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Alle Beiträge und Antworten zu "Sozi"
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27Sozi
Also wir müssen lernen:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Mitbestimmung in Betrieben
- Israel
__vlt hat jemand noch mehr, pls posten dann__
Re: Sozi
Dr. J - 22.09.2006, 20:27
Wann haben wir das denn alles aufgeschrieben???
kacke....
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27
am montag
Re: Sozi
Carmen - 22.09.2006, 20:27
schreiben wir jetzt oder nich? über was überhaupt? und lernt jemand?
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27
ich lerne nicht, und dennis j. hat gesagt er spricht mitm urich dass wa nächste woche schreiben !!!!
Re: Sozi
melli - 22.09.2006, 20:27
also lernt jezz niemand,find ich gut =) hoffentlich klappts auch,aber is ja der urich ^^
Re: Sozi
A-Gear - 22.09.2006, 20:27
Ich nix lerne. Was das? Nie gehört. Tschüs muss trinke. 8)
Re: Sozi
Sarah Will - 22.09.2006, 20:27
halloo.. ne ich lern auch nicht.. wasn das fürn kack, der kerl hat doch noch net ma gesagt über was wir schreiben und sonderlich wirklich was ernstes haben wir ja auch net gemacht..*g* oder naja..
Re: Sozi
DeadAngel - 22.09.2006, 20:27
hat jemand nen spicker für die arbeit gemacht
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Jugendarbeitsschutzgesetz
Zuletzt geändert am 21.06.2005
Kind: alle unter 15 Jahren
Jugendliche: alle unter 18
Kinderarbeit § 5
Ist verboten, es sei den es ist erlaubt:
- elterlichen, landwirtschaftlichen Betrieb
- 3 h täglich
- Nicht zwischen 18:00 – 08:00 (Nachsicht)
Praktikantentätigkeiten, Sozialstunden, Baby- und Dogsitting, Zeitung austragen, Theater & Fernsehaufführungen vor 23:00 Uhr
Sportaufführungen
Arbeitszeiten von Jugendlichen
8 h täglich
40 h pro Woche
In der Landwirtschaft 9 h
In manchen Bereichen gibt es keine Wochenendarbeit
Einzelhandel, Soziale Einrichtungen Landwirtschaft
Berufsschulzeit ist Arbeitszeit, es gelten die gleichen Regeln wie in Betrieb.
Keine Arbeitspflicht, wenn der Berufsschulunterricht vor 9:00 Uhr beginnt.
Ruhepausen
Bei einer Arbeitszeit von 6 h und mehr muss die Pause 1 h betragen.
Nachtruhe
Jugendliche dürfen in der Zeit von 6 bis 20 Uhr nur in der Gastronomie in mehr schichtbetrieben in der Landwirtschaft, Bäckereien beschäftigt werden
Samstag & Sonntagsruhe
Jugendliche sollte ein Ausgleich gewährt werden.
Urlaub
Bis 16 Jahre 30 Tage Azubi wohnt in Betrieb
Bis 17 Jahre 30 Tage Züchtigungsverbot
Bis 18 Jahre 30 Tage
Ab 16 Jahre 30 Tage
Haushalt 2007 Bundestag
124,4 Mrd. Arbeit und Soziales; 40,5 Bundesschuld; 28,4 Verteidigung; 24,6 Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; 8,5 Bildung und Forschung; 6,0 Wirtschaft und Technologie; 5,3 Familie, Senioren, Frauen und Jugend; 5,2 Ernährung, Landwirtschaft & Verbraucherschutz; 4,8 Allgemeine Finanzverwaltung, 4,6 Finanzen; 4,5 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Inneres; 2,9 Gesundheit; 2,5 Auswärtige Amt; 1,7 Bundeskanzleramt; 0,8 Umwelt, Naturschutz & Reaktorsicherheit; 0,5 Justiz, 0,8 Sonstige Gesamtvolumen: 270,5 €
Schulden Deutschland: 1500 Mrd. €
Bruttosozialprodukt: ca.: 220 Mrd. € Schulden von 68%
Neuverschuldung im Jahr: 3% 66 Mrd. € vom BSP
Größte Schuldenmacher: Bremen, Berlin & Saarland
Max. Inflationsrate: 36%
Arbeit und Soziales: 124,4 Mrd.
Größter Zuschuss: 80,0 Mrd.
für Rente: 250 Mrd.
Kindergeld 1968 aufgrund vom Verfassungsgericht eingeführt Zahlungen ca. 26 Mrd.
Gesamtsubvention: 60 Mrd.
Auszahlung des Kindergeldes Arbeitsamt (Agentur für Arb)
GmbH
§ 13 Welche Unternehmensform?
- Kapital- & Handelsgesellschaft
ist eine gerichtliche Person
§ 2 In welcher Form ist der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen? In notarieller Form
§ 5 Stammkapital & Stammeinlagen? mind. 25.000 €
§ 7 Wer veranlasst die Anmeldung, wann Sie erfolgen?
Wenn ¼ eingezahlt (mind. Hälfte von 25.000 €)
mind. 2 Nur ein Gründer
gesamter Kapital
§ 6 Wie viele Geschäftsführer? Kann eine GmbH Geschäftsführerin sein? Wer darf nicht Geschäftführer werden? 1 oder mehrere. Nein, nur natürliche Person
Verurteilte, GmbH innerhalb 5 Jahren Konkurs
Wenn der Gesellschafter & der Geschäftführer identisch sind, nennt man ihn geschäftsführender Gesellschafter.
§ 35 Vertretung durch den Geschäftsführer?
Prokurist oder Stellvertreter
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außer gerichtlich
§ 35a Was muss auf Geschäftbriefen stehen?
Wann ist eine Unternehmung insolvent?
Anschrift, Firma, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht, ARB Nr. Insolvent? Steuern & Sozialversicherungsausgaben nicht pünktlich gezahlt werden können & der Betrieb Stundung bittet
§ 64 Insolvenzantragspflicht
3 Wochen Zeit, „frisches Geld“ zu besorgen (von außen oder privat vom Chef
§ 10 Eintragung ins HRB
§ 11 Rechtszustand vor der Eintragung?
Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch
§ 15 Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftanteile können als Ganzes oder als Teilen notariell beurkundet oder vererbt werden.
Drittelparität: Das entscheidende Unternehmensgremium ist der Aufsichtsrat. In Betrieben mit weniger als 2000 Arbeitsnehmern, wählen die Arbeitsnehmer ein Drittel der Aufsichtsratmitglieder. Dies muss eine Zahl sein die durch 3 teilbar ist. Der Einfluss der Gesellschaft in diesen Betrieben gering.
Montammitbestimmungsgesetzt: Der Gegenstand dieser Unternehmen ist die Eisen- und Stahlerzeugende Industrie
Die Aufsichtsratmitglieder in diesen Betrieben setzen wie folgt zusammen.
a) Die Aktionäre wählen 4 Aufsichtsratmitglieder. Diese 4 wählen einen fünften
b) Auf der Arbeitsnehmerseite kommen aus dem Betrieb und zwei aus der Gewerkschaft. Diese vier Personen wählen einen fünften. Nun müssen sie sehen, dass sie auf einen Vorsitzenden einigen, der schließlich weder Arbeitsnehmer noch Arbeitsgeber vertritt.
Mitbestimmungsgesetzt von 1976: Es gilt für Unternehmen die mehr als 2000 Beschäftigte und in der Rechtsform der GmbH, der AG, der Genossenschaft
Der Aufsichtsrat eines Unternehmens setzt sich wie folgt zusammen: Die Aktionäre wählen 10 Mitglieder. Die 10 Mitglieder der Arbeitsnehmerseite bestehen aus 1 Leitenden Angestellten. Dies entspricht der Proportion von Arbeitern und Angestellten. Vorsitzende des Aufsichtsrates ist immer ein Aktionärsvertreter der eine zweite Stimme besitzt.
Das Gesetzt wurde vom Bundesverfassungsgericht überprüft und für verfassungskonform befunden, weil die Eigentümerseite ein Übergewicht hat.
Der „Nahe Osten“ – ISRAEL, IRAK, IRAN, PALÄSTINA und LIBANON
Irak: Hauptkampf zwischen Sunniten u. Schiiten, wobei eindeutige Machtgruppen nicht erkennbar sind. Der Kurdische Norden ist zur Zeit ruhig.
Iran: wegen der fehlerhaften Politik der Bush-Regierung ist wohl die atomare Aufrüstung nicht zu verhindern, dabei bräuchte der Iran wichtigere Investitionen wie z.B. der Aufbau der Petro (Iran importiert Benzin). Der Iran finanziert und gibt logistische Unterstützung den zwei Terrororganisationen HAMAS und HISBOLLAH
HAMAS:In den Gebieten Palästinas (Westjordanland u. Gazastreifen) – Al Fatah war die Kampfgruppe Arafats, die in westlichen ihre Gelder aus Saudi Arabien, EU und Israel bezog. Seit die Hamas die Parlamentwahlen gewann, haben Israel und die EU ihre Gelder gestrichen. Die Autonomiebehörde kann seit dem Frühsommer, wie Krankenhäuser, Schulen und Polizei nicht mehr finanzieren. Der Präsident Palästinas will Neuwahlen, um die Hamas wieder aus dem Parlament zu vertreiben.
LIBANON; In Libanon gibt es zwei starke Gruppen. Das sind die Christen, europäisch erzogen, vielsprachig begabt, weltgewandt und Ausbildung in Frankreich, USA, Großbritannien. Die meisten sind Kaufleute, Banker und Unternehmer.
Hisbollah: (Partei Gottes will eine engere Bindung an Syrien, wobei alle weltweit, dass das Regime des As Allsdd terroristischen Gedanken hängt.
Es fehlt noch Geldwährung, aba ihr könnt morgen in der Anpassungsfabrik (SCHULE!) abholen.
Re: Sozi
DeadAngel - 22.09.2006, 20:27
Hat jemand die Arbeit vor den Ferien nich mitgeschrieben?
Ich hab die Folie mit den Fragen wenn se jemand braucht!
Re: Sozi
AreaOne - 22.09.2006, 20:27
schreibt von euch pimmel mal jemand en spicker???????
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Kann jemand ma sagen über was wir schreiben, damit ich einen entsprechenden Spicker machen kann!!!
Re: Sozi
Maike - 22.09.2006, 20:27
Hab mir aufgeschrieben:
* Mutterschutzgesetz
* Arbeitszeitgesetz
* Ladenschlussgesetz
* Gesundheitsreform
* aktuelles Thema (allgemein)
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Danke @Maike! Das hab ich gebraucht!
Ich werd schon am Samstag ma den Spicker zum download posten!
Re: Sozi
AreaOne - 22.09.2006, 20:27
NICE !!!!!!!
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27
wo bleibt der spicker?ß?
Re: Sozi
Sarah Will - 22.09.2006, 20:27
stimmt wo bleibt der spicker herr göki???? gib ma gummi ...:-)
Re: Sozi
AreaOne - 22.09.2006, 20:27
mumu
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27
DANKE gökhan !!! für den Spicker den du NICHT gepostet hast...
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
AreaOne hat folgendes geschrieben:@güllkopp
du bist sio ein rießen spasst...wenn man sagt das man des macht, dann macht man das auch......rießen penner affenarsch kümmel......so
entschuldigung musste kurz sein, aber wenn irgeneiner einen spicker besitzt kann er den ja reinstellen
Ich hab nicht gesagt das ich es gemacht habe und außerdem haben wir noch ein Tag Zeit
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Astro hat folgendes geschrieben:DANKE gökhan !!! für den Spicker den du NICHT gepostet hast...
Du kannst übehaupt froh sein das ich den Spicker mache und außerdem hab ich ja keine Zeit gehabt, weil ich arbeiten musste, gebongt?
Im Unterricht hab ich ja auch gesagt "mal sehen was sich machen lässt!"
Re: Sozi
Carmen - 22.09.2006, 20:27
dann sollte man sowas besser nicht sagen und erstmal drüber nachdenken ob man das dann wirklich auch so hinbekommt wie mans sagt, manche leute verlassen sich eben darauf und hätten ansonsten shcon früher angefangen selber was zu machen.
aber jetz weiss man ja dass man sich bei dir ncih drauf verlassen kann.
lukas un andere haben oft genug schon spicker gemacht die dann jeder bekommen hat.
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Carmen hat folgendes geschrieben:dann sollte man sowas besser nicht sagen und erstmal drüber nachdenken ob man das dann wirklich auch so hinbekommt wie mans sagt, manche leute verlassen sich eben darauf und hätten ansonsten shcon früher angefangen selber was zu machen.
aber jetz weiss man ja dass man sich bei dir ncih drauf verlassen kann.
lukas un andere haben oft genug schon spicker gemacht die dann jeder bekommen hat.
Ich hier keinen was versprochen, sondern nur gesagt mal sehen was sich machen lässt sonst nix!!!
Re: Sozi
Astro - 22.09.2006, 20:27
D.GKhan hat folgendes geschrieben:
Ich hier keinen was versprochen, sondern nur gesagt mal sehen was sich machen lässt sonst nix!!!
D.GKhan hat folgendes geschrieben:
Danke @Maike! Das hab ich gebraucht!
Ich werd schon am Samstag ma den Spicker zum download posten!
Junge Junge entscheide dich ma
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Astro hat folgendes geschrieben:D.GKhan hat folgendes geschrieben:
Ich hier keinen was versprochen, sondern nur gesagt mal sehen was sich machen lässt sonst nix!!!
D.GKhan hat folgendes geschrieben:
Danke @Maike! Das hab ich gebraucht!
Ich werd schon am Samstag ma den Spicker zum download posten!
Junge Junge entscheide dich ma
Willst du das ich das mache oda nicht!
Ich such in meinem Unterlagen über das Mutterschutzgesetz, aba wie es scheint haben wir nicht mal darüber viel gerede geschweige den darüber was geschrieben!
Re: Sozi
Die Qualle - 22.09.2006, 20:27
Man Gökhan du Haufe dann guck halt im Internet nach.
Du stellst dich ja an wie ne Votz beim Heu rupfe![/color]
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Arbeitszeitgesetz
§ 2, Abs. 1 Was ist Arbeitszeit
► Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Ausnahmen in Bergbau unter Tage, da zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
► Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitsgebern sind zu verrechnen.
§2, Abs. 3 Wie ist die Nachtzeit definiert?
► Nachtzeit ist im Sinne des Gesetzes die Zeit von 23 bis 6 Uhr. In Bäckereinen und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr
§2, Abs. 4 Wann ist lt. Gesetzt Nachtarbeit gegeben?
► Nachtarbeit im Sinne des Gesetzten ist jede, mehr als zwei Stunden umfasst
§2, Abs. 5 Wer ist im Sinne des ArbZG Nachtarbeiter?
► Nachtarbeitsnehmer sind Arbeitsnehmer
1. aufgrund ihrer Arbeitsgestaltung (normalerweise Nachtarbeit) im Wechselschicht zu leisten haben oder
2. Nachtarbeit in min. 48 Tagen im Kalenderjahr leisten
§3, Abs. 1,2 Länge der Arbeitszeit und Vorraussetzung auf Verlängerung der Arbeitszeit auf 10h?
► Die werktägliche Arbeitszeit der AN darf 8 h nicht überschreiten.
► Sie kann auf bis zu 10h nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8h werktäglich überschritten werden.
§4 Was ist bei Ruhepausen zu beachten
Die Arbeitszeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepause zu unterbrechen
30 Min. mehr als 6 h. und min. 9h
45 Min. mehr als 9 h
Ruhepausen können durch Satz 1 in Zeitabschnitten von jeweils min, 15 Min. aufgeteilt werden. Länger als 6h dürfen Arbeitsnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden!
§5 Ruhezeiten gemäß ArbeitsZG und gemäß § 13 JArbeitsG?
► Arbeitsnehmer müssen bei Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochne Ruhezeit von min. 11h haben. 2. Die Ruhezeit kann bis zu 1h verkürzt werden, es sei denn dass jede Verkürzung durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf min. 12h angeglichen wird.
Verkürzungen sind möglich in:
Krankenhäusern anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung und Tiehaltung
§ 13 JArbschG Tägliche Freizeit
► Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
§ 6, Abs. 2 Arbeitszeit der Nachtschichtarbeitern?
► Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10h nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von 1’em Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen im Durchschnitt 8h werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Abs. 2 Anwendung.
§ 6, Abs. 4 Was ist eine Umsetzung?
Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a)nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
§ 18 Für wen findet das Gesetz keine Nichtanwendung?
leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
2.Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind,
3.Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
4.den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.
(2) Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle dieses Gesetzes das JArbSchG
(3) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Kauffahrteischiffen als Besatzungsmitglieder im Sinne des § 3 des Seemannsgesetzes gilt anstelle dieses Gesetzes das Seemannsgesetz.
Mutterschutzgesetz
Stillzeiten:
Durch das Mutterschutzgesetz steht Ihnen für das Stillen die dazu notwendige Zeit (inklusive der nötigen Fahrtzeiten), mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zu. Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als acht Stunden zusammenhängend, erhöht sich die Mindeststillzeit auf zwei mal 45 Minuten. Jedoch ist es verboten die Stillzeit vor- noch nachzuarbeiten. Arbeitsgerichte haben die Stillzeit auf ein Höchstalter des Kindes von zwei Jahren festgesetzt. Die Befreiung von der Arbeit zum Zwecke der Stillzeit muss jedoch beim Arbeitgeber beantragt werden. Oft wird auch eine Bescheinigung Ihrer Hebamme oder Ärztin verlangt. Dieser Anspruch besteht natürlich auch für Frauen bei Teilzeitarbeit. Nach Ablauf der Schutzfristen gelten für stillende Frauen ähnliche Beschäftigungsverbote wie für schwangere Frauen.
Auszug aus dem Mutterschaftsgesetz:
§ 7 Stillzeit (MuSchG - Mutterschaftsgesetz)
(1) 1 Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber 2mal täglich 1/2 Stunde oder einmal täglich 1 Stunde freizugeben. 2 Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als 8 Std. soll auf Verlangen 2mal eine Stillzeit von mindestens 45 Min. oder, wenn in der Nähe
der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Min. gewährt werden. 3 Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens 2 Std. unterbrochen wird.
(2) 1 Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. 2 Die Stillzeit darf von der stillenden Mutter nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem ArbZG oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3)Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeit treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) 1 Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 v.H. eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,75 DM für jeden Werktag zu zahlen. 2 Ist die Frau für mehrer Arbeitgeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren.
3 Auf das Entgelt finden die Vorschriften des §§ 23 bis 25 HAG vom 14.3.1951 über den Entgeltschutz
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Gesundheitsreform sollte ein andere/r übernehmen!
Ich peil da nix!
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Ladenschlussgesetze
Grundsätzlich: 10:00 bis 19:00/20:00/22:00
Supermärkte: Mo-Fr: 7:00/8:00 bis 19:00/20:00/22:00/24:00
Sa: 8:00 bis 14:00/20:00/22:00/24:00
Einkaufszentren: 9:00 bis 20:00 oder 22:00
kleinere Geschäfte: 9:00/10:00 bis 19:00/22:00/24:00
sonntags und feiertags
Sonntags bleiben die Geschäfte, von Sondergenehmigungen abgesehen,
gesetzlich geschlossen. Eine Ausnahme gibt es für Bäckereien.
7:00 bis 11:00/12:00
Re: Sozi
EvilDeath - 22.09.2006, 20:27
mach ma bitte einer ne zammefassung..
Evil
Re: Sozi
AreaOne - 22.09.2006, 20:27
also wenn das ein spicker sein soll........ ne ne ne
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
Ich werd sie auch zum download stellen!
Re: Sozi
D.GKhan - 22.09.2006, 20:27
spezieller Spicker für SOZI
Re: Sozi
EvilDeath - 22.09.2006, 20:27
nur 3 themen ? und dann das ?
oHaaa
muss man alles selbst machen tztztztz
Evil
Re: Sozi
A-Gear - 22.09.2006, 20:27
Is das jetz alles oder muss man da noch son shizzle lernen?!!?!??!
:boese:
Drauf gekackt ich lern nix:
-SUCHE SPICKER - ZAHLE NIX! :thefinger:
Re: Sozi
DeadAngel - 22.09.2006, 20:27
ALSO ICH BR'UCHT F[R DEN SPICKER DEN ICH GRAD MACH NOCH
MUTTERSCHAFTSSCHUTY
DIE GESELLSCHAFT IM WANDEL
AKTUELLES THEMA
VIELEICHT K;NNT DES JA WER MACHEN
Re: Sozi
EvilDeath - 22.09.2006, 20:27
hat jemand was fertiges ?
Evil
Re: Sozi
A-Gear - 22.09.2006, 20:27
Müll?
Schrott?
Totaler Mist?
Im Mixer gequirlte Exkremente/Kot?
Ausgelutschte §³!@%$... :boese:
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