fick dich du fotze

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    Re: fick dich du fotze

    lebricon - 27.05.2005, 13:42

    fick dich du fotze
    Atomgesetz (AtG)
    Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.
    Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,
    • die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
    • Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
    • zu verhindern, daß durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
    • die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
    [Bearbeiten]
    Strahlenschutzgesetz (StSchG)
    In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2003 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt wird und das alte von 1969 ablöst.
    Darauf aufbauend gilt noch die Strahlenschutzverordnung von 1972, die aber auch noch angepasst werden muss. Zukünftig wird es in Österreich zwei getrennte Strahlenschutzverordnungen geben, eine allgemeine Strahlenschutzverordnung. Die endgültige Fassung der allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist bis spätestens Sommer 2005 geplant.
    [Bearbeiten]
    Röntgenverordnung (RöV)
    Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.
    [Bearbeiten]
    Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
    Die Strahlenschutzverordnung in Deutschland regelt die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe einerseits, sowie bei Strahlenbelastung zivilsatorischen und natürlichen Ursprungs andererseits. Darunter fällt auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe sowie die Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001 (http://www.med.uni-marburg.de/stpg/zentr/ethikkomm/StrlSCHV.pdf) (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung (http://www.drheusinger.de/download/strahlenschutzanweisung/strlschanweisung_komplett_fs_aka.pdf) sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen. Die Unterweisung wird i.d.R. von einem sogenannten Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vorgenommen. Dieser muss über einen geeigneten Fachkundenachweis verfügen und diesen alle 5 Jahre aktualisieren.



    Re: fick dich du fotze

    Becks_Gold - 28.05.2005, 09:36


    Dies passt jetzt zwar nicht dazu, was mein vorredner geschrieben hat, aber die Überschrift ist einfach genial für dieses hier.
    Ihr müsst die links kopiren und dann in einem neuen fenster einfügen.

    http://media.brainblog.de/movies/lukas1.wmv

    http://media.brainblog.de/movies/lukas2.wmv

    Der nette kleine lukas. , mit was sich die supernanny so rumschlagen muss.



    Re: fick dich du fotze

    Kayschi - 31.05.2005, 17:23


    Hehe, moin moin Becks_Gold! Das is so, das ich am Freitag mit Floshy und Lebricon ein Referat über das Thema Atomphysik fertiggemacht hab und ich diese Infos noch brauchte und die deswegen hier hab reinstellen lassen!
    Und kurz davor ham wir genau das gesehen, was du hier reingestellt hast! Zu geil! :D



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