Green Card durch Arbeit

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    Re: Green Card durch Arbeit

    kaeyna - 10.11.2006, 19:00

    Green Card durch Arbeit
    Grobes outline auf dem Weg zur Greencard:
    1. Feststellen, unter welche Kategorie man faellt
    2. in vielen Faellen: Labor Certification Prozess (Form ETA 750)
    3. Antrag auf ein Immigrationsvisum (Form I-140, Petition for Alien Worker)
    4. Fuer Personen, die schon in den USA leben: Adjustment of status (kann unter Umstaenden parallel mit Punkt 3 erfolgen, Form I-485, erfordert Arztbesuch und anderen Papierkran)
    Fuer Personen, die ausserhalb der USA sind: Nach Erteilung einer Visa-Nummer durch das Aussenministerium uebernimmt die US-Botschaft den weiteren Prozess, es folgt ein Interview bei der Botschaft, Arztbesuch, Papierkram)
    5. Bis zum Eintreffen der Greencard kann eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden (EAD)

    Sowohl fuer Leute, die mit einem H, L oder (mit Einschraenkungen) E-Visum bereits in den Staaten leben als auch fuer "Neuankoemmlinge " besteht grundsaetzlich die Moeglichkeit, direkt eine "unbegrenzte" Arbeitserlaubnis und Greencard (immigrant Visa) zu bekommen. Abgesehen von einigen Ausnahmen (siehe unten) braucht man in der Regel einen Arbeitgeber, der einem dieses ermoeglicht ("sponsort").
    Wenn man schon in den USA ist, wird das haeufig (aber nicht zwangsweise) die Firma sein, bei der man eh schon taetig ist. Will man neu in die USA ziehen, so muss man sich einen Sponsor suchen. Das ist in erster Linie dann moeglich, wenn man entweder Kontakte hat, Spezialkenntnisse, die gerade gesucht werden oder allgemein in einem Mangelberuf arbeitet (das sind momentan in erster Linie Krankenschwestern/Pfleger). Der Aufwand fuer die Firma ist groesser als die Beantragung eines Nonimmigrant-Visas, so dass es vermutlich haeufiger der Fall sein wird, dasss man zunaechst mit einem solchen Visum in die Staaten kommt (Ausnahme wiederum nurses).

    Es werden folgende 5 Kategorien von Immigrant-Visa (Greencard) durch employment unterschieden, wobei jaehrlich im Prinzip 40 000 fuer die ersten 3 und je 10 000 fuer Kategorien 4 und 5 vergeben werden. Nicht fuer Kategorie E1B oder E2B benoetigte Immigrant Visa koennen fuer die andere Kategorien verwendet werden:

    E1B betrifft Personen

    mit aussergewoehnlichen ("extraordinary") Faehigkeiten
    Professoren und Forscher
    sowie bestimmte multinationale manager (Personen mit L1A-Visum koennen dazuzaehlen).



    Die aussergewoehnlichen Faehigkeiten sind zB erfuellt, wenn man einen Nobelpreis bekommen hat Rolling Eyes und da das nicht so haeufig ist, gibt es eine Liste von 10 Kriterien, von denen man mindestens 3 erfuellen muss. Information ueber diese Kriterien und andere zu beachtende Punkte fuer Professoren, Forscher und Manager findet man hier:

    E1B eligibility

    Ein grosser Vorteil ist, dass fuer diese Kategorie kein Labor Certification Prozess (siehe unten) noetig ist. Man braucht nicht mal einen Arbeitgeber, allerdings wird die Petition erst durch diesen in vielen Faellen glaubwuerdiger. Selbstverstaendlich muss man die Zugehoerigkeit zu dieser Kategorie ausfuehrlichst begruenden, ein (wirklich erfahrender) Anwalt (sehr teuer) kann dabei hilfreich sein. Wie fuer die anderen Kategorien reicht man die Form I-140 (Petition for Alien Worker, siehe unten) zusammen mit de Nachweisen bei der INS ein.

    E2B betrifft Personen

    mit einem "advanced degree" (wobei das Masters und darueber sein kann, oder Bachellor mit 5 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet)
    mit "exceptional abilities in the sciences, arts, or business".



    Um diese exeptional abilities nachzuweisen, gibt es wiederum eine Liste mit Kriterien, von denen 3 erfuellt sein sollten:

    E2B eligibility

    Wiederum kann (aber muss nicht) ein Anwalt beim Stellen des Antrags und Forumlierung des Nachweises der exeptional abilities (und evtl des national interest waivers) hilfreich sein.

    Fuer diese Kategorie muss der Arbeitgeber in der Regel den Labor Certification Prozess durchfuehren und der Antrag muss vom Arbeitgeber eingereicht werden. Wie oft gibt es eine recht wichtige Ausnahme, wenn die Arbeit im nationalen Interesse der USA ist. Dann kann man den Antrag wiederum selber stellen (wobei es dennoch gut ist, einen Arbeitgeber zu haben) und muss den Labor Certification Prozess nicht machen . Folgende Kriterien gibt es fuer den National Interest Waiver:
    1. Improving the U.S. economy.
    2. Improving wages or working conditions for U.S. workers.
    3. Improving education and training programs for U.S. children and underqualified workers.
    4. Improving health care.
    5. Providing more affordable housing for young and/or older, poorer U.S. citizens.
    6. Improving the environment of the United States and make more productive use of natural resources.
    7. A request from a U.S. government agency.

    Sehr gute und ausfuehrliche Information ueber diesen National Interest Waiver, der von den verschiedenen INS-Service Centern nicht einheitlich gehandhabt wird, gibt es beispielsweise hier:
    http://www.hooyou.com/niw/ (kommerzielle Webseite)

    EB3 betrifft Personen

    mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in einem bestimmten Beruf ("skilled worker")
    mit einen Bachelor-Abschluss (oder Vergleichbarem, "Professionals")
    andere, die eine Arbeit ausfuehren, fuer die keine qualifizierten Arbeitskraefte in den USA zu Verfuegung stehen.


    (genaueres siehe hier: Infos zu EB3 )

    Fuer diese Kategorie muss in jedem Fall ein Arbeitgeber vorhanden sein, der den Antrag stellt und zuvor den Labor Certification Process durchfuehrt.

    Zum Labor Certification Process (Sache des Arbeitgebers und von Spezialisten, die sich mit sowas auskennen, hier nur ein paar Links): Hier muss der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass er versucht hat, US Personal anzuheuern und ausführlich begründen, warum ihm das nicht gelungen ist, ein wohl etwas aufwendiger Prozess. Ausfuehrliche Information dazu findet man beim Department of Labor:
    http://www.workforcesecurity.doleta.gov/foreign/perm.asp
    oder einer Anwaltskanzlei (Kommerziell):
    http://www.hooyou.com/lc/index.html
    Hier gibt es ein kurzes outline ueber diesen Prozess, der je nach state sehr lange (Jahre) dauern kann:
    http://www.hooyou.com/lc/procedure.html

    NEU
    Durch ein neues Gesetz, das Ende Maerz 2005 in Kraft tritt, soll das Verfahren drastisch, ja geradezu revolutionaer beschleunigt werden (von Jahren auf 40-60 Tage verkuerzt). Ein Hauptbestandteil davon ist, dass nur mehr stichprobenartig und auf Verdacht genaue Pruefungen durchgefuehrt werden, aehnlich wie bei der IRS. Es gibt genaue Richtlinien, wie der Nachweis, dass niemand anders die Stelle uebernehmen kann, durchzufuehren ist, aber diese Nachweise muessen nur auf Anfrage eingereicht werden.

    Auch fuer Leute, die momentan schon im Labor Certification Prozess stecken, kann ein Wechsel auf das neue Verfahren eine Ueberlegung wert sein und sollte mit dem Anwalt abgesprochen werden.

    Eine erste, sehr gute und ausfuehrliche Zusammenfassung des Verfahrens kann man hier nachlesen:
    http://www.ingber-aronson.com/newsletter/2005-01.htm



    Es gibt unter bestimmten Bedinungen eine Schnellversion (Fast truck version, RIR, reduction in recruitment) des Labor Certification Prozesses:
    http://www.hooyou.com/rir/index.html

    EB4 betrifft Personen, die im religioesen Umfeld taetig sind, Information gibt es hier:
    http://uscis.gov/graphics/howdoi/eligibility4.htm
    (kein Labor Certification Process)

    EB5 betrifft Personen, die eine bestimmte Investition (1 000 000 $ oder 500 000 $ in Gegenden mit schwacher Struktur) in ein Unternehmen taetigen, wodurch auch eine bestimmte Zahl an Arbeitsplaetzen geschaffen werden wird.
    Informationen zu dieser Kategorie gibt es hier:
    http://uscis.gov/graphics/services/residency/investment.htm
    (kein Labor Certification Process)


    Fuer jede dieser Kategorien steht ein bestimmtes Kontigent zu Verfuegung, so dass sich unter Umstaenden drastische Wartezeiten ergeben koennen: http://travel.state.gov/visa/frvi/bulletin/bulletin_1360.html
    Auf Grund des beschleunigten PERM Verfahren kristallisiert sich das zu einem immer groesser werdenden Problem heraus. Eine ausfuehrliche Darstellung dazu findet man zB hier als faq (im pdf-format):
    http://www.shusterman.com/pdf/retro-faq.pdf

    Nachdem man sich fuer eine passende Kategorie entschieden und den evtl noetigen Labor Certification Prozess durchgemacht hat, stellt man (oder der Arbeitgeber) mittels Form I-140 die Petition auf ein Immigrationsvisum. Dazu muessen alle noetigen Nachweise (je nach Kategorie, wie oben beschrieben) mitgeschickt werden, sowie die Bearbeitungsgebuehr (momentan 190 $).

    Seit Sommer 2002 koennen Personen, die sich arbeitenderweise bereits in den USA befinden , parallel zu dieser Petition bereits den Adjustment of Status (also vom nonimmigrant zum immigrant Status) beantragen. Das geschieht mittels der [list] Form I-485 . Dazu gehoert auch das
    Medical Examination Sheet Form I-693
    Biographic Information Form G-325A
    I-94 Form (aus dem Pass)
    2 Photos (genaue Anleitung beachten)
    Geburtsurkunde
    polizeiliches Fuehrungszeugnis
    eine Bearbeitungsgebuehr (momentan 315 $)
    Gebuehr fuer Fingerprinting (momentan 70 $)

    Vorteil dieser parallelen Beantragung des Adjustment of status ist eine nicht unerhebliche Beschleunigung des gesamten Vorgangs (6 Monate -1 Jahr nach Angaben eines Anwalts). Ausserdem kann man sofort auch einen Antrag auf die Arbeitsgenehmigung stellen:( I-765, Application for Employment Authorization EAD, 120 $ Bearbeitungsgebuehr). Mit der EAD erhaelt man eine Arbeitsgenehmigung, mit der man, wenn zB das non-immigration Visum auslaeuft und die Greencard noch nicht da ist, legal arbeiten kann. Ausserdem kann man Advanced Parol (schon an anderer Stelle beschrieben) beantragen und es gilt die sogenannte Portability Rule, die besagt, dass man 180 Tage nach Antragsstellung (Adjustment of status) seinen Arbeitgeber wecheln darf.
    Sollte allerdings die Immigrationpetition abgelehnt werden, verliert man jeglichen Status, daher ist es meist ratsam (sofern moeglich), solange noch den urpspruenglichen Visums-Status beizubehalten , bis die Petition bewilligt wurde. Informationen zum gleichzeitigen Einreichen der Immigrationspetition und Adjustment of status findet man sehr gut erklaert hier:
    http://www.aamc.org/members/listings/msalphaae.htm

    Nach Einreichen des Antrags sollte man eine Bestaetigung und Casenumber bekommen und ausserdem innerhalb von ein paar Wochen einen Termin und Ort zum Fingerprinting bekommen. Dafuer steht eine groessere Anzahl von Bueros zur Verfuegung, es muss nicht unbedingt ein INS office sein. Seit neuestem werden die Fingerabdruecke automatisch an den FBI weitergereicht. Angeblich kommen ca 30 % wieder als unleserlich zurueck, worauf hin man einen erneuten Termin dafuer bekommt.

    Fuer Personen, die sich noch nicht in den USA befinden , uebergibt die INS bzw das Aussenministerium die Unterlagen dem zustaendigen Konsulat/Botschaft der USA im Heimatland, die einem die noetigen Papiere zum Ausfuellen zuschickt und zu einem Interview einladen wird. Desweiteren ist ein Arztbesuch noetig.

    Angehoerige (Gatte, Kinder -bis 21 (?)) koennen auch die Greencard bekommen. Wichtig ist, dass man zum Zeitpunkt des Antrags auf Adjustment of status oder aber des Besuchs beim Konsulat im Heimatland bereits verheiratet ist, da es laengere Wartezeiten (ca 5 Jahre) gibt, wenn man die Greencard fuer Angehoerige im nachhinein beantragt.

    Quellen fuer diese Seite und zum weiteren Nachlesen:

    http://www.hooyou.com/index.html (Anwaltskanzlei, Haufenweise Information zum Labor Certification Prozess, National Interest Waiver, Adjustment of Status, auch Details wie Vor- und Nachteile von parallelem Einreichen mit I-140, in english)
    http://uscis.gov/graphics/howdoi/immstatemp.htm (grobes outline des gesamten Prozesses mit verschieden Querlinks, offizielle Seite der INS, in english)
    http://www.uscis.gov/graphics/services/residency/employment.htm



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