asylgesetzänderung in der schweiz

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    Re: asylgesetzänderung in der schweiz

    Pennylane - 23.09.2006, 12:25

    asylgesetzänderung in der schweiz
    Zitat: Amnesty International setzt sich dafür ein, dass das Recht auf Asyl ein Recht bleibt. Das revidierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz sind mit den Menschenrechten nicht vereinbar und bringen Menschen in Gefahr. Asylsuche ist ein Menschenrecht – das muss auch in Zukunft so bleiben.
    Das schweizerische Parlament hat in einer Schlussabstimmung am 16. Dezember 2005 einer Teilrevision des Asylgesetzes (AsylG) sowie dem neuen Ausländergesetz (AuG) zugestimmt. Die beiden Gesetze enthalten zahlreiche Verschärfungen, die nicht akzeptierbar sind, weil sie fundamentale Menschenrechte missachten. Einige Verschärfungen verletzen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention und gefährden das Recht auf Asyl. Mit diesen Gesetzen steht die Glaubwürdigkeit der Schweiz auf dem Spiel. Amnesty International kritisiert insbesondere die folgenden Verschärfungen.

    Auf Gesuche von Asyl Suchenden, die innerhalb von 48 Stunden keine Papiere vorlegen können, wird nicht eingetreten. Doch wer in seinem Land verfolgt wird, kann dort kaum einen Pass erhalten.
    Menschen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, haben nur 5 Tage Zeit für eine Beschwerde. Immer mehr Asyl Suchende sind von dieser Regelung betroffen.

    Wer einen negativen Asylentscheid erhält, wird sofort auf die Strasse gestellt – auch Kinder, Alte und Kranke.

    Neues Ausländergesetz Amnesty International verlangt
    Wer keine Papiere hat, um legal aus der Schweiz auszureisen, kann bis zu 2 Jahren eingesperrt werden.
    Die Kantone können Opfer, Zeugen und Zeuginnen von Menschenhandel aus der Schweiz ausweisen.
    Viele Opfer von häuslicher Gewalt haben nur die Wahl, bei ihrem gewalttätigen Partner auszuharren oder die Schweiz zu verlassen.

    http://www.amnesty.ch/de/aktuell/kampagnen/2-x-nein-zum-asyl-auslandergesetz



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