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office - 31.10.2006, 14:32Leitlinien der BSK zur Vorschulische Bildung
Bildung von Anfang an
Vorschulische Bildung + Grundschule
Das Thema „Bildung von Anfang an“ muss in der heutigen Zeit die herausragende Stellung in der Bildungsdiskussion einnehmen. Nichts benötigt heutzutage einen wichtigeren Stellenwert als frühe Bildung. Gerade am Anfang werden entscheidende Weichen für die persönliche Einstellung, die jedes Kind in Bezug auf Bildung gewinnt, sowie für den Bildungsweg jedes einzelnen Kindes gestellt. Folglich ist entscheidend, dass in der frühen Phase jedes Kind die bestmögliche Förderung erhält. Allerdings legen die Studie "Perspektiven zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder" des bayrischen Staatsinstituts für Frühpädagogik und der OECD-Bericht vom 16. September 2003 dar, dass Deutschland im europäischen Vergleich die Fördermöglichkeiten in der frühkindlichen Erziehung und Bildung lange nicht ausreizt.
1. Vorschulische Bildung
Die Bundesschülerkonferenz fordert einen einjährigen Besuch des Kindergartens für jedes Kind verpflichtend einzuführen. Dieses verpflichtende Jahr soll direkt der Einschulung vorgelagert sein. Ziel muss es sein, das Bildungsniveaus von Kinder aus bildungsferneren sowie bildungsnäheren sozialen Schichten in denjenigen Kompetenzen, die entscheidend für einen guten Start in der Grundschule sind, anzugleichen. Es kommen insbesondere die Kompetenzbereiche Kommunikationsfähigkeit sowie sozialen Kompetenzen in Betracht. In Bezug auf die Kommunikationsfähigkeit stellt das vorbereitende Jahr eine optimale Möglichkeit zur Festigung der vorhandenen Sprachkenntnisse dar und bietet die Möglichkeit zur Weiterbildung dieser Kompetenzen. Zur Entwicklung von sozialen Kompetenzen ist festzustellen, dass diese am einfachsten im bzw. durch Kontakt mit anderen Kindern möglich ist. Das verpflichtende vorbereitende Jahr gewährleistet die Bildung solcher Kompetenzen durch die Förderung und den vermehrten Kontakt Gleichaltriger sowie die Entwicklung eines toleranten Umgangs miteinander. Auch das Begreifen logischer Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, die Muttersprache von Immigranten zur Bilingualität auszunutzen, kann in diesem Jahr eines der Ziele sein. Das Erlernen dieser Kompetenzen soll gerade nicht in der Form eine schulischen Lernens stattfinden. Vielmehr steht das Lernen in freiwilliger Form im Vordergrund, d.h. von den örtlichen und strukturellen Begebenheiten eines Kindergartens ist gerade nicht abzugehen.
Der Spaß am Lernen soll dabei aufgezeigt und vermittelt werden. Der Kindergaren kommt folglich nicht mehr eine reine Betreuungs- und Aufbewahrungsfunktion zu, sondern er hat vielmehr auch eine Vermittlungsaufgabe, die er nun gerecht werden muss. Um diesem neuen Umstand angemessen Rechnung zutragen reicht es keinesfalls aus, einen entsprechend darauf zugeschnittenen Bildungsplan zu erarbeiten. Vielmehr stellen sich hier ergänzende Fragen, z.B. zur Finanzierung dieses verpflichtenden Jahres sowie zu der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. In diesem Rahmen verweist die Bundesschülerkonferenz auf ihr Positionspapier „Wie geht es weiter nach der OECD-Studie ‚Bildung auf einen Blick’ & PISA II“, in welchem auf diese Fragen schon ausführlich eingegangen wurde.
2. Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule
Der Kindergarten soll die Wissbegierde und die Kreativität der Kinder wecken und ein produktives Umfeld und Arbeiten schaffen, damit eine Grundlage geschaffen wird, die eigenen Interessen zum Lernen und Forschen im Besonderen zu fördern. Das letzte Jahr des Kindergartens muss deswegen verpflichtend sein, da auf diejenigen Grundlagen-Kompetenzen, die in diesem Jahr spielerisch vermittelt werden sollen, in der Grundschule aufgebaut werden können muss. Das ist allerdings nur gegeben, wenn jedes Kind dieses letzte Kindergartenjahr wahrgenommen hat bzw. wahrnehmen konnte.
Der Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule sollte folglich fließend sein und sich gerade während der ersten Zeit in der Grundschule durch weiterführendes spielerisches Lernen auszeichnen. Der Übergang zwischen den Institutionen Kindergarten und Grundschule darf nicht weiter wie ein Bruch wirken, sondern muss so verzahnt werden, dass für jedes Kind die Grundschule als Weiterführung und Vertiefung des bisher spielerisch Erlernten verstanden wird. Daneben sollte sich auch allgemein der Unterricht in der Grundschule stärker an dem Interesse der Schülerinnen und Schüler orientieren, Lernformen wie Projekt oder Gruppenunterricht sollen den Frontalunterricht zurückdrängen.
3. Grundschule
Die Grundschulzeit soll auf mindestens 6 Jahre verlängert werden, damit ein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht wird und somit eine Selektion zu einem Zeitpunkt stattfindet, in dem eine individuellere Einschätzung über die Kompetenzen und Fähigkeiten der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers möglich ist. Gerade in den letzten zwei Grundschuljahren muss folglich eine individuelle Förderung gewährleistet werden, damit diese Einschätzung der Wirklichkeit auch möglichst gerecht wird. Im Rahmen der Verlängerung der Grundschulzeit steht auch die Einführung einer möglichst frühen Partizipationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Sie sollen in der Grundschule Schritt für Schritt an spielerische Beteiligungsformen herangeführt werden. Eine solche Maßnahme würde insbesondere auf die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördernd einwirken. Zum Thema „Grundschule“ hat sich die Bundesschülerkonferenz in ihrem Positionspapier „Wie geht es weiter nach der OECD-Studie ‚Bildung auf einen Blick’ & PISA II“ schon einmal ausführlich geäußert. Weiterführend verweißt die Bundesschülerkonferenz entsprechend darauf.
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