Domänen Gesetztgebung

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    Re: Domänen Gesetztgebung

    taurum - 01.12.2006, 16:07

    Domänen Gesetztgebung
    Die folgenden Richtlinien und Gesetze seien Gebot für jederman in der Domäne Aschaffenburg a. M. :

    Wahrung der Tradition:

    Oberstes und wichtigstes Gebot sei die Einhaltung der 6 Traditionen

    Die Maskerade
    Du sollst dein wahres Wesen niemanden enthüllen, der nicht von deinem Geblüt ist. Wer solches tut, verwirkt seine Blutrechte.

    Die Domäne
    Die Domäne ist einzig und allein der Belang des Prinzen und jederman in ihr schuldet ihm Respekt. Niemand darf sich gegen des Prinzen Wort auflehnen, solange er sich in seiner Domäne befindet.

    Die Nachkommenschaft
    Du sollst nur mit Erlaubnis deines Ahnen andere zeugen. Zeugst du andere ohne Einwilligung deines Ahnen, sollen sowohl du als auch deine Nachkommen erschlagen werden.

    Die Rechenschaft
    Wen du erschaffst, der ist dein eigenes Kind. Bis der Nachkomme auf sich selbst gestellt ist, sollst du ihm alles befehlen. Du trägst seine Sünden.

    Gastfreundschaft
    Ehre die Domänen anderer. Wenn du in eine fremde Stadt kommst, so sollst du dich dem vorstellen, der dort herrscht. Ohne das Wort der Aufnahme bist du nichts.

    Vernichtung
    Es ist dir verboten, andere deiner Art zu vernichten. Das Recht zur Vernichtung liegt ausschließlich bei deinen Ahnen. Nur die Ältesten unter euch sollen zur Blutjagd ausrufen.


    Jegliche Verstöße gegen die Traditionen werden als besonders hart angesehn und dementsprechend hart geahndet werden !


    Kinder und Diener

    Beabsichtigt es ein Kainit, dieser Domäne, ein Kind zu zeugen, so ist es die Pflicht dessen, bei dem Prinzen oder dessen Stellvertreter vorstellig zu werden und um Erlaubnis für sein Vorhaben zu bitten. Wird es ihm gewährt, so darf der Kainit einen Kuss in der Domäne erteilen, jedoch sei in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Beachten der 3. Tradition hingewiesen.

    Beabsichtigt ein Kainit, dieser Domäne, einen Diener zu erschaffen so ist es die Pflicht dessen, bei dem Prinzen oder dessen Stellvertreter vorstellig zu werden und um Erlaubnis für sein Vorhaben zu bitten. Wird es ihm gewährt, so kann der Kainit sich einen Diener unter dem Gesindel wählen. Besitzt der Kainit bereits einen Diener und möchte ihn in diese Domäne einführen, so muss dies ebenfalls bei dem Prinzen oder einem seiner Stellvertreter berichtet und um Erlaubnis ersucht werden.
    Diener außerhalb der Domäne seinen einzig und allein Angelegenheit des einzelnen.





    Weitere Gestzte werden zu gegebenen Anlass hier erlassen werden.


    im Namen unserers hochgeschätzten Prinzen Viktor Braun,

    Baron Christopherus von Greifenstein,
    Seneschall der Domäne Aschaffenburg a. M. ,
    Primogen des Clans der Könige,
    Mitglied des Hauses Bluscu



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