Verfügbare Informationen zu "Domänen Gesetztgebung"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: taurum Forum: Drachenhort Forenbeschreibung: Rollenspielgruppe Aschaffenburg aus dem Unterforum: Inplay Antworten: 1 Forum gestartet am: Mittwoch 22.11.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Domänen Gesetztgebung Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 3 Monaten, 25 Tagen, 9 Stunden, 40 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Domänen Gesetztgebung"
Re: Domänen Gesetztgebung
taurum - 01.12.2006, 16:07Domänen Gesetztgebung
Die folgenden Richtlinien und Gesetze seien Gebot für jederman in der Domäne Aschaffenburg a. M. :
Wahrung der Tradition:
Oberstes und wichtigstes Gebot sei die Einhaltung der 6 Traditionen
Die Maskerade
Du sollst dein wahres Wesen niemanden enthüllen, der nicht von deinem Geblüt ist. Wer solches tut, verwirkt seine Blutrechte.
Die Domäne
Die Domäne ist einzig und allein der Belang des Prinzen und jederman in ihr schuldet ihm Respekt. Niemand darf sich gegen des Prinzen Wort auflehnen, solange er sich in seiner Domäne befindet.
Die Nachkommenschaft
Du sollst nur mit Erlaubnis deines Ahnen andere zeugen. Zeugst du andere ohne Einwilligung deines Ahnen, sollen sowohl du als auch deine Nachkommen erschlagen werden.
Die Rechenschaft
Wen du erschaffst, der ist dein eigenes Kind. Bis der Nachkomme auf sich selbst gestellt ist, sollst du ihm alles befehlen. Du trägst seine Sünden.
Gastfreundschaft
Ehre die Domänen anderer. Wenn du in eine fremde Stadt kommst, so sollst du dich dem vorstellen, der dort herrscht. Ohne das Wort der Aufnahme bist du nichts.
Vernichtung
Es ist dir verboten, andere deiner Art zu vernichten. Das Recht zur Vernichtung liegt ausschließlich bei deinen Ahnen. Nur die Ältesten unter euch sollen zur Blutjagd ausrufen.
Jegliche Verstöße gegen die Traditionen werden als besonders hart angesehn und dementsprechend hart geahndet werden !
Kinder und Diener
Beabsichtigt es ein Kainit, dieser Domäne, ein Kind zu zeugen, so ist es die Pflicht dessen, bei dem Prinzen oder dessen Stellvertreter vorstellig zu werden und um Erlaubnis für sein Vorhaben zu bitten. Wird es ihm gewährt, so darf der Kainit einen Kuss in der Domäne erteilen, jedoch sei in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Beachten der 3. Tradition hingewiesen.
Beabsichtigt ein Kainit, dieser Domäne, einen Diener zu erschaffen so ist es die Pflicht dessen, bei dem Prinzen oder dessen Stellvertreter vorstellig zu werden und um Erlaubnis für sein Vorhaben zu bitten. Wird es ihm gewährt, so kann der Kainit sich einen Diener unter dem Gesindel wählen. Besitzt der Kainit bereits einen Diener und möchte ihn in diese Domäne einführen, so muss dies ebenfalls bei dem Prinzen oder einem seiner Stellvertreter berichtet und um Erlaubnis ersucht werden.
Diener außerhalb der Domäne seinen einzig und allein Angelegenheit des einzelnen.
Weitere Gestzte werden zu gegebenen Anlass hier erlassen werden.
im Namen unserers hochgeschätzten Prinzen Viktor Braun,
Baron Christopherus von Greifenstein,
Seneschall der Domäne Aschaffenburg a. M. ,
Primogen des Clans der Könige,
Mitglied des Hauses Bluscu
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Drachenhort
Unterhaltskosten von Schiffen - gepostet von Salex am Montag 16.07.2007
Montag 19. Feb - gepostet von Tassadar am Samstag 17.02.2007
CD von gestern - gepostet von Salex am Mittwoch 29.11.2006
Mera Luna - gepostet von Salex am Dienstag 30.01.2007
Ähnliche Beiträge wie "Domänen Gesetztgebung"
Domänen und Länder - Japhep (Montag 28.03.2005)
Midnight Dance # 22 vom 29.05.2009 - Doom Eagle (Donnerstag 24.09.2009)
