Jugendschutzgesetz - Alkohol,Tabak & Rausch- und Suchtmi

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    Re: Jugendschutzgesetz - Alkohol,Tabak & Rausch- und Suchtmi

    Administrator - 11.01.2005, 16:58

    Jugendschutzgesetz - Alkohol,Tabak & Rausch- und Suchtmi
    Alkohol, Tabak und andere Rausch- und Suchtmittel

    Tabakwaren - also auch Zigaretten - und Alkohol darfst du erst
    ab deinem 16. Geburtstag konsumieren.
    Im Gesetz sind also auch hier absolute Grenzen festgelegt,
    die aber sicher nicht bedeuten, dass du schon mit 16 Alkohol
    trinken oder rauchen sollst.

    Alkohol und Nikotin sind zweifelsohne Suchtmittel, deren Konsum
    körperlich und psychisch riskant sein kann. Überlege dir also genau
    ob du Alkohol und Tabak überhaupt konsumieren willst und wenn ja,
    in welchen Situationen, wie viel davon, weshalb und mit wem.

    Unabhängig von deinem Alter ist natürlich auch der Erwerb und Besitz
    (egal ob gekauft, getauscht, geschenkt oder gefunden) von illegalen
    Drogen gesetzlich verboten.
    Zu den illegalen Drogen zählt auch Cannabis (Haschisch und Marihuana).
    Du verstößt also auch beim Besitz kleinster Mengen (z.B. 0,1 g Cannabis)
    gegen das Gesetz und kannst dadurch in große Schwierigkeiten und
    unangenehme Situationen geraten.


    Verbotene Orte

    Sexlokale, Peepshows und Swinger-Klubs darfst du nicht betreten.
    Hier will das Gesetz, dass du deine persönlichen Wege zur Sexualität
    selbst finden kannst.
    Auch Branntweinschänken, Wettbüros und reine Glücksspiellokale,
    wo Geld als Gewinn ausbezahlt wird, darfst du nicht betreten.

    Erst ab deinem 14. Geburtstag darfst du dich in Spielhallen aufhalten,
    in denen mehr als zwei Glücksspielapparate aufgestellt sind.
    An Glücksspielautomaten darfst du nicht spielen, egal wo sie stehen.
    Glücksspielautomaten sind solche, bei denen du Geld gewinnen kannst.


    Spielsucht ist eine unbemerkt weitverbreitete Krankheit,
    die deine Existenz gefährden kann. Daher schützt dich das Gesetz
    vor jenen, die daraus Profit schlagen wollen.


    Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen

    Medien, Datenträger, Gegenstände die besonders brutal, rassistisch
    oder pornografisch sind darfst du nicht erwerben, besitzen, verwenden
    und weitergeben und sie dürfen dir auch nicht angeboten werden.
    Das gleiche gilt auch für Veranstaltungen dieser Art. Das Gesetz will
    dir Zeit verschaffen, um zu erkennen, wie soziales Zusammenleben
    unter Wahrung der Menschenrechte stattfinden kann. Es will vermeiden,
    dass du dich an falschen Vorbildern orientierst. Auch hier schützt es dich
    vor jenen, die aus diesen Produkten Profit schlagen.



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