Gildensatzung (1. Fassung)

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    Re: Gildensatzung (1. Fassung)

    quintilius - 06.12.2006, 10:47

    Gildensatzung (1. Fassung)
    Gildensatzung

    §1 Mitgliederwerbung und Bewerbungen

    Neue Mitglieder werden durch die Gildenleitung bzw. durch die
    Offiziere angeworben.

    Anwerbungen werden nur bei neuen Spielern durchgeführt, die auch
    mit den Scouts einmal oder mehrfach zusammen ingame unterwegs
    waren.

    Sobald ein mögliches neue Gildenmitglied gefunden ist, schreibt diese
    Person eine Bewerbung im Forum von Semper Paratus.

    Die Bewerbung sollte zumindest umfassen:

    Name :
    Rasse :
    Klasse :
    Feuerresi :
    Kernerfahrung :
    Zugang zu MC,BWL,Ony :

    Ferner ein kurzes Bewerbungsanschreiben.

    Bewerbungen, die zunächst nur hier im Forum gepostet sind, werden
    durch die Gildenleitung geprüft. Die entsprechenden Bewerber werden
    entsprechend durch die Gildenleitung kontaktiert (ingame).

    §2 Auftreten in der Öffentlichkeit

    Jedes Mitglied unserer Gilde tritt als Repräsentant der Gesamtheit
    aller Mitglieder auf und spiegelt somit die Gilde selbst wider.
    Aus diesem Grund sollte sich jedes Mitglied regelgerecht und
    freundlich gegenüber anderen Spielern verhalten
    - einerseits ingame als auch im Forum, etc. -

    §2 Verhalten innerhalb der Gilde

    Ein Hauptschwerpunkt der Gilde ist das gute Zusammenspiel der
    Mitglieder untereinander. Deshalb ist jedes Mitglied angehalten, das
    Zusammenspiel untereinander zu fördern, und immer, wenn möglich,
    Quests zusammen zu lösen. Auch hier gilt natürlich §1 für das
    Verhalten innerhalb der Gilde.

    §3 Gildenzugehörigkeit

    Da das in §2 genannte Zusammenspiel ein Schwerpunkt ist, wird
    erwartet, das jedes Mitglied hauptsächlich in unserer Gilde Mitglied
    ist, und nicht ohne Einwilligung der Gildenführung, auf der "Silbernen
    Hand" mit anderen Charakteren in weiteren Gilden spielt. Evtl.
    vorhandene Hordenchars eines jeden Gildenmitglieds sind von dieser
    Regelung ausgenommen.

    §4 Gildenführung

    Die Gilde wird gemeinschaftlich von den Offizieren und dem
    Gildenmeister geführt.

    §5 Allgemeine Abstimmungen

    Jedes Mitglied egal welchen Ranges hat die Möglichkeit Anregungen
    zu Themen jeglicher Art an die Gildenführung heranzutragen.

    Normalerweise werden Angelegenheiten, welche die gesamte Gilde
    betreffen, per Abstimmung im Forum von der Mehrheit entschieden.
    Solche Umfragen werden nach Ermessen von der Gildenführung
    gestartet. Wodurch es essentiell wird, sich über alle aktuellen
    Angelegenheiten regelmäßig im Forum zu informieren, um an allen
    Entscheidungen mitwirken zu können.

    §6 Handel innerhalb der Gilde

    Prinzipiell gibt es keinerlei Unterschiede zwischen einem Handel mit
    einem beliebigen Spieler und einem Handel mit einem/r
    Gildenkollegen/in.

    Dennoch wird dazu aufgerufen, um das Zusammenspiel zu fördern,
    Bedürfnissen innerhalb der Gilde anderen Vorrang zu gewähren.

    §7 Forum

    Wie bereits in §4 erwähnt wird von jedem Mitglied eine rege Aktivität
    im Forum gewünscht. Deshalb sollte sich jedes neues Mitglied in
    absehbarer Zeit nach dem Eintritt in die Gilde, sich im Forum
    registrieren.

    §8 Abwesenheit

    Eine einfache und kurze Regelung um "Kateileichen" vorzubeugen:

    Wer als Initiand 14 Tage am Stück oder als Member 28 Tage am
    Stück ohne Abmeldung im Fourm fehlt muss leider aus der Gilde
    entfernt werden. (Wiederaufnahme ist bei nächträglich schlüssiger
    Begründung möglich)

    Als Entschuldigt gilt, wer seine Abwesenheit im Forum schriftlich
    angemeldet hat.

    2nd Chars sind von dieser Regelung ausgenommen.



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    Vorschau..... - gepostet von quintilius am Sonntag 17.12.2006



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