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Re: SV Recht?
Anonymous - 13.09.2004, 19:23SV Recht?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage:
Wir haben gerade Schulsprecherwahlen an unserer Schule, und bei den Stellvertreterkandidaten kann mann nur ja oder nichts ankreuzen. Man kann also nicht gegen die Stellvertreter stimmen!
Gibt es da irgendeinen Paragraphen, der das regelt???
Und wenn ja, welchen????
Re: SV Recht?
Urs - 13.09.2004, 23:03
Auf dem Stimmzettel zur Wahl von einer Person müssen "JA" "NEIN" und "Enthaltung" zum ANkreuzen sein.
Damit de/die Kandidatin als gewählt gilt müssen 51% aller Stimmberechtigten
mit "JA" stimmen.
Allerdings glaube ich nicht das eine Anfechtung der Wahl erfolgreich sein würde...die Erfahrung zeigt das die Leute meistens für eineN KandidatIn stimmen wenn nur eine Person kandidiert...
Kandidier du doch Peter !
Soweit ich mich erinnern kann....ich gebe keine gewähr dafür, dass diese Auskünfte richtig sind. ;)
Das steht in der hessischen SV-Verordnung(SV-VO) und im Hessischen Schulgesetz(HSchG)
Oder interessiert euch dafür gar nicht und stellt eigene Wahlregeln und Strukturen auf... verklagen wird euch da bestimmt niemand so wichtig ist SV (leider) nicht. Allerdings solltet ihr die Wahlregeln in der SV-VO übernehmen. Die sind schon ganz gut, ansonsten muss man sehr aufpassen, dass keine undemokratischen Regeln aufgestellt werden.
Oder ihr baut ne anarchistische SV Struktur auf....da kann ich aber keine Ratschläge geben...UND GANZ WICHTIG die WAHLEN ZUR SCHULKONFERENZ müssen so durchgeführt werden wie es in Verordnung und Gesetz steht. Weil da kann es schonmal knackig werden. Und dann ein gutes Vorhaben an sowas scheitern zu lassen ist schlecht.
Re: SV Recht?
Michael Rack - 24.09.2004, 08:25
Hallo Peter ich bin gerade zufällig auf Deine Frage gestoßen, das von Dir beschriebene Wahlverfahren ist dann zu lässig, wenn sich bspw. um die Stellvertreterposition mehr Schüler kandidieren als Ämter zur Verfügung stehen (2 Stellv aber 3 Kandidaten) § 6 Abs. 3 SV-VO. Sind es weniger muss es eine Ja; Nein Wahl geben. Hier ist derjenige gewählt, der mehr Ja als Nein-Stimmen, mindestens aber die Hälfte (50,0%) Ja-Stimmen vereinigt (§ 7 Abs. 1 SV-VO).
Re: SV Recht?
Anonymous - 31.10.2004, 21:50
Hallo.
Ich habe in der Woche vor den Herbstferien eine Deutschklausur versäumt, da ich erkrankt zu hause bleiben musste. das fehlen ist vom arzt attestiert.
meine frage:
gibt es einen begrenzten zeitraum indem ich die arbeite schreiben muss?
welche regeln gibt es überhaupt vür versäumte klausuren in der oberstufe.
ich bin in der stufe 13 eines gymnasiums, falls das weiterhilft.
auf antworten hoffend, jakob m.
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