BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

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    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 21.12.2004, 21:39

    BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness
    das ist der vorläufige bündnissvertrag wenn ihr änderungen wollt dann schreibt nölli der als diplomat in dieser sache gilt. andere anfragen nehme ich nicht an da es sonst zur mail-flut kommt und das am ende die verhandlungen nur erschwert ... na dann gut schaffen :)



    Bündnis Vertrag

    NAP §1

    §1.1 Die Allianz „1338 - Pirates of Darkness“ und „BMC“ verpflichten sich gegenseitig die Souveränität, die Integrität und Autonomie des Bündnispartners zu akzeptieren.
    (1) Die Bündnispartner gewährleisten dies durch einen nicht Angriffspakt, der sowohl die Hauptallianzen, als auch sämtlicher Unterallianzen (wings), umfasst.
    (2) So wie aller Verbündeter, der Hauptallianzen. als auch sämtlicher Unterallianzen (wings).
    §1.2 Die Bündnispartner verpflichten sich, jedem member einer Bündnispartei, ein separates privates Bündnis immer halb des Bündnisses zu ermöglichen.
    §1.3 Die Bündnispartner verpflichten sich, den Bündnispartner weder, militärisch, wirtschaftlich noch politisch, in Abhängigkeit zu bringen, um so innere Entscheidungen zu beeinflussen bzw. zu erzwingen.
    (1) Niedere Beweggründe einzelner Bündnis-members die eindeutig als Angriff zu werten sind Rohstoffdiebstahl, militärische Interventionen, Kolonisierung, führen zum sofortigem erlöschen des NAP. In diesem Fall sind neue Verhandlungen Nötig. (bzw. siehe Konfliktfall)
    (2) Pakt gefährdende Aktionen, wie Drohungen, Erpressung, Betrug ( insbesondere beim Handel ), haben keine Auswirkungen auf den NAP an sich, es wird dennoch erwartet das der Bündnispartner, der das kriminell aktiv gewordene member beherbergt, dieses abmahnt und gegebenen falls eine Entschädigungszahlung in gerechtfertigter Höhe, an das Opfer, in die Wege leitet.

    Diplomaten und Verträge §2

    §2.1 Die Bündnispartner verpflichten sich einen Diplomaten Ihrer Wahl, innerhalb der ihrer Allianz zu ernennen.
    (1) Die Diplomaten haben als einzige das recht die Verhandlungen zu führen.
    (2) Die Diplomaten genießen vollkommene Immunität, wenn einen Diplomaten im sinne §1.3 Behelligt wird, von der Bündnisallianz, bzw. einem member der Bündnisallianz, hat dieser umstand das sofortige erlöschen des NAP zur Folge.
    §2.2 Die Diplomaten haben die Pflicht eine Einigung zu erzielen, es seiden die zugehörige Allianz stimmt gegen eine Einigung. Dann ist der Diplomat dazu Verpflichtet, diesen Wunsch den Bündnispartner Offenzulegen und die Verhandlungen abzubrechen.
    §2.3 Einigungen haben Vertraglich festgehalten zu werden,
    (a) wenn es um Änderungen bzw. Erweiterungen im Bündnisvertrag geht,
    (b) wenn es um Verhandlungen über die Betziehung zu dritt Allianzen geht. (wie z.B. Handelsembargos),
    (c) wenn es um Handelsabkommen, und deren Gewährleistung, auf Allianzebene geht. ( wie z.B. Kredite von einem Bündnispartner zum anderen, Kriegsanleihen)
    §2.4 Krisenzeiten sind Zeiten in denen es zu erheblichen Spannungen zwischen den Bündnispartnern kommt,
    (1) Private Bündnisse, die in einer Krisenzeit geschlossen werden sind als nichtig zu betrachten und haben keine Konsequenzen auf die Verhandlungen.
    (2) Die Immunität der Diplomaten bleibt erhalten, eine Verletzung dieses Grundsatzes hat den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zur folge.
    (3) Während der Verhandlungen besteht ein Handelsembargo zwischen den Bündnisallianzen, um weitere Verhandlungen durch Aktionen gemäß §1.2(2) nicht zu erschweren oder gar zu verhindern.
    (4) Während der Verhandlungen besteht der NAP weiter.
    §2.5 Die Diplomaten sind Botschafter der Bündnisallianzen, sie haben sich nach dem Willen ihrer Allianz zurichten und keine Persönlichen Interessen zu wahren. Die Umsetzung des Willens ihrer Allianz und die Diplomatische Einigung sind ihre Pflichten. Wenn einer der Bündnispartner den verdacht der Unglaubwürdigkeit äußert, hat der betreffende Bündnispartner einen neuen Diplomaten zu stellen.
    §2.6 Es können mehrere Diplomaten ernannt werden, jedoch maximal 3 von jeder Partei. Jede Partei hat die selbe Anzahl Diplomaten zu ernennen wie sein Bündnispartner.
    (1) Nachrichten müssen an alle beteiligten Diplomaten gesendet werden um Informationslücken zu verhindern bzw. parallel Verhandlungen.
    (2) Diplomaten haben eine Mitteilungspflicht gegenüber allen Parteien. Miteilungen umfassen,
    (a) Beschlüsse, Verträge, Abstimmungen,
    (b) Dinge die zur Klärung uneindeutiger Situationen beitragen.
    (3) Diplomaten haben kein recht Beschlüsse, ohne rückfrage mit der zugehörigen Allianz, zu fassen. Sollte dies jedoch der Fall sein, ist der Beschluss als nichtig zu erklären und gegebenen falls erneut als bestätigt zu erklären.
    (4) Diplomaten können jederzeit abgesetzt werden
    (5) Diplomaten haben untereinander die gleichen recht, es gibt keine Rangfolge.
    §2.7 Besondere Umstände bei kriegerischen Konflikten, sollte der Fall eintreten, das sich zwei Allianzen bekämpfen, von denen je eine mit einem unterschiedlichen Bündnispartner verbündet ist.
    (1) Verfallen alle Verträge
    (2) Es tritt ein Handelsembargo in kraft
    (3) die Diplomaten haben schnellst möglich den Kontakt zum Bündnispartner zu suchen und die Lage zu erörtern.
    (4) Alle Verträge können nach Absprache wieder in Kraft gesetzt werden, bis auf Einschränkungen im Handelsabkommen,
    (a) für Truppen gilt ein Handelsembargo, um Zwischenhandel zu unterbinden,
    (b) Handel auf Kredit wird verboten, um Konflikte zu verhindern.
    (5) Der Unterstützungspakt muss neu verhandelt werden.

    Handel §3

    §3.1 Die Allianz „1338 - Pirates of Darkness“ und „BMC“ verpflichten sich gegenseitig für die Rechtssicherheit des Handels zwischen den Bündnispartnern zu sorgen. Somit jedem member der Haupt- und Unterallianzen der Bündnispartner freien, sicheren, unkomplizierten Zugang zum Markt zu gewähren.
    §3.2 Die Bündnisallianzen, wie auch jedes einzelne member kann als Käufer auf dem Markt erscheinen.
    (1) Bündnisallianzen haben sich dabei einen Prokurator zu wählen der die Geschäfte abwickelt.
    (2) Die Bündnisallianzen können sowohl mit einzelnen members in Kontakt treten, oder aber auch mit dem Prokurator der Bündnisallianz.
    §3.3 Tritt eine Allianz als Handelspartner auf dem Markt auf, wird der Prokurator verpflichtet über die Transaktion Buchzuführen, der Prokurator genießt dann die rechte eines Diplomaten.
    (1) Der Prokurator erhält zusätzliche Rohstoffe um Transportschiffe bauen zukönnen, diese Zahlung hat die Allianz zu leisten welche einen Prokurator einsetzt. Diese Schiffe darf der Prokurator ausschließlich nur für Sammellieferungen verwenden.
    (2) Der Prokurator kann erst abgesetzt werden, wenn ein neuer eingesetzt wurde und der abzusetzende Prokurator keine laufenden Handel zu vollziehen hat. Die Absetzung ist der Bündnisallianz mitzuteilen, sowie dessen Nachfolger.
    (3) Allianzen können im Rahmen
    (a) der Sammelbestellung,
    (b) der Sammellieferung,
    (c) der Kreditvergabe,
    (d) der Kreditvergabe,
    (f) der Kriegsanleihe, am Markt auftreten.
    §3.4 Es gibt keine Festpreise, der Preis für eine Wahre ist Verhandlungssache, die alle Handelspartner unter sich auszumachen haben.
    §3.5 Der Handel ist wie folgt zu betreiben, erst wird die Bezahlung gesendet dann die Wahre. Es sei den die Handelspartner einigen sich auf andere weise.
    §3.6 Handel auf Kreditbasis ist möglich, insofern das sich die Handelspartner über die Höhe des Kredites einig sind und auch über das Ende der Kredit frist. Bei Zahlungsunfähigkeit ist automatisch die Bündnisallianz des Schuldners Bürge für die entstandene Schuld und hat schnellst möglich an den Gläubiger zu liefern.
    §3.6 Nicht begleichen einer Zahlung bzw. Lieferung, bzw. nicht einhalten der Lieferbestimmungen und auch der Wahrenart ist Betrug, in diesem Fall ist der Diplomat zu kontaktieren. Die Allianz des schaden Verursachers, hat schnellst möglich für den schaden zu bürgen, der entstanden ist.
    §3.7 Alle verstöße gegen das Handelsabkommen haben unverzüglich den Diplomaten beider Bündnispartner zugesandt zu werden.


    Unterstützungspakt §4

    §4.1 Die Allianz „1338 - Pirates of Darkness“ und „BMC“ verpflichten sich gegenseitig im Kriegsfall eines Bündnispartners mit Wirtschaftlicherhilfe. Dieser Pakt schließt sowohl die Hauptallianzen, als auch sämtliche Unterallianzen (wings), mit ein.
    §4.2 Die Bündnispartner verpflichten sich benötigte Wahren, als auch Truppenlieferungen zu den benötigten stellen bzw. zu den Prokuratoren zu senden.
    (1) Lieferungen haben schnell und vollständig zu erfolgen
    (2) Werden Prokuratoren eingesetzt, ist es zwingend Nötig das sich der Handel nur zwischen den Prokuratoren abspielt. Ausgenommen davon sind rein private Handelskontakte.
    §4.3 Der Handelsvertrag wird eingeschränkt
    (1) Es gelten Festpreise für alle Handelsgüter,
    (a) für Truppen wird die Höhe wird über die Diplomaten abgeklärt,
    (b) für alle Rohstoffe gelten die Kurssätze, 1:0 und 1:1 zwingend.
    (2) Andere Kurssätze gelten als Betrug im sinne von §3.6 bzw. §1.3(2) und werden auch so gehandhabt.
    (3) Der Kreditrahmen der Bündnisallianz wird als unendlich betrachtet.
    §4.4 Benötigte Wahren können bei den Diplomaten, oder Falls vorhanden, zwingend beim Prokurator eingefordert werden.
    (1) Dieser hat dann die Wahrenforderung an die betreffende Allianz weiter zu leiten
    (2) und dafür zusorgen das die Lieferung zustande kommt.
    (3) sollte die Lieferung in vollem umfang nicht zustande kommen hat auch die Teillieferung versand zu werden.
    (4) Forderungen müssen innerhalb von zwei Tagen versand werden,
    (5) der Kurssatz liegt bei 1:1 für Rohstoffe,
    (6) für Truppen siehe §4.2(1.a).
    (7) Forderungen sind Kredite, die bei erstbester Zahlungsmöglichkeit beglichen werden müssen



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 21.12.2004, 22:01

    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness
    Das die rohtsoffe im Kriegsfall in 2 Tagen da sein sollen, sollten wir auf min 3 tage ergänzen da man nie sagen kann weit der Gegener von uns oder von 1338 entfernt ist.



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Die Chefin - 22.12.2004, 06:58


    ich würde das mit den ressis auch ändern, sie müsseb in 2 tagen abgeschikkt werden, nicht ankommen, da es manchmal mehrere tage geht, bis ne flotte ankommt. und braucht auch ein bisschen zeit, um zu merken das krieg is (1 tag).
    mfg die chefin



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 22.12.2004, 14:15


    alle achtung an 1338
    dihr habt euch echt muhe gegeben nap bedingungen und regeln aufzustellen
    mein lob an euch !



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 23.12.2004, 13:31


    aber ist das der antrag oder die bedingung des naps???

    wenns ein antrag is müssen alle members darüber abstimmen
    falls es aber schon beschlossen wurde, wäre mir neu, isses sache der regierung

    und wenn es von 1338 kommt sollten wir uns das auch mal durchlesen und korrigieren sonst wäre es, ich musse ssagen, ein diktatfreiden.

    beide seiten müssen total unabhängig dem zustimmen

    soll keiner sagen "wenn ihrs net wollt machen wir euch platt"

    @ außenminister: du machst das ne?



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 23.12.2004, 19:23


    Monty das ist kein Antrag sondern ein Vorschlag von 1338, wie unser Vertrag ausehen könnte und wenn keiner noch andere Änderungen, als die von mir und die von der Chefin wird der vertrag so wie er dort steht angenommen.



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 24.12.2004, 13:51


    dann mach du mal deine seite des vorschlags und dann stimmen alle members darüber ab



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 24.12.2004, 15:14


    Monty, ich untersütze den Vorschlag von f.u.-gene. Mit der von mir schon beschriebenen Änderrung.



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 28.12.2004, 15:56


    änderung???
    hallo?
    mir schein das die meisten members davon gar nix wissen
    duw eisst das es sache der members ist über bündnisse abzustimmen??

    wie wärs mal mit ner pm an alle



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 29.12.2004, 22:53


    das bündnis steht schon längst Monty :wink:

    mfg Godlike 8)



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 30.12.2004, 16:44


    also da nun das Grundgesetz verabschieded wurde darf sowas echt net mehr passieren
    das war ein totaler alleingang der regierung!!!
    bündnisse gehen aber alle was an



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    savage - 30.12.2004, 20:29


    desshalb haben sie es ja schnell gemacht bevor unser grundgesetz in kraft trat ;)



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 01.01.2005, 15:03


    also absofort gibts sowas net mehr!!!!

    memberbefrgaung über bündnisswünsche sind plficht!!!!



    Re: BMC Bündnisvertrag mit 1338 - Pirates of Darkness

    Anonymous - 11.01.2005, 10:28


    hmmm... also, falls jemand meine hilfe braucht, bin in 17:97 (kann derzeit hauptsächlich rohstoffe liefern)



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