Soll die NPD verboten werden?

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    Re: Soll die NPD verboten werden?

    Criminal - 06.03.2005, 19:10

    Soll die NPD verboten werden?
    Zitat: Gut ich bin dagegen. Aus dem ganz einfachen Grund das das ein weiterer Abbau der Demokratie wäre. Die Demokratie in Deutschland ist sowieso nícht gerade die beste (demos werden kaum wahr genommen). Und wenn man nach den bestehenden Gesetzen diese Scheiß-Partei verbieten könnte wäre ich für ein Klares "JA"!aber genau das ist nich gegeben. Man müsste das Gesetz ganz einfach verändern und das würde die Tür für zukünftige Verbote und Gesetzesänderungen öffnen...
    Was sagt ihr???



    Re: Soll die NPD verboten werden?

    Rappaner - 06.03.2005, 19:18


    Ich bin eher dagegen. Denn zum einen bringt das recht wenig, die können sich auch so noch trefen und andre Leute auf ihre Seite bringen. Wenn sie nimmer in die Politik können, machen sie vielleicht sogar Aufstände oder Straßenschlachten.
    Zum andern sind wir in einer Demokratie, wo jeder seine Meinung vertreten darf. Wenn die NPD in den Bundestag kommen sollte sind einzig und allein das Volk daran Schuld. Da aber nur ein Bruchteil der Deutschen rechtsextrem ist, glaub ich net dass das eine Gefahr wird.
    Wenn die NPD von der Demokratie verboten wird, haben wiederum die NPD´ler mehr Argumente gegen die Demokraatie. Ein Kreislauf der sich wieder schließt.
    Ich glaube sowieso, dass die sich bald wieder lächerlich machen, nämlich dann wenn Hartz IV und sonstwas vergessen sind.
    Nicht falsch verstehehn: Ich hab mit der NPD nix zu tun und bin auch gegen Neonazis



    Re: Soll die NPD verboten werden?

    IckeMC - 06.03.2005, 21:58


    ich bin ganz klar gegen ein verbot der NPD da sie dadurch eigentlich nur gestärkt werden würde und kaum noch zu überwachen wäre. das könnte wohl weit mehr probleme aufwerfen als unangemessenes verhalten in irgendwelchen landtagen würd ich sagen



    Re: Soll die NPD verboten werden?

    Bigg Dan - 08.03.2005, 16:30


    wenn man die npd mal nu als partei bezeichnen würde nein, man kann cdu und spd auch nich verbieten. von der einstellung der leute her ja auf jeden fall verbieten



    Re: Soll die NPD verboten werden?

    Rappaner - 08.03.2005, 17:48

    Änderung des Versammlungsrechts
    Zitat: Union und Regierung verschärfen Versammlungsrecht

    Berlin - Neonazi-Aufmärsche an historisch sensiblen Orten sollen künftig durch ein verschärftes Versammlungsrecht verboten sein. Darauf einigten sich Regierung und Opposition am Dienstag in Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte letzte Änderungen an den rot-grünen Gesetzentwürfen, wie ihr innenpolitischer Sprecher Hartmut Koschyk der dpa sagte.
    Nach einer Expertenanhörung am Vortag hatten sich Koalition und Union auf abermalige Korrekturen der Gesetzentwürfe verständigt. Die Gesetze sollen bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP lehnt die Gesetzesänderungen als überflüssig ab.

    Nach den jetzt verabredeten Änderungen wird im Versammlungsgesetz nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Ort genannt, an dem Neonazi- Aufmärsche verboten werden sollen. Entgegen dem bisherigen Entwurf soll jetzt aber eine Öffnungsklausel in das Gesetz eingefügt werden, wonach die Bundesländer per Landesgesetz weitere Orte festlegen können. Die Verbote sollen für Demonstrationen gelten, die die Würde der Nazi-Opfer zu beeinträchtigen drohen, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, mit. Strittig ist, ob mit dem geänderten Gesetz auch die alljährlichen Umzüge von Neonazis zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel unterbunden werden können.

    Einig ist man sich jetzt auch über eine schärfere Fassung des Volksverhetzungsparagrafen 130. Der neue Passus lautet: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in Versammlungen den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.» Diese Formulierung geht laut Koschyk auf einen Vorschlag des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof (BGH), Armin Nack, zurück. Der in einem ersten Entwurf noch enthaltene Begriff des «Verharmlosens» von Nazi-Untaten taucht nicht mehr auf. Juristen hielten ihn strafrechtlich für zu unbestimmt.

    Zusätzlich zu diesen Verschärfungen will die Union weiterhin den befriedeten Bezirk um den Bundestag auf das Brandenburger Tor ausweiten. Die Union will es jetzt aber bei der geltenden Gesetzeslage belassen. Danach sind Versammlungen im befriedeten Bezirk grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht verboten werden. Ursprünglich wollte die Union mit ihrem Gesetzesvorschlag die früher in Bonn geltende Bannmeile auch wieder in Berlin einführen, wonach Versammlungen grundsätzlich verboten sind. Ihren von den Grünen weiterhin abgelehnten Vorschlag will die Union zusammen mit der Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts am (morgigen) Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages beraten lassen. Koschyk versicherte allerdings: «Wir werden die Zustimmung zum Versammlungsrecht an der Frage des Brandenburger Tors nicht scheitern lassen.»

    Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wie auch Unions-Fraktions- Vize Wolfgang Bosbach (CDU) zeigten sich indessen in der «Netzeitung» überzeugt, dass der geplante NPD-Aufmarsch am 8. Mai am Brandenburger Tor in Berlin verhindert werden kann. Er habe keine Zweifel daran, dass der Aufmarsch nicht stattfinden werde, so Wiefelspütz.

    Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, sagte, es gebe keine zwingende Gründe für Änderungen. Der geplante NPD- Aufmarsch am 8. Maiin Berlin könne schon nach geltendem Recht verboten werden.

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die bevorstehenden Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung. «Unsere Demokratie muss sich mit allen Mitteln gegen den Rechtsextremismus wehren.» Die Polizei habe jetzt mehr Möglichkeiten, ohne verwaltungsgerichtliches Gezerre rechtsextremistische Aufmärsche zu verbieten, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg.
    Quelle: http://portale.web.de/Schlagzeilen/msg/5717816/



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