Die Satzung des Seelenbundes

Seelenbund
Verfügbare Informationen zu "Die Satzung des Seelenbundes"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Roanna
  • Forum: Seelenbund
  • Forenbeschreibung: Der Mithrilorden
  • aus dem Unterforum: Der Seelenbund...
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Donnerstag 19.10.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Die Satzung des Seelenbundes
  • Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 5 Monaten, 8 Tagen, 15 Stunden, 39 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Die Satzung des Seelenbundes"

    Re: Die Satzung des Seelenbundes

    Roanna - 19.10.2006, 11:52

    Die Satzung des Seelenbundes
    §1: RP Pflicht
    Alle Gildenmitglieder sind dazu verpflichtet sich in angemessenen und
    regelkonformen RP mit anderen Spielern zu unterhalten. Im normalen
    Say-Channel (/s) und allen öffentlichen Channels (Allgemein, Handel,
    SuchenachGruppe, Lokale/WeltVerteigigung, etc.) sollte im Rollenspielstil
    gesprochen werden. Die Gilden- (/g), Offiziers- (/o), Gruppen- (/p) und
    Schlachtzugchannel (/r) dürfen IC (In Char) als auch OOC (Out Of Char)
    genutzt werden, Rollenspiel und OOC sollten tolerant in diesen Channels
    nebeneinander möglich sein. Die Ausnahme bilden vordefinierte
    Rollenspiel-Veranstaltungen, bei denen jeder genutzte Channel im
    Rollenspielstil benutzt werden soll.

    §2: Soziales Verhalten
    Jedes Mitglied sollte in seinem Tun und Handeln stets darauf bedacht sein,
    dies im Sinne der Gilde zu tun. Jede Tat und Aktion eines Einzelnen fällt
    stets auf die Gilde zurück. Der Name und Ruf der Gilde ist immer zu
    schützen. Der Umgang mit anderen Spielern sollte immer fair und
    freundlich sein. Jedes Gildenmitglied strebt nach einen harmonischen und
    lustigem Zusammenspiel untereinander. Konflikte, Missverständnisse und
    Rivalitäten sind in aller Eile und Priorität untereinander zu klären. In
    solchen Fällen darf ein Seelenbewahrer in der Rolle als Schlichter zu Rate
    gezogen werden. Gildeninterne Ignores sind strengstens verboten und
    können zum Ausschluß aller Beteiligten führen.

    §3.1: Mitgliedschaft
    Es ist jedem möglich ein Mitglied des Seelenbundes zu werden, der unsere
    Regeln respektiert und befolgt. Ein anständiger und rollenspielkonformer
    Charactername sind Pflicht. Mögliche Kandidaten sollten über eine gewisse
    Reife und soziale Kompetenz verfügen, sowie Spass am Spiel haben.
    Teamfähigkeit und Fairness sind Grundvoraussetzung für ein hohes Maß an
    Spielspass. Jeder Neuankömmling wird für 4 Wochen einer Probezeit
    ausgesetzt, nach welcher er zu einem vollständigem Mitglied wird. Die
    Probezeit kann durch längere Abwesenheit verlängert werden aber zu
    keinem Zeitpunkt oder Anlass verkürzt werden.

    §3.2: Zweitchars, Twinks
    Grundsätzlich sind Twinks innerhalb der Gilde zulässig und erwünscht
    um so die Kommunikation unter den Mitgliedern und das allgemeine
    Gruppenspiel zu fördern. Sollte es die Notwendigkeit einer Abstimmung geben,
    besitzt jeder Spieler, unabhängig seiner Anzahl an Charaktären,
    lediglich eine Stimme. Es gelten für den Ausschluss bezüglich nicht
    angemeldeter Abwesenheit dieselben Regeln wie für andere Mitglieder.
    Selbstverständlich muss nur einmal Abwesenheit gemeldet werden.

    §4: Gildenleitung
    Die Gildenleitung besteht zu aus maximal 8 Seelenbewahrern und dem
    Seelenmeister. Interne Entscheidungen, Beförderungen und Aufnahmen
    werden von der Gildenleitung beschlossen. Hierbei wird jedoch auf die
    Meinungen der Mitglieder Rücksicht genommen, so das Entscheidungen
    stets im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden.

    §5: Beförderung
    Neuankömmlinge (Seeleninitianden) werden automatisch nach einem
    Monat zu Seelenadepten befördert, wenn es zu keiner Verlägerung oder
    Ermahnung kommt. Die Beförderung eines Seelenadepten zu einem
    Seelenschützer wird nach Beteiligung am Gruppenspiel, der Anwesenheit
    und dem allgemeinen Leveldurchschnitt entschieden und von den
    Seelenbewahrern abgestimmt. Es sollte auch möglich sein,
    Gelegenheitsspielern die Chance zu geben in der Rangordnung
    aufzusteigen. Die Beförderung zu einem Seelenbewahrer ist erst dann
    möglich wenn ein Seelenbewahrer freiwillig abdankt, der Gilde
    ausgeschlossen wird oder per Misstrauensvotum degradiert wird. In
    solchen Fällen wählt die Gildenleitung einen neuen Seelenbewahrer aus
    den Reihen der Seelenschützer.

    §6: Gildenwams
    Ein jedes Vollmitglied (mindestens Seelenadept) ist dazu verpflichtet,
    einen Gildenwams zu erwerben und ihn bei entsprechenden Anlässen zu
    tragen, um ein gemeinsames Erscheinungsbild präsentieren zu können.
    Das ständige Tragen des Gildenwams ist zwar erwünscht, jedoch nicht
    vorgeschrieben.

    §7.1: Seelenbank und Spenden
    Das Spenden von Gold, Gegenständen und Rohstoffen an die Seelenbank
    erfolgt ausschließlich freiwillig und ohne Zwang. Jedes Mitglied darf sich
    der Seelenbank bedienen, wenn dies im angemessenen Rahmen
    geschieht. Die Anfrage nach größeren Summen oder besonderen
    Gegenstände wird erst an die Gildenleitung gestellt und von dieser
    genehmigt oder abgelehnt. Dieses Prinzip funktioniert natürlich nur wenn
    sich alle daran halten und etwas zum Kollektiv leisten. Als kleine
    Orientierungshilfe wird festgelegt, dass jeder 60er pro Woche 1Goldstück
    spenden sollte.

    §7.2: Gildeninterner Handel
    Der Handel mit wertvollen Gegenständen und Rohstoffen sollte selbstlos
    ablaufen und nie nach dem eigenem Profit bedacht sein. Es ist jedoch
    selbstverständlich eine Gegenleistung zu leisten, sei sie in Form von Gold
    oder anderen Gegenständen. Fairer Tauschhandel ist erwünscht.

    §8: Regelverstöße
    Mitglieder die sich gegen die oben erwähnten Regeln widersetzen oder
    gravierendes Fehlverhalten an den Tag legen, werden je nach Härte des
    Regelverstoßes/Fehlverhaltens einmalig ermaht (und bei der zweiten
    Ermahnung aus der Gilde entfernt) oder direkt der Gilde ausgeschlossen.
    Ebenfalls werden Mitglieder automatisch aus der Gilde ausgeschlossen,
    wenn diese länger als 2 Wochen nicht im Spiel anzutreffen waren und auf
    unserer Homepage keinerlei Erklärung zur Abwesenheit bekannt gegeben
    wurde.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Seelenbund

    Apropos Interesse - gepostet von Mirayana am Mittwoch 22.11.2006
    Definition von RP? - gepostet von Roanna am Donnerstag 19.10.2006



    Ähnliche Beiträge wie "Die Satzung des Seelenbundes"

    Einzelparameter des Blutes - sputnik (Freitag 21.07.2006)
    Lieblingslied des Tages - skynd (Donnerstag 28.10.2004)
    Gemeinschaft des Adels - [GdR] Saodras (Sonntag 01.07.2007)
    Telefongespräche - Tine (Mittwoch 23.04.2008)
    Spieler des Monats - cracking (Freitag 22.06.2007)
    Regeln des Forums - derhonk (Sonntag 21.05.2006)
    Stimmungslied des Jahres - TanjaR (Samstag 09.02.2008)
    Die KBs des wings - imperator of peace (Montag 28.05.2007)
    Das Tagebuch des Sauron - ballerman007 (Sonntag 03.12.2006)
    Ausschreibung des Wettbewerbes für 2006 - Anonymous (Mittwoch 22.03.2006)