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Re: GEZ
Weicht - 19.10.2006, 18:51GEZ
Agentur-Meldung am 19.10.2006
Zitat: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich in Bad Pyrmont auf die Höhe der Rundfunkgebühr für Computer verständigt. Für Zuschauer oder Betriebe, die über einen internetfähigen Computer verfügen und bislang noch keine GEZ-Gebühren zahlen, werden damit ab dem 1. Januar 2007 pro Monat 5,52 Euro fällig, teilte die Staatskanzlei in Schwerin mit.
Ohne Worte ...
Re: GEZ
Weicht - 26.04.2007, 10:22GEZ im Verein?
Zitat: Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
...
§ 5
Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
...
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Vor einigen Wochen hat die GEZ-Pressestelle Folgendes schriftlich bestätigt:
Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.
Daher gilt folgende Regelung:
1. Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf demselben Grundstück angemeldet sind.
Sollten keine herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist für diese lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen und zwar unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.
2. In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind, müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Da in fast allen Haushalten Radio-und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Daraus könnte gefolgert werden:
- Für Geräte von Vereinen etc. fällt nur eine Gebühr je Grundstück an. (Und die könnten sich mehrere Vereine ja teilen ...)
- Für die privaten Rechner der Vereinsmitglieder fällt keine zusätzliche Gebühr an, auch wenn diese daran Vereinsarbeit erledigen.
Und für den Fall der Fälle?
Hier gibts Musterbriefe.
Re: GEZ
Matthias Blunert - 26.04.2007, 10:44Weiter zu GEZ
Bei meinem Anschreiben der GEZ (sicherlich Musterschreiben) ist von PCs mit Radio- und/oder TV-Karte die Rede. Hilf mir mal auf die Sprünge, was darunter zu verstehen ist. Unsere PCs verfügen über solche Karten (als gesonderte Karten) nicht. Natürlich kann man das Radioangebot nutzen, wenn der richtige Player (aber als Software) installiert ist ...
Re: GEZ
Weicht - 26.04.2007, 11:08
Die extra einbaubare oder anschließbare Radio- und/oder TV-Karte ist hier nicht einbezogen! Mit einer solchen wird der Rechner zum "normalen" Empfangsgerät und normal gebührenpflichtig.
Betroffen sind als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" PCs und Notebooks mit (potentiellem) Internetanschluss, mit denen (gestreamte) Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden könn(t)en. Deutschsprachige TV-Programme gibts allerdings kaum, das braucht auch ne ziemlich gute DSL-Leitung; aber Radiostreams gibts Tausende, auch die meisten bekannten Radioprogramme aus Berlin/Brandenburg werden bereits zusätzlich per Internet gesendet.
(Achtung: WLAN ohne eigenen Internetzugang kann auch schon reichen, wenn und weil man theoretisch den Zugang des Nachbarn mitnutzen könnte).
Und betroffen sind ebenfalls auch UMTS-Handys!
Re: GEZ
Matthias Blunert - 26.04.2007, 13:43
Na, dann werde ich mich in unserem Gebäude auf die Socken machen und sehen, ob die GEZ sich jetzt nur die bekannten Vereine vorgenommen oder auch die freie Wirtschaft berücksichtigt hat.
Re: GEZ
Weicht - 21.11.2007, 18:36
Die hier bereits erläuterte Rechtsauffassung wird nun aktuell auch hier bestätigt:
Zitat: Die Rechtsauffassung von akademie.de wurde inzwischen auch durch die Stellungnahme der Bundesregierung vom 8. Oktober 2007 zu einer kleinen Anfrage im Bundestag (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6653 http://dip.bundestag.de/btd/16/066/1606653.pdf) bestätigt. Die Bundesregierung erläutert dort:
"...Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte entsteht weder eine Anmeldungs- noch eine Zahlungspflicht, wenn diese Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden..."
Re: GEZ
Weicht - 30.07.2008, 20:21Urteil gegen die Rundfunkgebührenpflicht
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat erstmals entschieden, dass ein PC-Besitzer nicht generell GEZ-Gebühren zahlen muss. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der seinen Computer in seiner Kanzlei rein beruflich nutzt. Er hatte das Gerät bei der GEZ angemeldet und zugleich mitgeteilt, dass er damit nicht Radio hören werde. Dennoch forderte die GEZ monatlich 5,52 € für das "neuartige Rundfunkempfangsgerät".
Der Rechtsanwalt sei aber kein "klassischer" Rundfunkteilnehmer, obwohl er mit seinem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen könne, teilte das Gericht mit. Ein internetfähiger Rechner ermögliche den Zugriff auf eine Fülle von Informationen und könne vielfach genutzt werden, hieß es. Daher sei die Gebührenerhebung durch die GEZ nicht gerechtfertigt.
Nach Aussage der Richter gilt das Grundrecht der Informationsfreiheit, wonach sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert informieren darf. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen internetfähigen Computer werde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.
(VG Koblenz, 1 K 496/08.KO)
Gegen das Urteil ist noch die Revision möglich.
Quelle: welt.de/webwelt
Re: GEZ
Matthias Blunert - 06.10.2008, 13:43Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC eines Studenten
Das VG Münster hat entschieden, dass ein Student nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden darf, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man auch Hörfunk empfangen kann.Der Student, der weder über ein Radio noch einen Fernseher verfügt, hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Als der WDR von ihm, nachdem die bis Ende 2006 festgeschriebene Gebührenfreiheit für internetfähige PCs weggefallen war, Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 € (für die Monate Januar bis März 2007) forderte, hielt er entgegen: Es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei.
Demgegenüber machte der WDR geltend, die Gebührenpflicht knüpfe allein an das Bereithalten eines Gerätes an, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.
Das VG Münster hat – erstmals in NRW – den Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben.Das Gericht ist der Auffassung, auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreicht und es auf die konkrete Nutzung nicht ankommt, ist der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lässt, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen ist, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich ist, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PCs in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland für verschiedenste Zwecke, aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen. Entsprechendes belege die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, wonach im Jahr 2007 nur 3,4% der "Onliner" und 2,1% der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Netzradio täglich nutzen. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutzt, habe der Beklagte nicht nachgewiesen. Das Gericht Kammer verkenne nicht, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung in der Praxis schwierig zu führen ist. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhält, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs darstellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (VG Münster vom 26.09.2008, Aktenzeichen:7 K 1473/07)
Sollten wir im Auge behalten, weil wir im Büro auch keine Radio und Fernsehgeräte betreiben.
edit by Admin: Wegen der thematischen Nähe hier zusammengeführt.
Re: GEZ
Weicht - 05.08.2009, 10:11Einfach schriftlich untersagen!
Nicht jeder gewerblich genutzte internetfähige PC ist rundfunkgebührenpflichtig.
Wird ein internetfähiger PC nicht als Rundfunkgerät genutzt oder untersagt der Arbeitgeber eine solche Nutzung
unterliegt der internetfähige PC nicht der Rundfunkgebührenpflicht (VG Schleswig, Urteil vom 02.07.2009,
Az.: 14 A 243/08 ). Allein die Nutzungsmöglichkeit des internetfähigen PCs impliziert nicht notwendigerweise,
dass dieser zum Rundfunkempfang bereitgehalten wird.
Re: GEZ
Birgitt Bach - 05.08.2009, 18:22
Das ist eine positive Entscheidung. Aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zugelassen und die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen...
Re: GEZ
Weicht - 14.10.2009, 18:51
Keine GEZ-Gebühren für das Autoradio von Vorstandsmitgliedern
Die Gebühreneinzugszentrale hatte versucht, GEZ-Gebühren für ein Autoradio eines „ehrenamtlichen“ Vereinsvorsitzenden zu erheben mit der Begründung, dass er seinen privaten Pkw u.a. auch für Fahrten im Interesse des Vereins nutzt. In diesem Fall wurde versucht, für lange zurückliegende Zeiten einen Gesamtbetrag von über 800 Euro geltend zu machen. Nach langwierigen Widersprüchen hat sich die GEZ, hier vertreten durch die Verwaltungsdirektion des Mitteldeutschen Rundfunks, nun bereitgefunden, diese Forderung niederzuschlagen und nicht mehr weiter zu verfolgen. Von einem „ehrenamtlichen“ Vorsitzenden eines Mietervereins wird daher keine GEZ-Gebühr mehr verlangt, weil er seinen privat genutzten Pkw auch für Fahrten im Vereinsinteresse nutzt. Diese Nutzung ist nicht mit einer beruflichen Nutzung des Pkw gleichzusetzen.
aus ID Recht (Oktober 2009)
Re: GEZ
Anonymous - 18.02.2010, 17:33
Beim Durchlesen der Beiträge zu diesem Diskussionspunkt ist mir ein toller Einfall gekommen. Unter Berufung auf Art. 3 GG werden meine Frau und ich 20 mal Kindergeld beantragen - wir halten alle" technischen Einrichtungen"... für deren "Empfang" auch bereit. :lol: Th
Re: GEZ
Weicht - 18.02.2010, 17:42
Wernecke hat folgendes geschrieben:: Beim Durchlesen der Beiträge zu diesem Diskussionspunkt ist mir ein toller Einfall gekommen. Unter Berufung auf Art. 3 GG werden meine Frau und ich 20 mal Kindergeld beantragen - wir halten alle" technischen Einrichtungen"... für deren "Empfang" auch bereit. :lol: Th
Dann halt uns mal auf dem Laufenden ...
Re: GEZ
Birgitt Bach - 24.02.2010, 10:49
Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Münster ist noch nicht abgeschlossen.
Re: GEZ
Lothar Zahn - 28.03.2010, 18:30
Wernecke hat folgendes geschrieben:: Beim Durchlesen der Beiträge zu diesem Diskussionspunkt ist mir ein toller Einfall gekommen. Unter Berufung auf Art. 3 GG werden meine Frau und ich 20 mal Kindergeld beantragen - wir halten alle" technischen Einrichtungen"... für deren "Empfang" auch bereit. :lol: Th
wenn Du richtig liest: es kommt auch auf die regelmäßige Nutzung an!
Re: GEZ
Birgitt Bach - 22.11.2010, 18:22
Zur Pressemitteilung des BVerwG:
http://www.bverwg.de/enid/8e4f9ef1b81026cdc43cbb8d2b14fe2a,2e7dca7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133343131093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
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