Kündigungsfristen einer Mietwohnung

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    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    Diandra - 18.11.2006, 18:14

    Kündigungsfristen einer Mietwohnung
    Kann mir jemand etwas dazu sagen. Ich dachte eigentlich das die fristen geändert wurden auf 3 Monate inkl. 3 potenzielle Nachmieter anbringen.

    Laut meinem Mietvertrag müsste ich jedoch 12 Monate vorher kündigen. Bin ich nun im Irrtum mit der Änderung des Gesetzes oder nicht. Habe verschiedene Infos die einen meinen so die anderen so - Laut Google ist es schon entscheident ob der Vertrag nach 2001 geschlossen wurde - dann sind es 3 Monate - vorher sind es dann immer laut Mietvertrag.

    Kotz - wenn ich eine Wohnung finde - ich hab eine gefunden die mir gefallen würde - kann ich kaum sagen die nehm ich , ich zieh dann in 12 Monaten ein. Auf verdacht einfach kündigen halt ich auch für Banane und NUN???

    HÜLFE :roll:



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    carmen - 18.11.2006, 19:37


    also das mit den 12 monaten kann net stimmen :nein

    drei monate ist normal. wenn das nicht vertraglich festgelegt wurde gilt immer die gesetzliche frist von drei monaten.:ja

    mehr weiss ich leider net dazu...aber google doch einfach mal unter gesetzlicher kündigungsfrist oder so :ka

    carmen



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    sundream - 18.11.2006, 19:51

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen
    Die gesetzlichen Kündigungsfristen
    Als Mieter können Sie das Mietverhältnis ohne Angaben von Gründen nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Die kündigungsfrist beträgt für Mieter seit der Mietrechtsreform 2001 stets drei Monate (§573c Absatz1 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Bundesgerichtshof hat allerdings für Mietverträge, die bis zum 31.08.2001 geschlossen wurden, entschieden, dass in diesen Fällen längere Kündigungsfristen, die durch Vertrag vereinbart wurden, weiterhin Geltung haben sollen (Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2003 - Aktenzeichen: VIII ZR 240/02)



    Du hast eine möglichkeit indem du mit dem Vermieter eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertragverhältnis, indem du ein Nachmieter findest der deine Whg übernimmt. Der Vermieter ist keinesfalls verpflichtet etwa einen von drei Nachmieter die du vorgeschlagen hast zu akzeptieren. Der vermieter kann grundsätzlich darauf bestehen, das du den Mietvertrag einhälst und somit die Miete für die Restmietzeit bezahlst ( Oberlandesgericht Karlsruhe, in : Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1981, Seite173)


    lg sun



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    Diandra - 18.11.2006, 20:25

    ..
    :shock: :roll:
    nun ich bin 1995 eingezogen im Mietvertrag steht.....

    Sinngemäss: wer länger als 10 Jahre wohnt hat eine Frist von 12 Monaten

    ... :-| ich komm hier nie raus - der .. mag mich doch so dolle :roll:



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    funny - 19.11.2006, 00:22


    meines wissens nach ist es korrekt, dass du, wenn du schon so lang da wohnst, 12 monate kündigung hast.
    jedoch wenn du nachmieter stellst, kannst du früher raus. kleiner tipp von mir: übernehme du die suche nach neuen mietern. du mußt drei wirklich potenzielle nachmieter haben, d.h. die müssen finanziell gut gestellt sein also miete bezahlen können und sollten einen guten eindruck machen. dann kann der vermieter sich einen von denen aussuchen.

    und, sofern dem vermieter keine einbuße blüht, sprich kein monat ohne mieteinnahme ist, kommst da auch früher raus. :ja
    es sei denn du stehst mit deinem vermieter auf kriegsfuss... aber das wollen wir ja nit hoffen :zwinkern



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    Diandra - 19.11.2006, 10:21

    ..
    Nun ja ich war mal mit seinem Stiefsohn liiert nach meiner Scheidung. Ab da war ich untendurch - ich wusste ja plötzlich zuviel internas, und meine Mutti ist ja seine Klassenkameradin....


    wenn er kann wirft er mir Felsbrocken in den Weg... schauen wir mal :-|



    Re: Kündigungsfristen einer Mietwohnung

    carmen - 19.11.2006, 12:00


    also normal kannst da immer raus.

    ich hatte vor jahren ne wohung wo die mietzeit auf fünf jahre festgelegt war. auch da kam ich locker nach drei jahren raus. also ich denke nicht das es ein soooo grosses problem gibt. du weisst ja...es gibt immer mittel und wege ;-)

    jo funny...das mit den nachmietern stimmt so :ja das wäre natürlich die einfachste methode

    carmen



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