Verfügbare Informationen zu "Frage"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: *buzz* - Flauschemonster - -Scoutcore- - bienchen Forum: Gemeinschaft ohne Namen Forenbeschreibung: http://www.g37-in-memoriam.net.tc/ Freizeit Forum aus dem Unterforum: Rechtliches Antworten: 4 Forum gestartet am: Mittwoch 05.01.2005 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Frage Letzte Antwort: vor 19 Jahren, 2 Monaten, 28 Tagen, 3 Stunden, 38 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Frage"
Re: Frage
*buzz* - 11.01.2005, 18:18Frage
Wie sieht das eigentlich mit der Rechtlichen Seite bei diversen
Outdoor-Aktionen aus. Was darf man als "Normal-Betreuer" und
was nicht? Für welche Aktionen sollte man speziell ausgebildet sein,
bzw. Leute hinzuziehen, die sich damit auskennen?
Klettern z.B. würde ich nur unter Anleitung eines Kletterausbilders durchführen.
Und das beim Schwimmen ín unbewachten Gewässern jemand
mit einem Rettungsschwimmerschein dabei sein sollte ist
eigentlich auch klar.
Aber braucht man für eine Bergwanderung zwingend einen Bergführer?
Was für Aktionen führt ihr in Eigenregie durch und bei welchen
greift ihr auf "Spezialisten" zurück?
Welche Fortbildungen (Wanderleiter etc.) haltet ihr für empfehlenswert?
Re: Frage
Flauschemonster - 19.01.2005, 01:34
Also bei altäglichen Aktivitäten, also Dinge die ich mit
meinen eigenen Kindern auch machen würde, würde
ich kein externes Personal anmieten.
Z.B. Schwimmen, Wandern, Radtouren,..
Wenn es aber um Klettern oder Kanufahren geht..
Würde ich es mir sehr wohl überlegen.
Man muss halt abschätzen was gefährlich sein könnte und
was nicht. Kanufahren kommt natürlich drauf an wo und wieviele
Leiter oder Erwachsene mit sind. Aber bei Klettern
würde ich doch einen Erfahrenen Bergführer anmieten.
Das ist nat. auch selbstschutz, den der muss dann die
verantwortung über die Kinder in dieser Zeit übernehmen.
Re: Frage
-Scoutcore- - 19.01.2005, 17:54
Ich würde sagen, das ist nach eigenem Ermessen durchzuführen. Allerdings sollte man immer einen gewissen Menschenverstand mitbringen. Es wäre etwas dumm, ein unbekanntes gewässer mit 20 kindern in Kanus zu befahren, wenn man sich die strecke vorhher nur auf der karte angeschaut hat.
Re: Frage
bienchen - 19.01.2005, 22:50
Aber wo fängt die rechtliche verpflichtung an ?!
Wann ist man anklagbar, wenn etwas passiert ?!?
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Gemeinschaft ohne Namen
Cafe Kafka - gepostet von Pookie am Dienstag 25.01.2005
Ähnliche Beiträge wie "Frage"
Frage - Mobra69 (Freitag 03.09.2004)
Frage an den Wing - gobi (Dienstag 30.05.2006)
Bisquitrolle - Frage dazu - Kerstin (Montag 06.08.2007)
Frage&Antwort - Mod (Donnerstag 16.06.2005)
Frage: - Vani (Montag 05.11.2007)
noch ne frage :D - Mogi (Sonntag 13.05.2007)
frage - Atem (Sonntag 29.04.2007)
Frage - MaYa (Montag 11.12.2006)
Frage Antwortspiel - mcdenis (Dienstag 27.03.2007)
Und noch die letzte Frage zu den Tunieren: Uhrzeit???? - Sparhawk (Sonntag 07.08.2005)