Mission Impossible : Entkriminalisierung via Bagatellklausel

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    Re: Mission Impossible : Entkriminalisierung via Bagatellklausel

    eddy - 05.10.2006, 00:59

    Mission Impossible : Entkriminalisierung via Bagatellklausel
    Mission Impossible : Entkriminalisierung via Bagatellklausel

    Ein Gutachten zweier Forscher des Fraunhofer-Instituts ergab, dass die zunächst geplante, jedoch gestrichene Straffreiheit für den Datentausch im kleinen Maßstab via Bagatellklausel technisch nicht praktikabel war. Das Gutachten entstand im Auftrag der IFPI sowie des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Das Unmögliche möglich machte die IFPI dennoch: die Zahl der geshareden Files war bei der eDonkey-Razzia letzten Mai ausschlaggebend dafür, ob eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde.

    Gegen die "Kriminalisierung der Schulhöfe" sollte sich die im zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorgesehene Bagatellklausel richten. Der Tausch im kleinen Kreis bzw. Maßstab sollte so straffrei gestellt werden. Die Klausel wurde gestrichen, die Lobby der Medienindustrie wehrte sich massiv gegen die befürchtete Legalisierung der Tauschbörsen und privatem Tauschen.


    Der technische Aufwand sei zu hoch, falls ein Rechteinhaber nachweisen müsse, dass ein Filesharer Dateien in großem Umfang zum Tausch anbiete. Golem zitiert Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

    "Es geht uns nicht darum, Einzeltäter zu verfolgen - daran haben weder wir noch unsere Mitglieder ein Interesse. Aber es ist für den Rechteinhaber schlicht nicht erkennbar und damit auch nicht nachweisbar, ob ein Rechtsverletzer mehr als nur den einen, gerade zum Download angefragten Titel anbietet. Denn bei modernen Tauschbörsen wie eDonkey bzw. eMule ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters in aller Regel nicht mehr möglich."

    Das Statement hätte indessen besser mit den Kollegen von der IFPI abgestimmt sein können. Die führte bekanntermaßen diesen Sommer eine Razzia gegen eDonkey-Nutzer durch, der ermittelnde Staatsanwalt Krautkreme gab an, erst ab 500 Files im Shared-Folder eine Hausdurchsuchung angeordnet zu haben. Eine hohe Zahl an geshareden Files wird weiterhin regelmäßig als Begründung für härtere Strafforderungen herangezogen: der Blick auf die Festplatte der User findet demnach durchaus regelmäßig statt. Das Vorgehen der IFPI im Fall der Esel-Razzia steht im krassen Widerspruch zur jetzt vorgebrachten Behauptung, die ohnehin gekippte Bagatellklausel sei technisch nicht umsetzbar.

    Indessen stellt die Zahl der geshareden Files mitnichten irgendeinen Maßstab für das Unrechtsbewußtsein oder die "kriminelle Energie" der User dar - ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob die fortgesetzte Kriminalisierung von Filesharing überhaupt sinnvoll ist. Rechtsanwalt Solmecke, der regelmäßig Filesharer vertritt, wertet das Vorhandensein einer großen Zahl geshareter Daten als Indiz für die Ahnungslosigkeit der User, die offenbar keinerlei Ahnung davon hatten, dass geladene Files ihrerseits wieder angeboten werden und fragt, ob ausgerechnet diese Inkompetenz dem User zum Nachteil ausgelegt werden darf.



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