Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst

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  • Forum gestartet am: Sonntag 05.03.2006
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    Re: Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst

    lotti - 20.11.2006, 10:46

    Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst
    Im ostholsteinischem Rettungsdienst hat ein Wirtschaftsgutachter die letzten zwei Jahre dem Arbeitnehmer einiges abverlangt. Erst wurden aufgrund der hohen Auslastung weitere RTWs installiert und ein Jahr später (oh wunder...) waren die Kosten zu hoch.... Autos bleiben und bei dem Arbeitnehmer werden die Kosten gespart. Klartext: 38,5 Stundenwoche weg, 48 Stundenwoche da. Keine Auszahlung von Überstunden, Wegfall der Bereitschaftspauschale.
    Hinzu kommt der enorme Druck von günstigeren Anbietern, nicht nur von privaten Rettungsdienstbetreibern sondern auch von einer Hilfsorganisation die Seit Jahren mit im Kreis integriert ist.
    Dort werden Jahrespraktikanten auf ehrenamtlicher Basis eingestellt und im regulärem Dienstplan untergebracht. Das kostet Arbeitsplätze und ist nach einem Urteil beim sächsischem LAG nicht zulässig.
    Das Jahrespraktikum ist Teil einer Berufsausbildung und gehört angemessen vergütet!
    Desweiteren gibt es keine Kontrollen mehr vom Landesamt für Arbeitssicherheit in Bezug auf die Einhaltung des AZG, erste Diskussionen 24 Stundendienste wieder einzuführen werden auch unter Kollegen laut. Gefahr: Weitere Anhebung der Arbeitszeit!!!

    Langsam wird es Zeit sich zu organisieren. Nur gemeinsam hat unser Wort die Stärke die es braucht.



    Re: Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst

    Bluelight - 21.11.2006, 09:26


    Was du dort beschreibst ist bei uns schon länger so. Was wir brauchen ist eine Vertretung der Rettungsdienstmitarbeiter in den Ausschüssen. Eine Vertretung die auch gehört wird. Das beste Mittel ist in der heutigen Zeit, mit den Medien zusammen zu arbeiten und die Öffentlichkeit über die "Zustände" im Rettungsdienst zu informieren. Wenn das noch zu den richtigen Zeitpunkten geschieht, würden wir einiges Bewegen können.

    Rettungsdienstarbeit wird immer anspruchvoller werden in den nächsten Jahren so das man sich fragen muss ob es sinnvoll ist Hauptamtliche durch Ehrenamtliche zu ersetzen, wie es jetzt in NS geschehen soll!!!

    Da muss eingeschritten werden! Ich arbeite ja auch nicht ehrenamtlich im Vorstand der Kostenträger oder als Chirurg im Krankenhaus!



    Re: Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst

    lotti - 21.11.2006, 15:23

    ehrenamt
    genau so seh ich das auch... mitunter ist die idee der aok nds zum scheitern verurteilt, da ehrenamtliche im jahr nur 1800 € hinzu verdienenen dürfen!



    Re: Gutachter und Arbeitszeitgesetz im Rettungsdienst

    Bluelight - 22.11.2006, 09:14


    Das mit den 1800 Euro ist mir bekannt es kommt jedoch ganz auf die Anzahl der Aushilfen an die man so in der Hinterhand hat. Ich befürchte das es KV´s geben wird die damit ihre SEG und KAT Schutz Einheiten wieder attraktiver machen wollen und auch noch Arbeitsplätze einsparen. Die Gefahr dass dabei Arbeitsplätze vernichtet werden ist groß.



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