Messer?

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    Re: Messer?

    -Scoutcore- - 16.01.2005, 12:10

    Messer?
    Weiß jemand wo man die genaue Textpasage zum Thema Messer findet?

    Wer das was für ein Messer tragen?
    Ich hab zwar schon viel gehört, aber schwarz auf weiß hab ich das noch nie gesehen. Bin immer wieder nur auf das Waffengesetz gestoßen, in dem nur Schusswaffen oder "Kriegsmaterial" erklärt wurde.



    Re: Messer?

    Morgenstern - 16.01.2005, 16:34


    Zitat: Art. 3: Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

    Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet.

    Art. 4: Begriffe

    (1) Als Waffen gelten:

    a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Hand- und Faustfeuerwaffen);

    b. Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen;

    c. Dolche und Messer mit einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismen;

    d. Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne, Wurfmesser und Hochleistungsschleudern;

    e. Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können.

    (2) Als Waffenzubehör gelten:

    a. Schalldämpfer;

    b. Laser- und Nachtsichtzielgeräte.

    (3) Der Bundesrat bestimmt, welche Gegenstände als wesentliche und welche als besonders konstruierte Waffenbestandteile zu betrachten sind.

    (4) Als Munition gilt Schiessmaterial mit einer Treibladung, deren Energie durch Zündung in einer Hand- oder einer Faustfeuerwaffe auf ein Geschoss übertragen wird.

    Zitat: Waffengesetz in Österreich

    In Österreich wird zwischen Waffenpass und Waffenbesitzkarte unterschieden.

    Die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerb und Besitz von zwei genehmigungspflichtigen Waffen. Schusswaffen müssen laut Gesetz "sicher verwahrt" werden. Wie, das bleibt jedem Besitzer selbst überlassen. Ein versperrter Kasten, sofern der Schlüssel nicht steckt, gilt als sicher. Es gibt keine Vorschriften für die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition.

    Der Waffenpass berechtigt zum Erwerb und Besitz sowie darüber hinaus auch noch zum Tragen einer Schusswaffe.

    Das Mindestalter für beide waffenrechtliche Dokumente liegt bei 21 Jahren. In beiden Fällen muss beim Ansuchen eine psychologische Prüfung bestanden werden. Diese ist allerdings "zahnlos".

    Sogenannte Langwaffen mit einer Länge von mindestens 60 Zentimetern können ab dem 18. Lebensjahr - nach einer dreitägigen Wartefrist (Abkühlphase) - legal gekauft werden.

    Pumpguns gelten seit dem 1. Jänner 1995 in Österreich als verbotene Waffen. Ausnahme: Wer sie vor dem Stichtag bei der Behörde eintragen ließ und als "verlässlich" gilt, darf sie noch legal besitzen.


    Ich werde mal meinen Vater fragen, der kennt sich da etwas aus.
    Als Jäger muss er sich da zwangsweise am laufenden halten.



    Re: Messer?

    woina - 16.01.2005, 16:54


    hier ein paar auszüge von http://www.messerforum.net/:

    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-3338.html
    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-2424.html
    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-5109.html

    hier findet man kusttexte zum thema waffen:
    http://www.bmi.gv.at/gesetzesvorlagen/

    ich habe aber nirgendwo auch nur eine einzige passage zum thema messer gefunden!

    wahrscheinlich gibt es keine? :roll:



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