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Anonymous - 08.10.2006, 01:03:!: Verfassung der Allianz RvdG :!:
Verfassung der Allianz RvdG
1. Ziel der RvdG
Das Ziel der RvdG ist die gegenseitige Unterstützung der Allianzmitglieder bei der Verfolgung der individuellen Ziele. Die RvdG schreibt ihren Mitglieder keine Ziele und Strategien vor. Verhaltensrichtlinien und Beschränkungen beschränken sich auf Fälle, in denen der Bestand und die Entwicklung der RvdG betroffen ist.
2. Struktur derRvdG
. Die RvdG ist demokratisch organisiert.
. Die Führung der RvdG besteht aus einem Rat von Ministern für verschieden Bereiche.
. Wahlen zum Rat finden auf Antrag von wenigstens 3 Mitgliedern der RvdG statt und werden durch den Präsidenten organisiert.
. Jedes Vollmitglied ist für den Rat wählbar.
· Entlassungen von Mitgliedern sind nur mit Beschluss des Rats möglich. Ausnahme stellt das Vorliegen einer Abwesenheit eines Mitglieds (Roter Punkt) dar.
3. Aufnahmekriterien für Mitglieder der RvdG
Neue Mitglieder müssen folgende Kriterien erfüllen:
· Einwohnerzahl > mindestens Allianzschnitt
· Regelmäßige Aktivität
· Kein Farmopfer/ Kriegsflüchtlinge
Es wird darauf hingewiesen, dass die RvdG neue Mitglieder mit einer Probezeit von 2 Wochen aufnimmt. Wird innerhalb dieser Zeit festgestellt, dass eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, wird das neue Mitglied nach Ratsbeschluss als unbrauchbar entlassen.
4. Verhaltensrichtlinien für Mitglieder der RvdG
· Mitglieder der RvdG sind in ihrem Verhalten frei, soweit die nicht den Bestand und die Entwicklung der RvdG gefährden. Zu diesem Zweck werden folgende Regeln erlassen. Über Vernachlässigungen dieser Regeln entscheidet der Rat.
Mitglieder der RvdG sind angehalten, eine geeignete Verteidigung ihrer Dörfer und ein geeignetes Management ihrer Ressourcen durch Verstecke oder Auslagerung zu erreichen.
· Um die Erreichbarkeit von Mitgliedern der RvdG zu gewährleisten, sollten sich die Mitglieder der RvdG das Forum regelmäßig aufsuchen. Dazu benutzen wir Skype zur Allianz-Komiunikation.
Mitglieder der RvdG sollten weiterhin mindestens einen Sitter bestellen.
· Wenn ein Mitglied der RvdG mehr als 3 Tage nicht online ist (Roter Punkt), ist ihr Dorf automatisch für die RvdG zum Farmen freigegeben.
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