsitting ist nur dann erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

    1. Es darf maximal für durchgängige 10 Tage gesittet werden.

    2. Es darf jeweils nur ein Account von einer Person gesittet werden (also maximal zwei Accounts möglich, der eigene und der nach diesen Regeln gesittete Account). Sitter und gesitteter Account dürfen auf einem Server spielen.

    3. Nach Rückgabe des gesitteten Accounts müssen 7 Tage vergehen, bevor der Sitter einen nächsten Account sitten darf.

    4. Nachdem der Account gesittet wurde, müssen mindestens 7 Tage vergehen, bevor er erneut gesittet werden darf.

    5. Bei gesitteten Accounts dürfen keinerlei Veränderungen an den E-Mail-Adressen und dem Passwort vorgenommen werden.

    Verstöße gegen diese Regelungen werden entsprechend der Multi-Regelung geahndet.


    unserer mann für solche fälle ist rongard agadur. melde das sitten am besten bei ihm an, so habe ich das auch gemacht.



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