Geld aus der Klassenkasse

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Geld aus der Klassenkasse"

    Re: Geld aus der Klassenkasse

    horst - 27.07.2007, 12:27

    Geld aus der Klassenkasse
    Hallo,
    ich habe da ein Problem in meiner Klasse: Beide Klassenelternvertreter und der Klassenlehrer haben beschlossen, dass 8 Schülern ein kleiner Betrag (20 Euro) als "Belohnung für besonderes Engagement für die Klasse" ausbezahlt wird. Nun sind manche Eltern der Meinung, dass das diese 3 Personen nicht beschließen dürfen, sondern dass da die ganze Klassenpflegschaft darüber abstimmen muss. Dummerweise wurde der Betrag bereits an die Schüler ausbezahlt.
    Meine Frage also: Dürfen die Klassenpflegschaftsvertreter und der Klassenlehrer über die Verwendung des Geldes verfügen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort!

    Horst



    Re: Geld aus der Klassenkasse

    Sabine - 26.09.2007, 18:37


    In meinen Unterlagen habe ich nichts rechtsverbindliches gefunden; meiner Meinung nach muss der/die Klassenlehrer/in in Angelegenheiten, die die ganze Klasse betreffen (Ausflüge, Eintritte u.ä.) die Verfügungsgewalt haben. In dem geschilderten Fall ist das aber anders.
    Um Unzufriedenheit unter den Eltern zu vermeiden, wäre es sicher geschickter gewesen, die Angelegenheit beim Elternabend zu besprechen und darüber abstimmen zu lassen. Ich denke, es ist grundsätzlich wichtig, darüber zu sprechen, ob Schüler "für herausragendes Engagement für die Klasse" mit Geld belohnt werden sollten. An Deiner Stelle würde ich die Klassenelternvertreter darauf ansprechen, und es dann in der nächsten Klassenpflegschaftssitzung zum Thema machen.

    Sabine



    Re: Geld aus der Klassenkasse

    horst - 26.09.2007, 21:06


    Hallo liebe Sabine,
    das beschriebene Verfahren habe ich - allerdings erst nachträglich - so gemacht. Die Klassenpflegschaft hat im Nachhinein die "Belohnung" für die Schüler abgesegnet. In der Situation konnte auf die Schnelle keine Sitzung einberufen werden, so dass diese Entscheidung unter den 3 Personen (Klassenlehrer + beide Elternvertreter) ausgemacht werden musste. Jetzt wurde durch die Mehrzahl der Eltern das Vorgehen für richtig erklärt.
    Vielen Dank jedenfalls für die Antwort.

    Liebe Grüße,
    Horst



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