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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: namor01 Forenurl: Klick aus dem Unterforum: GGB (GildenGesetzBuch) Antworten: 1 Forum gestartet am: Dienstag 05.12.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: §1 - Steuergesetz Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 3 Monaten, 18 Tagen, 6 Stunden, 2 Minuten
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Re: §1 - Steuergesetz
namor01 - 08.12.2006, 19:19§1 - Steuergesetz
Absatz 1) Die Höhe der Steuern:
Unter LV 1- 9 : 50 Gold pro Tag (wird es nicht mehr lange geben)
Ab LV 10 - 11 : 100 Gold pro Tag
Ab LV 12 - 13 : 150 Gold pro Tag
Ab LV 14 - 15 : 200 Gold pro Tag
Ab LV 16 - 17 : 250 Gold pro Tag
Ab LV 18 - 19 : 300 Gold pro Tag
Ab LV 20 - 21 : 350 Gold pro Tag
Und so weiter
Absatz 2) Das Zahlen:
Nun Zahlen kann jeder von euch
Dann nach dem Wirtshaus hat jeder Gold!
das ist ja kein Problem die Steuer zu Zahlen?
Absatz 3) Gesetz in der Gilde:
Jeder in der Gilde zahlt bis am Abend um 21:00 Uhr seine täglichen Steuern.
Der Finanz-Chef wird genau Buch führen und jeden ermahnen der nicht zahlt.
Wehr aus irgend einem Grund nicht zahlen kann, muss sich bei ihm melden um eine Lösung zu finden.
Geschieht dies nicht, ist mit dem kommentarlosen Rauswurf zu rechnen.
Diese Regel gilt für ALLE.
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