Jugendschutzgesetz - Ausgehen

Gemeinschaft ohne Namen
Verfügbare Informationen zu "Jugendschutzgesetz - Ausgehen"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Administrator
  • Forum: Gemeinschaft ohne Namen
  • Forenbeschreibung: http://www.g37-in-memoriam.net.tc/ Freizeit Forum
  • aus dem Unterforum: Rechtliches
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Mittwoch 05.01.2005
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Jugendschutzgesetz - Ausgehen
  • Letzte Antwort: vor 19 Jahren, 3 Monaten, 4 Tagen, 6 Stunden, 39 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Jugendschutzgesetz - Ausgehen"

    Re: Jugendschutzgesetz - Ausgehen

    Administrator - 11.01.2005, 16:54

    Jugendschutzgesetz - Ausgehen
    Altersnachweis

    Es ist wichtig, dass du einen Lichtbildausweis - auch zu deinem
    Schutz - bei dir hast, um ihn der Polizei oder bei Veranstaltungen
    oder beim Kauf von bestimmten Dingen vorweisen zu können.
    Dafür eignet sich ein Personalausweis oder ein Schülerausweis.

    Ausgehzeiten

    Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du zwischen 5 und 22 Uhr
    unterwegs sein und Veranstaltungen besuchen.
    Vom 14. bis zum 16. Geburtstag zwischen 5 und 1 Uhr.

    Außerhalb dieser Zeiten darfst du mit einer Begleitperson unterwegs sein,
    oder wenn du einen triftigen Grund angeben kannst (zB Heimweg).
    Ab deinem 16 Geburtstag gibt es keine gesetzliche Beschränkung,
    aber bis zu deinem 18 Geburtstag dürfen dir deine Eltern oder
    Erziehungsberechtigten vorschreiben, wann du heim kommen sollst.
    Das Gesetz setzt hier Maximalgrenzen fest.
    Innerhalb dieser Grenzen kannst du mit dir selbst oder mit deinen
    Erziehungsberechtigten individuell Regelungen treffen.
    Was für dich o.k. ist, sollten nur du und deine
    Eltern/Erziehungsberechtigten miteinander klären.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Gemeinschaft ohne Namen



    Ähnliche Beiträge wie "Jugendschutzgesetz - Ausgehen"

    Jugendschutzgesetz - Wer, Was, Wann, Wo.. - Administrator (Dienstag 11.01.2005)
    Jugendschutzgesetz (JuSchG) - bloodroses (Sonntag 28.10.2007)
    Jugendschutzgesetz - Alkohol,Tabak & Rausch- und Suchtmi - Administrator (Dienstag 11.01.2005)
    Jugendschutzgesetz! - Lord Calle (Dienstag 24.08.2004)
    Seltsames Ausgehen im warmen Zustand ??? - dj-75 (Mittwoch 12.10.2005)
    Wer sollte beim Ausgehen bezahlen? - shiringol (Freitag 22.06.2007)
    Ausgehen - Tschaich (Samstag 05.05.2007)
    Jugendschutzgesetz - Strafen - Administrator (Dienstag 11.01.2005)
    Alleine ausgehen - vancy (Mittwoch 09.01.2008)