Bundeswehr? Nein danke!

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    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 25.09.2005, 23:42

    Bundeswehr? Nein danke!
    Jo also ich denk mal keiner ist hier scharf auich dem Bund....ausgebildet zu werden um zu töten.....scheiß Kriegsspiele zu spiele oder von irgendwelchen Machtgeilen Offizieren sich anschnauzen zu wollen!

    Jo das heisst ja dann Wehrdienstverweigerer! Und oft Zivildienst ! Aber (und da hatte Ete recht....muss man mal hier eindeutig sagen) man kann eben auch Ausgemustert werden und es gitb eben die Möglichkeit nichts zu machen. ...Jo und da hat die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsgegnerinnen 4 Möglichkeiten aufgelistet :http://www.deutsche-friedensgesellschaft.de/NAVI/Themen/KDV/KDV-02.htm
    oder eben ein Abend vorher Drogen konsumieren (das soll hier aber keine Rechtfertigung zum allgemeinen Gebrauch von Drogen sein)



    Jo und nebenbei finde ich, dass die Bundeswehr auf 100 000 Mann verringert werden soll, Abschaffung der Wehrpflicht und keine Beteiligung an so ne fuck Ami Pseudo Friedens Einsätzen im Ausland.....Soldaten können mit Waffen keinene Frieden bringen!



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 25.09.2005, 23:49


    Jo hier könnt hier euch online beteiligen um für die Abrüstung euch einzusetzen: http://www.schritte-zur-abruestung.de/



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    RF2 - 26.09.2005, 12:18


    der link in deinem ersdten eintrag funzt net :(

    aber ey... dann werdich alles dran setzen um irgendwie ausgemustert zu werden...
    wat weß ich wie das mit dem geräusche erkennen^^
    oder zucken^^ oder wien psycho rüberkommn aber aufpassend asse dich nich gleich inne klapse stecken^^

    ey aber ne bund is ma voll fürn arsch!
    Und uff Zivildienst habsch ma och ken bock weild as einfach ma wasted time is...



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 26.09.2005, 14:37


    also mein bruder is beim bund und eigentlich aus dem selben grund wie die meißten, dasser nen haufen kohle bekommt (schulden abbezahlen)
    allerdings isses nich so dasse den ganzen tag vonne vorgesetzten runtergemacht werden oder so eigetnlich is da mehr langeweile schieben angesagt aber kommt vielleicht aufn ort an wo man is er is ja auch seit ich glaub anderthalb jahren koch weiler wegen rot-grün schwäche nich wirklich was anderes machen kann nächstes jahr musser dann runter nach afghanistan (voller horror) aber er redets die ganze zeit schön und denkt nur anne kohle :evil: naja vielleicht überlegt ers sich ja nochmal...

    (wenner ausgemustert werden wollt müsster nurn mohnbrötchen essen also beim frühstück - bei meim bro wurde deshalb auch einer ausgemustert^^)



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    RF2 - 26.09.2005, 15:44


    Mohnbrötchen??^^ das machich^^

    na es geht uns ja nich ums vollgemotzt werden das is uns ja egal^^ uns gehts darum das das n verschwendetes jahr (oder neun monate^^) sind und das man da lieber was andres machen sollte, deswegen habenwea da ken bock druff.
    Und da wir alle militante Pazifisten sind (scherz :lol2: ) oder wie emu sachte: militante antimilitaristen^^ sindwa sowieso gegen den bund^^

    also eigently sindwa ja nich militant^^ aber wir haben sone gedanken :roll:



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 26.09.2005, 16:38


    Bei moir hat der Linke funktioniert, wenn nicht muss du eben einfach den längeren Weg gehen "www.deutsche-friedensgesellschaft.de, " und es dann dort suchen.
    Genau wie Markus sagte.....wir sind Pazifisten, Antimilitaristen, das Geld können die lieber in Bildung, Medizin oder Forschung oder so stecken.



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 26.09.2005, 17:05


    er hatte sich ja für vier jahre verpflichtet...
    naja aber bei seinen schulden wars nich verkehrt findet er (ich finds voll scheiße das er hingegangen is ) weil sonst hätte er das geld nie zusammenbekommen...



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 26.09.2005, 17:11


    Ja das sind immer so ne betimmten situationen,....aber nach Afgahnistan im Zeichen eines Pseudo Friedesn Demokratie Krieges.....ne danke...
    naja wenigsten is er Koch....dürfte nicht so extrem gefährlich sein oder?



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 26.09.2005, 17:14


    naja denk mal auch nich er is ja den ganzen tach inner küche...
    hingehen tut er da auch nur wegen da kohle (blödman)...



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 26.09.2005, 17:17


    Die Bundeswehr nutzt voll so was aus, dass is einfach mal voll abartig :spinner:



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 26.09.2005, 17:29


    jo is voll schrecklich schei* bund :aufsmaul:



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 26.09.2005, 18:02


    Demo! Demo! Demo!


    Jo Leute, am 26.10. veranstaltet die Bundeswehr einen großen "Zapfenstreich" (Vereidigung des Humankapitals) in einen Feierlichenm Akt, dies ist gleichzeitig der Höhepunkt ihres 50. Geburstages (man kann ja stolz sein, dass so was wie ne Armee notwendig ist, dass muss gefeiert werden).

    Ich und Sören wollen da hin und wir werden Frau Dr. Förster fragen ob wir nicht zu Geschichte müssen (weil wir da leider Schule haben), die Gegendemonstration von der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsgennerinnen).....jo wir suchen natürlich Leute die mitkommen!


    "Das Motto des Feiermarathons lautet "50 Jahre entschieden für Frieden", das Tagesmotto des Berliner Zapfenstreiches: "50 Jahre Parlamentsarmee" - nichts ist weniger zutreffend als diese Propagandaformeln. Wer sich als Parlamentsarmee versteht, lädt sich nicht 7500 exklusive Ehrengäste ein, um sich mit 9000 Polizisten von der Mehrheit der Bevölkerung abzuschotten[/b]



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 26.09.2005, 18:24


    Hier noch ein paar Informationen, zu Zivilidinest, Verweigerung und so, es lohnt sich die Zeit zum lesen zu nehmen !


    Totalverweigerung
    Der Begriff Totalverweigerung ist ein politischer, im rechtlichen Sinne gibt es ihn nicht. Totalverweigerer lehnen die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst offen ab. Der Zivildienst ist kein Friedensdienst: Im Wehrpflichtgesetz heißt es, dass die Wehrpflicht "durch den Wehrdienst oder ... durch den Wehrdienst" erfüllt wird. Und diese Bestimmung ist nicht nur symbolischer Natur: Der Zivildienst ist intensiv in das Gesamtsystem der Kriegsvorbereitung mit einbezogen. Nach § 79 Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende im Kriegsfall zum ungefristeten Zivildienst herangezogen. Nach § 80 ZDG sind die Grundrechte von Zivis ebenso eingeschränkt wie die von Soldaten. Denn bei der "modernen" Kriegführung werden nicht alle Männer an der Front gebraucht. Für jeden, der direkt Waffendienst leistet, werden mehrere gebraucht, die ihn mit allem Notwendigen versorgen. Das bedeutet, den Nachschub sicherzustellen, die Kommunikationswege aufrechtzuerhalten, in Lazaretten zu arbeiten usw. Der 1983 zuständige Minister Heiner Geißler sprach ehrlich aus, dass "im Verteidigungsfall der Zivildienstleistende im Luftschutz oder Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde". Auch Zivildienst ist Kriegsdienst!

    Die Sechsjahresverpflichtung in Katastrophenschutzorganisationen ist noch viel weniger eine Alternative, denn alle anerkannten Katastrophenschutzorganisationen arbeiten mit der Bundeswehr zusammen, da könnte man gleich den Sanitätsdienst bei der Bundeswehr ableisten.

    Ein weiterer Grund, auch den Zivildienst abzulehnen, ist dessen unsozialer Charakter. Entgegen der landläufigen Auffassung handelt es sich beim Zivildienst eben nicht um eine hilfreiche Tätigkeit. Genauer gesagt: Hilfreich ist der Zivildienst zwar für die Beschäftigungsstelle, die erhebliche Kosten spart, wenn sie die billigen Zwangsarbeiter einsetzt. Den Anforderungen an professionelle Pflege für hilfebedürftige Menschen wird man aber nicht gerecht, wenn man völlig unqualifiziertes Personal auf sie loslässt. Hinzu kommt, dass auf diese Art vollwertige Arbeitsplätze eingespart werden.

    Abgesehen davon handelt es sich bei der Wehrpflicht um einen staatlich vorgeschriebenen Zwangsdienst, der unseren Vorstellungen von Freiheit eklatant widerspricht.

    Was heißt Totalverweigerung konkret?
    Grob gesagt gibt es zwei Möglichkeiten:

    1) Totalverweigerung bei der Bundeswehr
    Viele Totalverweigerer stellen gar nicht erst einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Dessen Folge ist ja ohnehin nur, dass ein anderer, durch die Wehrpflicht definierter, Zwangsdienst auf sie wartet. Außerdem betrachten es viele auch als eine Zumutung, einer Behörde gegenüber das eigene Gewissen oder die politischen Ansichten darzulegen.

    Solche Totalverweigerer, wenn sie denn tauglich gemustert sind, werden früher oder später einen Einberufungsbescheid zur Bundeswehr erhalten. Ob man diesem Folge leistet oder nicht, wird unterschiedlich gehandhabt. Wobei man berücksichtigen sollte: Wer dem Einberufungsbescheid nicht folgt, nach dem fahnden die Feldjäger. Zu Hause, am Arbeitsplatz, überall dort, wo sich der "Fahnenflüchtige" aufhalten könnte, können sie Euch auflauern. Wenn sie Euch kriegen, geht es sofort zur Kaserne. Ein anderes, gravierendes Problem: Da Fahnenflucht ein Straftatbestand ist, wird spätestens dann, wenn die Feldjäger bei ihrer Suche nicht erfolgreich waren, in der Regel die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die vermutet dann oft, dass sich der "Straftäter" offenbar auf der Flucht befindet. In solchen Fällen kam es schon vor, dass ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Das heißt: Nicht nur die Feldjäger, sondern auch die Bullen suchen nach Euch. Und wenn Euch die Bullen schnappen, kann das heißen, dass Ihr zwar nicht zur Bundeswehr müsst, aber bis zum Beginn Eures Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft kommt - was einige Monate dauern wird. Das ist der am schlimmsten anzunehmende Vorgang, ist aber schon vorgekommen.

    Um sich diese zusätzlichen Scherereien zu ersparen, erscheinen einige Totalverweigerer "freiwillig" in der Kaserne - oftmals im Rahmen einer kleinen Demonstration!


    In der Kaserne


    Egal ob man sich selbst "gestellt" hat oder von Feldjägern zugeführt wurde: Totalverweigerer werden in der Truppe in aller Regel die Befehle verweigern. Und zwar sämtliche, also auch schon das Anziehen einer Uniform, den Gang zum Frisör usw.

    Befehlsverweigerung ist zunächst ein Disziplinarverstoß, der von der Bundeswehr disziplinarisch gemaßregelt wird. Bei fortgesetztem Ungehorsam ist Euch Arrest sicher, was bedeutet, auf sechs Quadratmetern eingesperrt zu sein. Wie komfortabel man sich die Zelle einrichten kann - Bücher, Musik usw. - hängt meist davon ab, wie die Wachsoldaten drauf sind.

    Die Höchstdauer für einen Arrest beträgt 21 Tage. Damit ist es dann aber meist nicht ausgestanden: Nach der Entlassung werdet Ihr wieder Eurem Vorgesetzten gegenübergestellt, der Euch die gleichen Befehle erneut erteilt. Verweigert Ihr konsequent, heißt das: Nochmal Arrest.

    Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Disziplinarmaßnahmen sollen eine "erzieherische Wirkung" haben, d. h. sie dürfen nur den Zweck haben, Euch zu ordentlichen, folgsamen Soldaten zu erziehen. Eine reine Strafabsicht darf damit nicht verbunden sein. Wer nun erklärt, er verweigere den Kriegsdienst, und zwar ein für allemal und aus Gewissensgründen, bei dem können Disziplinarmaßnahmen nichts mehr bewirken. Sie "erziehen" nicht mehr, sondern strafen nur noch. Doch fürs Strafen sind ausschließlich - nichtmilitärische - Gerichte verantwortlich.

    Soweit die Rechtslage. Die Realität sieht leider anders aus: Man kann zwar gegen die Verhängung von Arrest vor einem Truppendienstgericht vorgehen, doch wird man dort nur in Ausnahmefällen Erfolg haben.

    Wer bei der Bundeswehr total verweigert, muss sich deshalb darauf einstellen, mehrfach mit Arrest bestraft zu werden.

    Das bisherige Höchstmaß beträgt 84 Tage - aufgeteilt in vier Arreste zu je 21 Tagen. Danach folgt dann die unehrenhafte Entlassung und ein - ziviles - Strafverfahren.

    2) Totalverweigerung als Zivildienstleistender
    Wer als Kriegsdienstverweigerer im Sinne des Grundgesetzes anerkannt ist, erhält irgendwann einen Einberufungsbescheid zum Zivildienst. Meistens teilen die Verweigerer schon vor dem vorgesehenen Dienstantrittstermin sowohl dem Bundesamt als auch der Dienststelle mit, dass sie den Dienst nicht antreten werden. Andere erkennen erst während des Dienstes, dass sie ihre Verpflichtung als Wehr-Ersatzdienstleistende ablehnen und brechen den Dienst ab, mitunter nach Vorankündigung (dadurch wird der Dienststelle die Möglichkeit gegeben, sich darauf einzustellen und dadurch zu vermeiden, dass etwa Pflegebedürftige durch die Totalverweigerung Schaden erleiden).

    Im Gegensatz zur Bundeswehr verfügt das Bundesamt für den Zivildienst nur über eingeschränkte Disziplinarmittel. Mehr als Disziplinarmaßnahmen über relativ geringe finanzielle Beträge und die Aufforderung zum "Nachdienen" sind nicht drin. Und ein sehr wichtiger Unterschied zur Bundeswehr: Einen Arrest für dienstflüchtige Zivis gibt es nicht. Wir haben auch noch nie davon gehört, dass Dienstflüchtige in Untersuchungshaft kamen. In der Regel sind sie ja nach wie vor an ihrer Wohnadresse zu erreichen, so dass die Staatsanwaltschaft nicht behaupten kann, es bestehe Fluchtgefahr.

    Für Dienstflüchtige bleibt es daher bei einem Strafverfahren.


    5 Jahre Knast?


    Die Höchststrafe für Fahnen- wie für Dienstflucht beträgt fünf Jahre. Ein solches Strafmaß wurde aber noch nie verhängt.

    Ein durchschnittliches Strafmaß anzugeben, ist praktisch nicht möglich. Es gibt erhebliche regionale Unterschiede von Amtsgericht zu Amtsgericht.

    Mit Sicherheit lässt sich allerdings sagen: Die Wahrscheinlichkeit für einen Freispruch ist ungefähr genau so hoch wie die Wahrscheinlichkeit dafür, zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt zu werden - fast Null. Wenn ein Amtsgericht doch mal den Angeklagten freispricht oder ohne Bewährung in den Knast schicken will, werden solche Urteile in der Berufungsinstanz fast immer aufgehoben.

    Die meisten Totalen Kriegsdienstverweigerer müssen mit einer Geldstrafe rechnen oder mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

    Wichtige Kriterien für die Bestimmung des Strafmaßes sind für die Gerichte unter anderem, ob sich der Verweigerer auf eine Gewissensentscheidung beruft. Oder besser gesagt: Ob das Gericht bei der "Prüfung" dieser Gewissensentscheidung zum Schluss kommt, dass es der Angeklagte ernst meint. Die Art und Weise, wie das in der Verhandlung ermittelt werden soll, wäre oftmals als lächerlich zu bezeichnen, wenn es nicht eine so juristisch hohe Bedeutung hätte. In aller Regel wird jemand, dem das Gericht eine Gewissensentscheidung für die Totalverweigerung attestiert, milder bestraft, als jemand, von dem das Gericht glaubt, er habe ausschließlich politische Gründe oder nur keine Lust. Das heißt übrigens nicht, dass die Begründungen nicht auch politisch sein könnten. Es heißt nur, dass die politischen Überzeugungen Ausdruck einer Gewissensentscheidung sind.

    Schließlich kommt bei Totalverweigerern unter 21 Jahren noch die Möglichkeit in Betracht, dass sie "nur" nach dem Jugendstrafrecht, also milder, bestraft werden. Hier hat ein Jugendhelfer den "Reifegrad" des Angeklagten zu prüfen. Verweigert man sich dieser Prüfung, kann das unter Umständen den Effekt haben, dass das Gericht "im Zweifel für den Angeklagten", also die Anwendung des Jugendstrafrechts, entscheidet. Aber solche Details sind dann ohnehin stets mit den AnwältInnen zu besprechen!


    Mehrfachbestrafung


    Hin und wieder kommt es vor, dass Totalverweigerer eine erneute Einberufung erhalten. Das kann auch passieren, nachdem ein Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen wurde. Hintergrund: Das Bundesverteidigungsministerium (wie auch das Bundesministerium für Jugend, Frauen, Familie und Gesundheit als oberste Zivildienstbehörde) möchte gerne, dass Totalverweigerer zu möglichst saftigen Strafen verdonnert werden. Ist das Urteil zu niedrig, soll erneut eine Einberung erfolgen. In der Folge würde der Totalverweigerer erneut eine Straftat begehen, wieder vor Gericht kommen und eine zweite Strafe kassieren. Das ist der Versuch, eine Doppelbestrafung durchzusetzen: Für ein und dieselbe Straftat darf man nur ein einziges Mal verurteilt werden. Der Trick ist nun, zu behaupten, dass die Verweigerung einer zweiten Einberufung nicht die selbe, sondern eine zweite Straftat wäre, die eben wieder bestraft werden könne.
    Die Gerichte sehen das überwiegend anders und verweigern ein zweites Strafverfahren. Aber eben nicht immer. Als wichtigstes Kriterium dient hier wieder die Frage, ob das erste Urteil davon ausgeht, dass der Fahnen- oder Dienstflucht eine Gewissensentscheidung zu Grunde lag. Ist dies der Fall, gibt es in aller Regel kein zweites Gerichtsverfahren.



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 26.09.2005, 18:49


    gegen was genau wollter demonstrieren? gegen den staat, die soldaten oder den bund allegemein?

    50 jahre entschieden für frieden? davon habsch nen anstecker *kopfkratz*



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    Little Emu - 27.09.2005, 10:55


    Gegen alles ^^ ! Nein, also dort dann hauptsächlich gegen die Institution Bundeswehr, also gegen Militarismus, Aufrüstung und gegen Krieg.....und das es einfach kein Grund ist ein bestehen einer Armee zu feiern!
    Gegen die allgemeine Wehrpflicht!



    Re: Bundeswehr? Nein danke!

    askari - 27.09.2005, 15:53


    aso ^^

    aja fällt mir grad ein auch wenns nich so ganz herpasst ^^
    der olle anstecker den ich da hab der is ja vom bund (hab auch noch nen andern von deutschland - den vonner schweiz habsch schon verlorn :( ) na jedenfalls hatte ich die von meim bruder bekomm weil da son komisches 40 nationen treffen war und alle länder ham so die form von ihrm land als stecker ausser die amis - bei denen steht nur in gold "simply the best" :?



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