Eine Frage..

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    Re: Eine Frage..

    Shujin88 - 25.09.2006, 00:00

    Eine Frage..
    Halli hallo :)

    ich bin gebürtiger Muslim...aufgewachsen hier in Duetschland..bin zurzeit 18 Jahre alt und faste seit meinem 12.

    Ich habe eine Frage an Leute die Religionswissenschaftlich wissen wann ein Fastenbruch erlaubt ist...

    In meinem Fall ist es so das ich seid geraumer Zeit eine Schilddrüsen Überfuntkion habe..was soviel heißt wie das mein Körper alleine schon an sich einen hohen Energieverbrauch hat...dazu kommt noch sport..und durch die geringe energiezufuhr währrend der fastenzeit..leide ich permanent unter Kreislaufsstörungen und mir ist desöfteren schwarz vor augen was desöfteren zuÜbelkeit, Erbrechen und zu einer Schwächung meiner Koordinationsfähigkeiten führt..

    Aufgrund dieser Gesundheitlichen Beeinträchtigung..habe ich große angst um meine Gesundheit..sowie um meinen Stoffwechsel...

    gäbe es eine möglichkeit das fasten durch almosen zu ersetzen da ich physisch und psyschich einfach nichtmehr in der lage bin....

    ich bin für jede hilfe dankbar

    gruß Shuyin



    Re: Eine Frage..

    Anonymous - 25.09.2006, 20:56


    assalamu alaikum
    Gesegneten Ramadan, liebe Schwester
    Das Fasten nicht einzuhalten ist bei chronischer Krankheit so lange erlaubt bis man gesund ist. Als Auslöse kann man täglich jemand (Bedürftigen )speisen oder einen entsprechenden Geldbetrag direkt an Bedürftige oder an eine Hilfsorganisation wie Muslim aid spenden. Die Verantwortung liegt bei jedem einzelnen gegenüber Allah.
    Möge Allah Dir Kraft geben damit Du die richtige entscheidung triffst. Es ist ja auch untersagt den eigenen Körper so zu quälen dass gesundheitlicher Schaden entsteht oder vergrößert wird.
    Das Fasten beinhaltet auch noch andere Aspekte und da kann man auch sehr gut etwas tun.
    Noch einen gesegneten Ramadan und viel Segen auf deinen Wegen
    assalamu alaikum
    Mariam



    Re: Eine Frage..

    Anonymous - 25.09.2006, 23:36


    As Salaamu 'alaikum
    Gott allein kennt die Niyya des einzelnen, aber hier einige Ueberlegungen:

    a. Was ist ein gebürtiger Muslim?

    b. Ein Muslim sollte zumindest die Adab haben, nicht mit "Hallo Hallo" zu grüssen

    c. Wenn jemand so krank ist, wie geschildert wird, kann er /sie keinen Sport treiben

    d.Gehört der Zustand abgeklärt und medikamentös eingestellt.
    Eine gut eingestellte Schilddrüsenüberfunktion kann sogar den Stoffwechsel so gut hinstellen, dass Frauen Kinder austragen können und in der Schwangerschaft fasten können

    e. Wenn es wirklich nicht geht: 1 Tagesartio für einen Erwachsenen auszahlen/vermissten Fastentag

    Salaam



    Re: Eine Frage..

    M.M.Hanel - 28.09.2006, 11:57


    http://www.fro.at/sendungen/islam/HanafiF2.htm#Kafaarat

    MASALAH:
    Eine kranke Person, die aus guten Gründen eine Verschlimmerung ihrer Krankheit befürchtet oder eine gesunde Person, die aus guten Gründen fürchten muss krank zu werden oder ein Musaafir haben die Erlaubnis zu wählen, ob sie Saum einhalten wollen oder nicht (um es bei passender Gelegenheit nachzuholen). Trotzdem ist es für den Musaafir besser, wenn er keine Schwierigkeiten zu erwarten hat, Saum einzuhalten. Befindet er sich in Jihaad oder glaubt, dass sein Saum ihn in Schwierigkeiten oder Gefahr bringen könnte, ist es besser, Saum in diesen Fällen nicht einzuhalten. Hat er Grund zur Annahme, dass sein Saum sein Ableben verursachen könnte, ist es sogar wesentlich (Wajib), dass er Saum nicht einhält; tut er es trotzdem, begeht er eine große Missetat.

    Ein kranker Mensch oder ein Musaafir, der sich entschlossen hat, Saum nicht einzuhalten, und dann während seiner Krankheit oder Reise stirbt, ist nicht für Qasaa verantwortlich. Stirbt diese Person jedoch nach ihrer Genesung oder Heimkehr, ist sie nur für so viele Tage Qasaa verantwortlich, wie Tage seit der Gesundung oder Heimkehr bis zu ihrem Tod vergangen sind. Für den Fall, dass sie kein Qasaa für die Saums in dieser Zeitspanne verrichtet hat, wird es für den Wali dieser Person bindend (Wajib), Fidya aus dem Teil des Nachlasses jener Person zu zahlen, der Wasiyya genannt wird und zwar für jedes Saum, welches der Verstorbene versäumt hat, soviel , wie bei Sadaqat ul Fitr an eine arme Person gegeben wird. Hat der Verstorbene keine Anweisungen für Fidya in seinen Vermächtnis hinterlassen, ist es nicht notwendig, dass für ihn von jemand anderem bezahlt wird. Sollte jedoch irgend jemand dies aus Güte übernehmen wollen, wird dies angenommen (und die Verantwortlichkeit des Verstorbenen ist beendet).



    Re: Eine Frage..

    M.M.Hanel - 28.09.2006, 16:23


    Ich habe die Frage an Dr. Davud weitergeleitet. Er hat mich gestern angerufen. Er sagt, man braucht kein ärztliches Attest. Wenn man sich selber schwach fühlt, braucht man nicht fasten (Gewissensentscheidung). Wenn er Geld hat, muß er statt dessen für jeden Fastentag einen Armen speisen. Die Höhe der Armengabe richtet sich nach dem eigenen Einkommen. Wenn man zu wenig hat, ist es erlassen, und man braucht weder fasten noch zahlen. (Sura Al Bakarat )
    salam
    Farid



    Re: Eine Frage..

    M.M.Hanel - 28.09.2006, 16:27


    Ich habe die Frage an Dr. Davud weitergeleitet. Er hat mich gestern angerufen. Er sagt, man braucht kein ärztliches Attest. Wenn man sich selber schwach fühlt, braucht man nicht fasten (Gewissensentscheidung). Wenn er Geld hat, muß er statt dessen für jeden Fastentag einen Armen speisen. Die Höhe der Armengabe richtet sich nach dem eigenen Einkommen. Wenn man zu wenig hat, ist es erlassen, und man braucht weder fasten noch zahlen. (Sura Al Bakarat )
    salam
    Farid



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