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Re: Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Weicht - 20.09.2006, 21:23Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Zitat: Urteil des BGH
Erdgeschossmieter müssen Aufzugskosten mittragen
Mieter von Erdgeschosswohnungen müssen die Betriebskosten für einen Aufzug selbst dann mit bezahlen, wenn sie diesen nie nutzen. Dies gelte auch dann, wenn das Wohnhaus weder über einen mit dem Aufzug erreichbaren Speicher noch Keller verfüge, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil.
Aufzugkosten können nicht umgelegt werden. Solch eine Regelung im Mietvertrag sei unabhängig von einem konkreten Nutzen des Aufzugs wirksam und stelle keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, entschieden die Richter. Im aktuellen Fall muss nun der Mieter einer Erdgeschosswohnung in einer Seniorenanlage anteilige Betriebskosten für den Aufzug in Höhe von rund 140 Euro für das Jahr 2004 nachzahlen.
Laut BGH sind die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen, wobei von der Gesamtwohnfläche des Mietshauses auszugehen ist. Dagegen wäre eine nach der konkreten Nutzung unterscheidende Umlage von Kosten wie für den Aufzug, Treppenhausbeleuchtung oder Vorgartenbegrünung "nicht praktikabel" und hätte möglicherweise auch laufende Veränderungen in der Abrechnung zur Folge.
Dies spreche deshalb für eine Abrechnung nach einem einheitlichen Maßstab, auch wenn gewisse "Ungenauigkeiten" bei der Verteilung der Betriebskosten dann unvermeidlich seien, heißt es im Urteil.
AZ: VIII ZR 103/06
Quelle: Tagesschau.de am 20.09.2006
Re: Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Sepp Träthner - 22.09.2006, 10:06Re: Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Weicht hat folgendes geschrieben:: Zitat: Urteil des BGH
Erdgeschossmieter müssen Aufzugskosten mittragen
AZ: VIII ZR 103/06
Quelle: Tagesschau.de am 20.09.2006
Nachdem wir am AG FFo ein Urteil erlangt hatten, dass genau das Gegenteil aussagt, bin ich jetzt gespannt, wie lange es an unserem Gericht braucht bis das Urteil ankommt. Nach meiner Auffassung ist das Urteil aber von dem Leitsatz ausgehend nicht wirklich logisch, denn das gesetzlich normierte Verursachungsprinzip sollte den Erwägungen des Gerichtes eigentlich vorgehen. Mit der Argumentation müsste man ja z.B. auch die Mieter, die einen separaten Eingang haben, an den Treppenhausstromkosten oder den Kosten der Treppenreinigung beteiligen...
Aber vielleicht sollte ich, bevor ich meckere erst mal den ganzen Text des Urteils lesen.
Na, jedenfalls haben wir damit wahrscheinlich wieder mal ein Urteil, das eher zu Irritationen und widersprüchlicher Rechtsprechung führen dürfte... :x
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