schon mal darüber nachgedacht

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    Re: schon mal darüber nachgedacht

    schon klar - 30.07.2007, 15:27

    schon mal darüber nachgedacht
    Wir hatten vor garnicht allzu langer Zeit einen Kollegen an der Wache der uns, na ja ein paar von uns die Augen geöffnet hat. Es waren häftige Diskusionen aber ich denke er hat recht. Es ging dabei um die Nutzung von Sonderrechten bei der Feuerwehr Hamburg. Stellvertretend jetzt etwas mit Sonderrechten betreffend RTW:



    Sonderrechte

    Die StVO beinhaltet Verhaltensregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, daran kann auch keine DA/TA etwas ändern.
    Wer bei rot über eine Ampel fährt, wird dafür belangt. Bei Einsatzfahrten ist dies jedoch meist erforderlich. Deshalb bestehen rechtliche Ausnahmeregelungen, so dass grundsätzlich verbotenes ausnahmsweise erlaubt sein kann.
    Grundsätzlich ist auch der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Regelungen der StVO gebunden. Der Einsatzfahrer hat unter besonderen Voraussetzungen (§ 35 StVO)im Unterschied zu anderen Verkehrsteilnehmern, besondere Rechte unter der Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn.
    Der Einsatzfahrer muss im Sinn einer Risikoabwägung stets prüfen, inwieweit eine Abweichung von den Verkehrsregeln erforderlich ist. Eine Abweichung ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn Risiko und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen. Wer Sonderrechte nicht mit der gebührenden Rücksicht ausübt, handelt ordnungswidrig.

    Ob die Voraussetzungen für Sonderrecht vorliegen entscheidet, jedenfalls für die Fahrt zum Einsatzort, die EZ. Der Disponent entscheidet, ob die in §35 Abs. 5a StVO genanten Voraussetzungen vorliegen. Die Feststellung des Disponenten ist jedoch keine Weisung im rechtlichen Sinn. Ob Sonderrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden entscheidet letztlich allein der Einsatzfahrer.
    Bei Sonderrechtsfahrten mit Patient entscheidet der für die medizinische Versorgung des Patienten Verantwortliche über das Vorliegen der Voraussetzungen und hat dies auch zu verantworten. In der Regel der verantwortliche NA / RA. Entscheidend ist, ob das Zielkrankenhaus aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten möglichst schnell erreicht werden muss oder ein besonders langsamer, gleichmäßiger und deshalb schonender Transport erforderlich ist. Jedoch gilt auch hier NA / RA stellen fest ob die Voraussetzungen vorliegen. Ob Sonderrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden entscheidet letztlich allein der Einsatzfahrer.

    Ob dem Fahrer eines „begleitenden“ Fahrzeuges ebenfalls Sonderrechte zustehen, wenn ein Notfallpatient in einem anderen Fahrzeug unter Inanspruchnahme von Sonderrechten befördert wird, ist eine Frage von großer praktischer Relevanz. Dies ist vor allem für NEF von Bedeutung, wenn der NA den Patienten im RTW begleitet. Meist wird das NEF dann mit Sonderrechten hinterher gefahren, lediglich um den NA im Krankenhaus wieder aufzunehmen.
    Grundlegende und wichtigste Voraussetzung für Sonderrechte ist das dringende Gebotensein bzw. das Bestehen höchster Rettungseile. Es muss also ein Ereignis eingetreten sein, das schnellstes Eingreifen unumgänglich macht. Das begleiten allein zum Zweck der raschen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. um die räumliche Trennung von NA und NEF möglichst gering zu halten, fällt deshalb im Ergebnis nicht unter § 35 StVO, weil keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Gefahr vorliegt.
    Auch aus organisatorischen Gründen lässt sich keine Berechtigung zu Sonderrechten ableiten. Die für eine Versorgung des Patienten erforderliche Ausrüstung muss so organisiert sein, dass sie auch in den RTW mitgenommen werden kann bzw. dort bereits vorhanden ist. Eventuell erforderliche Medikamente oder medizinische Geräte müssen deshalb aus dem NEF/NAW mitgenommen werden.
    Das viel praktizierte „Freiräumen“ der Straße durch ein vorausfahrendes NEF werden von § 35 StVO ebenfalls nicht gestattet.
    Eine meist im Zusammenhang mit der Problematik des begleitenden NEF häufig gestellte Frage / Aussage ist die nach landesrechtlichen Regelungen. Klar ist, dass auf Länderebene keine Abweichungen, Ausnahmen oder Spezialregelungen zur StVO existieren.
    Daraus folgert sich, nimmt der Fahrer des Begleitenden NEF / NAW Sonderrechte in Anspruch, obwohl deren Voraussetzungen nicht vorliegen, handelt er grob fahrlässig und ordnungswidrig. Unter umständen macht er sich sogar strafbar und haftet für Schäden persönlich. Unabhängig von der Frage, welche Rechtsansicht der Einsatzfahrer teilt, sollte er sich deshalb überlegen, ob ihm ein Irrtum dieses Risiko wert ist und ob sein Arbeitgeber auch im Ernstfall auf seiner Seite stünde.

    Es verhält sich eben so wenn ihr ein Fahrzeug nachfordert, z.B. zur Tragehilfe. Der medizinisch verantwortliche entscheidet ob das anrückende Fahrzeug mit Sonderrechten zur Est. kommt, der muss im Fall eines Unfalls, des Anrückenden Fahrzeuges die Sonderrechte begründen und verantworten.

    Unterm Strich bleibt immer es könnte deine eigene Familie sein die DU bei einem Unfall mit Sonderrechten triffst.
    Und der Satz mir passiert nichts, kommt mir bekannt vor, die meisten unserer Patienten haben das auch gesagt bevor sie uns rufen mussten.

    Das ganze hat auch etwas positives, es kostet weniger Nerven, wenn du ohne Sonderrechte fährst. Vermutlich dauern die Einsätze länger, aber das ist dann eben so. Irgendwelche „komischen“ Statistiken kommen dann auch wieder komplett durcheinander.

    Euch ne guten Fahrt und denkt das nächste mal darüber nach ob ihr wirklich Sonderrechte in Anspruch nehmen wollt.



    Recherche: “Sonderrechte im Einsatz“ Lehmanns Media



    Re: schon mal darüber nachgedacht

    dereidelstedter - 30.07.2007, 16:15


    @ schon klar,

    wirklich gut erklärt und geschrieben,

    lohnt einmal mehr, in sich zu gehen...

    Rüdiger Wienck F35/1 _ente



    Re: schon mal darüber nachgedacht

    EGON - 30.07.2007, 18:40


    Und aus eigener Erfahrung

    Als ich damals mit dem 13A über eine rote Ampel fuhr und es zu einem VU mit Personenschaden kam wurde gegen mich ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

    Was dann später gegen Zahlung einer Geldbusse von 200 Euro eingestellt wurde, und jetzt ratet mal wer diese bezahlt hat.

    Jürgen Klenz F 25/1



    Re: schon mal darüber nachgedacht

    oeltech - 31.07.2007, 23:01


    Ich hoffe nicht Du?????!!!!!!



    Re: schon mal darüber nachgedacht

    jaja - 05.08.2007, 07:54


    Hallo an alle,

    wir haben bei uns an der Wache auch über das gesprochen was "schon klar" hier geschrieben hat und ich weiß auch das ein Kollege "zahlen" musste.
    Nur irgendwie meinen alle mir, mir passiert schon nichts. Hallo aufwachen es sagt doch keiner etwas wenn ihr weiterhin alles mit Sonderrechten fahrt nur dann steht doch auch dazu und sagt offen und ehrlich "ich scheiß auf die StVO".
    Ehrlichkeit das ist doch das was wir auch von unserem Dienstherrn wollen, oder nicht??
    Ich weiß die Herren schlagen auch noch im Duden nach um das Wort "ehrlich" zu finden um es dann zu interpretieren usw.
    Nur das hilft uns nicht weiter.
    Ich finde es schon ziemlich traurig das man (ich) von seinem Dienstherrn in bezug auf fahrten mit Sonderrechten nicht richtig aufgeklärt wird. Dann würde hier vermutlich gar nicht erst so ein Artikel geschrieben werden müssen.
    Und ich kann mich nur wiederholen, Jungs wacht auf, son blödsinn mir passiert schon nichts überlegt mal wo ihr arbeitet, die meisten unserer "Kunden" waren vermutlich der gleichen Meinung!!
    Und wenn ich es richtig verstanden habe sieht es so aus das garnicht erst etwas passieren muss sondern in dem Augenblick wo ihr unberechtigter weise Sonderrechte in anspruch nehmt ist das schon eine Ordnungswidrigkeit und die Zahlt ihr immer selber.
    Dann überlegt doch mal für wenn ihr das überhaupt macht, ich habe das mal getan und babei ist mir nicht so viel eingefallen, ok ich bin ca. 1-10 minuten ehr im Bett wenn es den Nachts ist, dafür hatte ich dann aber auch auf der Fahrt stress.
    Gedankt?? Ne gedankt hat mir das auch noch keiner dass das NEF gleichzeitig im Krankenhaus war warum auch??
    Also warum machen wir das??
    Um eins gleich klarzustellen ich hab es die letzten Jahre auch immer gemacht, mag daran liegen das ich mir nie wirklich gedanken darüber gemacht habe, nichts deto trotz sollten wir umdenken. Wir sind in dieser Stadt für Sicherheit und Ordnung mit zuständig also last uns an bestehende Gesetze halten.
    Und es geht nicht darum hier dem Dienstherrn eins auszuwischen.
    Genauso liebe Herrn Fahrzeugführer überlegt mal bitte ob alles was Ihr so meint mit Sonderrechten fahren lassen zu wollen ob das wirklich not tut. Informiert euch doch mal bei Herrn Bauer was den wirklich noch mit Sonderrechten gefahren werden muss, der eine oder andere wird erstaunt sein was er da zu hören bekommt, wir haben es gemacht, er war super nett und sehr auskunftsfreudig.

    In diesem Sinne: "schon mal drüber Nachgedacht"

    jaja



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