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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: forsch - Vi Forum: Mangelfach Erlass NRW Forenbeschreibung: Auswirkungen des Wegfalls des Erlasses auf Seiteneinsteiger, Berufswechsler und Referendare aus dem Unterforum: Allgemein Antworten: 3 Forum gestartet am: Donnerstag 21.09.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Einspruch Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 6 Monaten, 12 Tagen, 9 Stunden, 2 Minuten
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Re: Einspruch
forsch - 25.09.2006, 09:25Einspruch
Interessanterweise haben anscheinend nicht alle den gleichen Brief erhalten. Unter meinem steht z.B. eine "Rechtsbehelfsbelehrung", die besagt, dass ich innerhalb einer gewissen Frist Widerspruch einlegen kann.
Nach Auskunft einer befreundeten Juristin ist diese Frist unbedingt einzuhalten, da allein schon das Versäumen der Frist dazu führen kann, am Ende leer auszugehen.
Deshalb der Tipp: Dringend fristgerecht Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden. (Kann, auf Anforderung, später nachgereicht werden).
Auch alle, die diesen Hinweis nicht auf ihrem Schreiben haben, sollten das tun. Eventuell ist das Fehlen einer Rechtbehelfsbelehrung ein Formfehler. Weiß da jemand mehr?
Also: viel Spass beim "Widersprechen" ;-)
Gruß, Forsch
Edit: Typo
Re: Einspruch
Vi - 13.10.2006, 10:58Personalratsversammlung 26. Oktober
Trommelt die von der Mangelfachrücknahme betroffenen Kollegen aus den Seminaren zusammen und kommt am Do. 26.10 um 13Uhr30
komplett zum Berufskolleg Niederberg (Langenbergerstr. 120, 42551 Velbert) zur Personalratsversammlung der Berufkolleglehrer Bez.Reg. Düsseldorf.
Einladung müsste in den Schulen aushängen, die Schulleitungen sollen interessierten Lehrern die Teilnahme ermöglichen.
Der Personalrat sowie Hauptpersonalrat (hat ja Kontakt zum Ministerium)wird da sein, ebenfalls Vertreter der Bez.Reg. Düsseldorf.
Wir sollten da unser Anliegen vertreten, möglichst mit einer zahlenmässig großen Gruppe.
VI
Re: Einspruch
forsch - 13.10.2006, 17:23widerspruch
Heute habe ich meine Bestätigung erhalten, dass mein Widerspruch fristgerecht eingegangen ist (das ist schonmal ok ...) und dass der Kollege Sachbearbeiter "auf die Angelegenheit zurückkommen" wird, sobald ihm meine Begründung (die ich noch nicht mit eingereicht hatte) vorliegt.
D.h. ich habe alle Zeit der Welt, mir rechtlichen Rat zu holen und kann mich weiter um meine Ausbildung kümmern.
Hat also so funktioniert wie geplant.
Forsch
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