Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein

Schweiz - Quo vadis?
Verfügbare Informationen zu "Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: demokrat
  • Forum: Schweiz - Quo vadis?
  • Forenbeschreibung: Überparteiliches politisches Forum
  • aus dem Unterforum: St. Gallen
  • Antworten: 2
  • Forum gestartet am: Dienstag 23.11.2004
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein
  • Letzte Antwort: vor 19 Jahren, 1 Monat, 28 Tagen, 10 Stunden, 49 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein"

    Re: Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein

    demokrat - 01.12.2004, 14:12

    Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein
    St. Gallen gibt nicht auf. Trotz dem Volks-Nein will St. Gallen durch eine Hintertüre den Volkswillen umgehen!?

    Gefunden in der Zeitung "Schweizerzeit" vom 5. November 2004

    St. Gallen widersetzt sich eidgenössischem Entscheid
    Druck für Masseneinbürgerungen geht weiter
    Von Nationalrat Toni Brunner, Ebnat-Kappel SG

    Die Vorlage zur Erleichterung der Einbürgerung ist am 26. September auf eidgenössischer Ebene wuchtig verworfen worden - ohne dass die Befürworter eigentlicher Masseneinbürgerung das Ergebnis respektieren. Sie wollen einfach auf kantonaler Ebene erzwingen, was in der Eidgenossenschaft vom Souverän verworfen worden ist.

    Auch der Kanton St. Gallen ist solcher Zwängerei zwecks Unterlaufung des eidgenössischen Entscheids vom 26. September verfallen. Weil der «Fall St. Gallen» damit von gesamtschweizerischer Bedeutung ist, dokumentieren wir ihn auf Seite 3 der heutigen «Schweizerzeit».

    Der St. Galler Nationalrat Toni Brunner schildert die Ausgangslage:

    Die Regierung des Kantons St. Gallen bockt. Sie möchte zusammen mit der Mehrheit des Parlaments schon am 28. November 2004 an der Urne ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz durchzwängen. Der Inhalt? Weitere Erleichterungen bei Einbürgerungen und eine massive Beschneidung der Volksrechte. Das kommt uns doch irgendwie bekannt vor, oder etwa nicht? Es sind noch keine sechs Wochen ins Land gezogen, seit das Schweizer Stimmvolk bereits zum dritten Mal Vorlagen zur erleichterten Einbürgerung verworfen hat. Und dies deutlich. Im Kanton St. Gallen wurde die
    erleichterte Einbürgerung der sogenannten «Zweiten Ausländergeneration» mit 69 Prozent und die automatische Einbürgerung der sogenannten «Dritten Ausländergeneration» mit gut 63 Prozent haushoch verworfen.

    Zwängerei
    Statt diesen Volksentscheid zu respektieren und Zurückhaltung zu üben, geht die Zwängerei einfach in den Kantonen weiter. Das Beispiel St. Gallen zeigt es deutlich. Die zuständige sozialdemokratische Regierungsrätin hat in Sachen Bürgerrecht ein forsches und überhastetes Tempo eingeschlagen. Schon
    im Juli des letzten Jahres, nur einen Tag nach dem Bundesgerichtsentscheid «Emmen», hat das St. Galler Departement des Innern in einem Rundschreiben die Gemeinden aufgefordert, künftig gänzlich auf Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen zu verzichten.

    Parallel wurde die Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes forciert, obwohl die Fristen für eine Gesetzesanpassung gemäss neuer Kantonsverfassung wesentlich mehr Spielraum offengelassen hätten. Das ist um so stossender, weil damit offensichtlich politische Entscheide und Abläufe auf eidgenössischer Ebene unterlaufen werden. Dort ist nämlich ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Joder hängig, der einerseits die Autonomie der Gemeinden über Organ und Verfahren bei Einbürgerungen sichert und anderseits ein Rekursrecht bei negativen Entscheiden gänzlich
    ausschliessen würde. Aktuell läuft zudem die Unterschriftensammlung der Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» der SVP zur derselben Thematik. Auf eidgenössischer Ebene ist zur Zeit also alles im Fluss, und das letzte Wort noch längst nicht gesprochen. Dies interessiert die St.
    Galler Regierung offensichtlich herzlich wenig.

    Macht St. Gallen Schule?
    Was man im Kanton St. Gallen neu im kantonalen Bürgerrechtsgesetz verankern möchte, ist nichts anderes als das, was das Bundesgericht mit seinem skandalösen Urteil vom Juli des vergangenen Jahres vom Zaun gerissen hat. Urnenabstimmungen würden im Kanton St. Gallen erstmals gesetzlich verboten. Zudem soll bei bestimmten Einbürgerungen das Rekursrecht bei negativen Entscheiden gesetzlich verankert werden. Ungeachtet der landesweit heftigen Kontroversen sollen diese Bestimmungen zügig umgesetzt werden. Nur dank eines Referendums der SVP, kann sich die St. Galler Stimmbürgerschaft überhaupt an der Urne zu diesem neuen Gesetz äussern.

    Die Frage stellt sich natürlich zwangsläufig: Warum kann es gewissen Kreisen mit der Aushebelung der Volksrechte und der generellen Erleichterung von Einbürgerungen nicht schnell genug gehen? Respekt gegenüber dem Souverän wäre, zuerst einmal dessen Entscheid auf eidgenössischer Ebene abzuwarten. Dann wüsste man nämlich auch, ob er die Gemeindeautonomie stützen will und ob er ein Rekursrecht billigt. Überhaupt müsste die generelle Skepsis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der
    Verscherbelung des Bürgerrechts die zuständigen Behörden endlich zum Umdenken bewegen.

    Bald fremd im eigenen Land?
    Die Behörden müssen sich nicht wundern, wenn als Folge des rasant ansteigenden Ausländeranteils (bereits sind wir bei über 20 Prozent!) und der parallel dazu zu verzeichnenden Masseneinbürgerungen (letztes Jahr rund 40 000 gesamtschweizerisch) die Skepsis in der Bevölkerung weiter wächst.
    Die Leute registrieren, dass schweizerische Werte und Traditionen, dass unsere christliche und demokratische Kultur immer stärker in Frage gestellt werden. Schon heute ist der Islam die drittgrösste Religionsgruppe in der Schweiz.

    Völlig verkehrter Ansatz
    Einbürgerungen werden heutzutage immer öfter als «Schritt auf dem Weg zur Integration» in unsere Gesellschaft verkauft. Man löst sich immer rascher von der eigentlich logischen Überlegung, dass die Einbürgerung der letzte Schritt nach geglückter Integration sein müsste. Den verkehrten Ansatz belegt die Tätigkeit von Nuran Sherifi. Sherifi bürgert Ausländer ein. Sie ist 24 Jahre alt, doch erst seit Frühling 2000 Schweizerin. Aber sie ist bereits Mitglied der Stadtberner Einbürgerungskommission. Zu ihrer Aufgabe äusserte sie sich im «Beobachter» wie folgt: «Die Kommission schaut zwar auch, ob sich jemand für den Schweizer Pass eignet oder nicht. Aber grundsätzlich geht man davon aus,
    dass jemand, der sich einbürgern will, auch integriert ist.»

    Bei den Basler Grossratswahlen sind sieben türkischstämmige Migranten zu den Wahlen angetreten. Deren fünf wurden gewählt. Neu gehören dem Basler Parlament die vier SP-Parlamentarier Mustafa Atici, Gülsen Oeztürk, Hasan Kanber sowie Talha Ugur Camlibel an. Für das grüne Bündnis zieht neu die 24jährige Studentin Sibel Arslan ins Parlament ein. Und auch die CVP-Frau Kadriye Koca-Kasan (die «Frau mit dem Kopftuch») hat es auf den zweiten Platz der Nachrückenden geschafft. Da sie aber nicht gewählt wurde, muss sie sich noch eine Weile gedulden, bis sie ihre Kopfbedeckung (aus Überzeugung, wie sie sagt) im Ratssaal tragen darf.

    Ein bekannter Politologe bestätigt, dass die eingebürgerten Migranten durchaus die Wahlen beeinflussen können. Und der gewählte Mustafa Atici in Basel weiss denn auch zu berichten: «Früher sind in Kleinbasel vielleicht 10 Prozent der eingebürgerten Migranten wählen gegangen, jetzt sind es 60
    Prozent.» Damit wäre auch die Erklärung geliefert für den starken Wählerzuwachs der SP in Basel.
    Das Beispiel Basel lässt es erahnen. Die Zwängerei hin zu noch mehr Einbürgerungen hat einen handfesten politischen Hintergrund.

    Masseneinbürgerung als Mittel zum Zweck! Und dazu sind möglichst alle Hürden abzubauen. Und den Gemeinden soll zentralistisch vorgeschrieben werden, wie sie einzubürgern haben. Und das Rekursrecht soll Widerstand zum Verschwinden bringen.

    Diesen Angriff auf unsere demokratischen Rechte gilt es abzuwehren. Das Stimm- und Wahlrecht und die Gemeindeautonomie müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Wir im Kanton
    St. Gallen sind gefordert, jetzt ein deutliches Zeichen zu setzen. Im Interesse des ganzen Landes stimmen wir am 28. November nein zum neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz. Letztlich sind wir wieder bei der Grundsatzfrage, die die Bundesräte Couchepin und Blocher unterschiedlich beantworten. Soll der Souverän das letzte Wort haben (Version Bundesrat Blocher und bis jetzt eigentlich unbestritten), oder gehört die «Volksdiktatur», wie dies Pascal Couchepin wünscht, in die Schranken gewiesen. Allein schon zur Beantwortung dieser grundlegenden Frage sollten wir klare Verhältnisse schaffen.


    Toni Brunner, Nationalrat


    Wir Stimmbürger sind gehalten zu gegebener Zeit diesem Vorhaben entsprechend Einhalt zu gebieten.



    Re: Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein

    demokrat - 19.02.2005, 10:25

    Schwarzer gehören nach Afrika
    Ex-Jugoslawe und Schwarzer sollen nicht Schweizer Bürger werden



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Schweiz - Quo vadis?



    Ähnliche Beiträge wie "Masseneinbürgerungen - Trotz Volks Nein"

    "Trotz Allem" - Ein Buch... - Anonymous (Mittwoch 26.05.2004)
    Trotz Knoten im Hals: HALLO - Christina (Donnerstag 02.02.2006)
    verarscht worden und trotz allem schuld - christoph (Donnerstag 26.01.2006)
    Angriff trotz Nap - $UoK$ Rocky81 (Donnerstag 13.07.2006)
    Glücklich trotz Problemen. - hemal62 (Montag 11.06.2007)
    Trotz Sicherheitsoffensive in Bagdad: - mujahidah (Sonntag 18.02.2007)
    Trotz allem - VerloreneSeele (Montag 05.06.2006)
    Trotz TDS mit dem Mulmsauger mulmen? - Anita (Dienstag 14.02.2006)
    truppenbau trotz angriffen - jimmy97 (Samstag 25.11.2006)
    Hi Volks!!! - 5uIcId3 (Donnerstag 01.02.2007)