Neue Reisebstimmungen LTU - Condor / Handgepäck

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    Re: Neue Reisebstimmungen LTU - Condor / Handgepäck

    sweetheart - 11.11.2006, 14:37

    Neue Reisebstimmungen LTU - Condor / Handgepäck
    von LTU

    Neue EU-Regeln für die Mitnahme von Handgepäck

    Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck (pdf-download) ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten.

    Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

    * Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten.
    * Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben müssen in einen wiederverschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf maximal 1 Liter umfassen.
    * Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
    * Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

    Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem LTU Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn sie im Bordverkauf oder auf einem EU-Flughafen gekauft wurden.

    LTU hat keinen Einfluss auf diese Maßgaben der Europäischen Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

    Quellenbezug und nachzulesen: http://www.ltu.de/docs/de/service/current_info/security_luggage/index.html



    von Condor:

    Neue EU-Handgepäckregelung ab 06.11.2006


    Die neue EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.

    Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.

    Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

    * Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
    * Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“ ) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
    * Je ein Beutel pro Person
    * Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden

    Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

    Medikamente und Spezialnahrung ( z.B. Babynahrung ), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

    Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.

    Duty Free Artikel, die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.

    Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.


    Stand: 24.10.2006

    Bezugsquelle und nachzulesen:
    http://www9.condor.com/tcf-de/aktuelle_reiseinfos.jsp;jsessionid=137ED8B1A8499BD93F7BA005C56A4C62.as9worker



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