Umgang mit verbalen und/oder kriegerischen Angriffen

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    Re: Umgang mit verbalen und/oder kriegerischen Angriffen

    ricci05 - 05.11.2006, 23:48

    Umgang mit verbalen und/oder kriegerischen Angriffen
    Allgemein
    Kein Mitglied unserer Allianzen wird aufgrund von Gerüchten verwarnt und/oder aus der Allianz verwiesen, die Admins werden nur aufgrund eindeutiger Beweise gegen Mitglieder vorgehen.

    Andere Spieler, egal ob aus den eigenen oder aus anderen Allianzen, sind mit Respekt zu behandeln! Es wird ihnen nicht gedroht und sie werden nicht beschimpft. Meinungsverschiedenheiten werden sachlich und ohne persönliche Angriffe geklärt. Ist eine Einigung auf diesem Weg nicht möglich, stehen die Admins hilfreich zur Seite.


    Vorgehen
    Bei Angriffen verbaler oder kriegerischer Art und auch sonstigen Meinungsverschiedenheiten gilt:

    - IGM, Mail, IRC-Log, ICQ-Log, usw. sichern
    - mit Admin der eigenen Allianz besprechen
    - durch den Admin (!!!) eine eindeutige Beschwerde per IGM an den/die Beteiligten (mit handfesten Beweisen, in normalem Tonfall und ohne Beleidigungen)
    - Kopie obiger IGM an mindestens zwei Admins der betroffenen Allianz
    - die Admins lösen den Konflikt!

    Bei Eingang einer Beschwerde:
    - den Empfang bitte bestätigen, dabei keinerlei Aussagen treffen, die zu einer Eskalation führen könnten!
    - IGM, Mail, IRC-Log, ICQ-Log, usw. sichern
    - mit dem/den Admins der eigenen Allianz besprechen


    Folgen
    Bei eindeutigen d.h. bewiesenen Verstößen eines Spielers wird der Betroffene zuerst abmahnt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen werden die Admins über den möglichen Ausschluss des Betroffenen aus der Allianz oder andere Strafen entscheiden.

    Verstöße sind Beispielsweise:
    - Beleidigungen gegen andere Spieler
    - Allianzschädigende Aktionen
    - Angriffe auf Bündnisspartner
    - Unterstützung von Angriffen auf Bündnisspartner


    Sonstiges
    An alle Mitglieder:
    Bitte versucht erst einmal selbständig eine friedliche Lösung zu finden! So kann z.B. eine Doppelbesiedlung normalerweise auch gut ohne Schlichtung zwischen den Betroffenen geregelt werden.



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