Fahrregeln!?

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Fahrregeln!?"

    Re: Fahrregeln!?

    Milly - 17.09.2006, 21:41

    Fahrregeln!?
    Als Freizeitfahrer/in was ist zu beachten?

    Darf ich da fahren wo reiten verboten ist?

    Brauche ich zum fahren auch eine Plakette?

    Wenn an dem Sulky kein Licht,Katzenauge usw nicht dran ist bin ich verpflichtet das dann dran zumachen!?

    Könnt ich mir die Regeln nennen!?

    LG Astrid



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 18.09.2006, 13:48


    Soweit ich weiß, mußt du dich als Ponykutsche an die allgemeine Straßenverkehrsordnung halten, und bist auch als gleichberechtigtes Fahrzeug anzusehen.
    Auf zum Reiten verbotene Wege darfst du glaube ich nicht fahren, und so weit ich weiß, auch nur auf Wegen die 3m breit und mehr sind.
    Wenn du außerhalb von Privatwegen, also auf öffendlichen Straßen unterwegs bist, mußt du Beleuchtung drann haben. Vorne weißes Licht, hinten rotes Licht, und an der Seite diese Reflektoren, wie beim Fahrrad zum Beispiel.



    Re: Fahrregeln!?

    Gimax - 18.09.2006, 18:07


    Ich weiß das auch nicht weil ich immer in der Pampa rumfahr wo es niemanden stört :lol:



    Re: Fahrregeln!?

    FdS Susanne - 25.10.2006, 22:45


    Hey, Du brauchst ganz bestimmt Tipps was Du bei Euch darfst, wäre jedenfalls sicherer. Generell musst Du meines Wissens die Reflektoren an der Kutsche haben, darfst nicht betrunken mit der Kutsche unterwegs sein (gleiche Promillegrenze wie beim Auto) und musst die STVO beachten. Das müsste schon mal in NS und NRW gleich sein.
    Wegen der Beleuchtung bin ich mal gespannt ob das jemand genau weiss. Denn wenn sie Pflicht wäre, dürfte ja nicht ein einziges von diesen Rennrädern auf der Landstraße unterwegs sein (Und von denen muss hier irgendwo ein Nest sein, die fahren immer und überall).
    Du darfst (eigentlich) mit der Kutsche nicht auf Fahrradwegen und Bürgersteigen fahren (Bist Du mit einem Shettygespann auf einer vielbefahrenen Bundesstr. unterwegs und bringst den Verkehr zum erliegen, wird Dich aber bestimmt jeder Polizist auf Knien anflehen den Radweg zu benutzen :lol: ). Mehr weiss ich leider auch nicht, bin aber sehr neugierig was Du rausbekommst, da ich gerne mal mit meinen Ponys im Sauerland fahren würde.
    Gruß Susanne



    Re: Fahrregeln!?

    roxane - 26.10.2006, 07:00


    maike.. also das mitdem fahren auf reitverbotswegen weiss ich so nicht :?: irgendwie hab ich mal gehört das du da fahren darfst. man darf auch ein pferd durch solche wege führen! hihi find ich voll lustig weil sich sooo viele darüber aufregen
    winke birgit



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 26.10.2006, 08:15


    jaja, die Gesetze, einfach manchmal zum lachen.
    Aber in den sclauen Fahrbüchern steht immer, das komplette Beleuchtung an der kutsche sein muß, vorne, hinten und an der seite strahler, jedenfalls wenn man Straße fährt



    Re: Fahrregeln!?

    Mini-Mary - 26.10.2006, 09:01


    Das mit der kompletten Beleuchtung an der Kutsche, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube nicht, dass das Pflicht ist. Ich kenne jedenfalls keinen, der seine Kutsche entsprechend mit Licht ausgestattet hat, weil er Straße fährt(und die fahren doch alle auf Straßen??)!
    Reflektoren ok, aber Licht???



    Re: Fahrregeln!?

    Faye - 26.10.2006, 11:13


    schneemandy hat folgendes geschrieben: auf zum Reiten verbotene Wege darfst du glaube ich nicht fahren

    War gerade auf einem Gespannführerseminar und einer der Dozenten war Polizist. Er sagt, dort, wo Reitverbot ist, darf man trotzdem fahren, weil man ja nicht reitet. Allgemein: Wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, muß die Kutsche verkehrssicher sein, also über die richtigen Beleuchtungseinrichtungen in der richtigen Höhe usw. verfügen.

    Für alle Fahrzeuge, die im Straßenverkehr eingesetzt werden, gilt u. a. der § 30 der StVZO. Lichttechnische Einrichtungen werden unter § 66a abgehandelt. Da diese Bestimmungen nicht ausreichend waren, hat die FN 1995 zum ersten Mal Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge erlassen.

    Auf Straßen mußt du möglichst weit rechts fahren - wobei das im Alltag nicht wirklich praktikabel ist, wegen des schlechten Verhaltens der Autofahrer. Auf jeden Fall darfst du nur mit einem verkehrssicheren Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!

    Bevor du loslegst, würde ich dir in jedem Fall empfehlen, ein Abzeichen oder den Fahrpaß zu machen, denn

    1. hast du dann einen Sachkundenachweis, den die Versicherung gerne haben möchte, wenn irgendwas passieren sollte (glaube kaum, daß du 30 und mehr Jahre Erfahrung glaubhaft vorweisen kannst, denn das wäre die Alternative)

    2. lernst du dort genau solche Sachen (dazu ist dann nach Ablegen des Fahrabzeichens der Klasse IV ein, übrigens kostenloser und sehr guter!, Gespannführerlehrgang der BG ebenfalls hilfreich. Daß es kostenlos ist, daran sieht man wohl den Stellenwert: Es ist der BG wert, jede Menge Leute - derzeit Wartezeiten von bis zu einem Jahr! - zu schulen, um Unfälle zu vermeiden!)

    3. lernst du dort, wie man verkehrssicher und pferdefreundlich anspannt und fährt.

    Susanne hat folgendes geschrieben: gleiche Promillegrenze wie beim Auto

    Falsch! An der Kutsche ist in jedem Fall 0 Promille angesagt, da man ja nicht eine Maschine bewegt, die immer gleich reagiert, sondern praktisch noch ein "Gehirn" unter Kontrolle haben muß.

    Susanne hat folgendes geschrieben: Das müsste schon mal in NS und NRW gleich sein.

    Was das gewerbliche Fahren anbelangt, haben sich die meisten Bundesländer an den niedersächsischen Vorgaben orientiert.

    Susanne hat folgendes geschrieben: Bist Du mit einem Shettygespann auf einer vielbefahrenen Bundesstr. unterwegs und bringst den Verkehr zum erliegen, wird Dich aber bestimmt jeder Polizist auf Knien anflehen den Radweg zu benutzen

    Garantiert nicht! Wenn das Fahren dort nicht generell verboten ist, ist man verpflichtet, an geeigneter Stelle Platz zu machen und die Fahrzeuge vorbeizulassen. Ausweichen auf Fuß- oder Radwege - egal ob mit Kutsche, als Reiter oder Pferdeführer anderer Art - ist (wie beim Autofahren) nur als kurzzeitiges Ausweichen bei Gefahr erlaubt und wenn man dabei niemanden behindert oder gefährdet!

    Ach ja... Und nur, weil angeblich niemand sein Rennrad oder seine Kutsche mit der richtigen Beleuchtung ausrüstet, heißt es noch lange nicht, daß es erlaubt ist! Ab und zu werden auch mal Radfahrer angehalten und die Räder auf Verkehrssicherheit überprüft. Nur die Strafe, wenn sie nicht verkehrssicher sind, kann nicht so hoch sein.

    LG Jeannine



    Re: Fahrregeln!?

    Mini-Mary - 26.10.2006, 11:50


    Ich glaube, dann sind alle Leute die ich kenne, die mit ihren Kutschen unterwegs sind (einschließlich ich selber) nicht richtig verkehrsgerecht ausgestattet. :oops:
    Und auf Radwegen fahre ich am liebsten :oops: :oops: wir sind doch ein so kleines Gespann :lol: Naja, jedenfalls wenn ich mal die Landstraße fahre, sonst bin ich ja auch überwiegend in der Pampa unterwegs!
    Egal :!:
    Die Polizei interessiert es ja auch nicht, ob die Leute eine funktionierende Beleuchtung am Auto haben oder ob am Lenkrad telefoniert wird usw.
    Wann trifft man denn schonmal einen Streifenwagen??? Bei uns jedenfalls gibts die glaube ich gar nicht :lol: :roll: :lol:

    Aber stimmt schon, auch mit einem Gespann ist man Verkehrsteilnehmer und hat sich an die Regeln zu halten......macht nur keiner (außer Gewerbliche Fuhrunternehmen vielleicht) :!:



    Re: Fahrregeln!?

    Faye - 26.10.2006, 12:06


    Pssst.... wir fahren zu Hause auch heimlich über den Radweg... Im Winter räumen die den Schnee dort nicht und dann ist das super zum Schlittenfahren *lol*

    Und als ich in Wanzleben gearbeitet habe, bin ich auch jeden Tag hingeradelt... Da kam mir auch einer mit nem süßen Shettygespann entgegen :)



    Re: Fahrregeln!?

    Mini-Mary - 26.10.2006, 17:40


    Ich habe bisher auch noch nie einen Radfahrer oder Fußgänger getroffen, der sich deswegen beschwert hätte :wink: Da wird gleich freundlich Platz gemacht und sich gefreut.
    Autofahrer auf den Straßen sind da nicht immer so nett!



    Re: Fahrregeln!?

    Faye - 26.10.2006, 18:14


    Grrrr, diese besch.... Werbung :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

    "Unser" Radweg ist auch in sehr ländlicher Gegend... Da sind fast nie Leute unterwegs. Die blöden Radler fahren immer auf der Straße (und dann wenn es geht noch nebeneinander :evil: ) und wenn überhaupt, geht da mal ne alte Oma spazieren. Und mit nem Shettygespann paßt man da echt gut drauf, das ist so ein breiter Weg. Man braucht eben nicht auf der Straße fahren.

    Es gibt sogar ein Beweisfoto :twisted: :

    Hm, klappt nicht... Also anders...

    [img=http://img65.imageshack.us/img65/7980/furynp7.th.jpg]Fury[/img]

    Warum geht das nicht?

    Das war Weihnachten 2000. Das Pony hieß Fury und gehörte einer Freundin von mir. Leider mußte er letzten Sommer wegen einer inoperablen Darmruptur getötet werden. Er ist nur 11 Jahre alt geworden.

    LG vom Faye



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 27.10.2006, 16:18


    @ faye

    Sag mal, fahren auf Wegen wo reiten verboten ist, ist erlaubt? Aber doch bestimmt nur, wenn die Wege eine bestimmte Breite haben, oder?

    Und wie sieht es aus, mit Wegen, wo Verbotsschilder sind: Nur für Landwirtschaftlichen und Forstverkehr?
    Bin ich als Kutschgespann Landwirtschaflich? Oder zählt das Verbot nur für Autos?



    Re: Fahrregeln!?

    Faye - 27.10.2006, 16:50


    Naja, durchpassen solltest du dort schon ;) Auf jeden Fall darfst du auf Reitwegen nicht fahren.

    Wie genau die Bestimmungen für Fahrten in Wald und Flur sind, regeln Bund und Bundesländer.

    Ich zitiere mal: "...Diese sind meist mit Zeichen 250, 251 oder 260 und einem Zusatzschild "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" oder "Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei" (Traktorsymbol) gekennzeichnet. Wege, die mit Zeichen 250 gesperrt sind, dürfen auch von Kutschen nicht benutzt werden. Dies geht aus der amtlichen Bedeutung des Schildes (Verbot für Fahrzeuge aller Art) hervor: Kutschen sind Fahrzeuge im Sinne der StVO."



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 28.10.2006, 08:08


    Stehen die Zahlen auf den Schildern? Ich habe bewußt noch keine gesehen. Na, werde nachher mal nachsehen gehen, ob und was wir da für Zahlen stehen haben auf den schildern. Danke erst einmal.

    Wie ist es, wenn im Wald oder an Feldwegen keine Schilder stehen, aber man eigentlich weiß, das man da nicht fahren oder reiten darf (ob das Verbot wirklich stimmt, weiß ich nicht) ? Ohne Schild kein gültiges Verbot?



    Re: Fahrregeln!?

    cabero - 30.10.2006, 09:37


    Hallo alle zusammen - erst vor kurzem habe ich mich erkundigt weil ich unseren Chico ja auch durch die Gegend fahren wollte ( er wollte nicht ) !
    Für Schleswig - Holstein ist das Fahren ohne Pass erlaubt wenn deine Versicherung zugestimmt hat . Auf jeden Fall sollte die Kutsche immer vor Antritt versichert sein . ( Unsere Vers. kostet zusätzlich 42,- Euro im Jahr )
    In Niedersachsen mußt man eine Fahrausbildung vorweisen sonst darf man keine öffendlichen Wege und straßen benutzen und hat keinen Versicherungsschutz . Jedes Bundesland stellt seine eigenen Regeln .
    Wichtig ist das Du auf jeden Fall die Kelle haben mußt .Früher reichre es mit dem Arm wie beim Fahrrad fahren den Richtungswechsel anzuzeigen ,daß ist heute nicht mehr so . Eine Kelle ist Pflicht da leider soviele missverständnisse aufgetreten sind - der eine sagt mit winken -- bitte überholen---der andere wollte anzeigen das er abbiegen wollte . Also versicherung und Kelle und gegebenenfalls Fahrerlaubnis.Vom Prinzip darfst Du mit Deinem Gespann keinen Fahrradweg benutzen weil dieser nur für Fahrräder ist -selbst Inliner sind auf FW verboten . Fußgänger welche den Fahrradweg benutzen haften wenn durch sie ein Unfall passiert . Beispiel : Du gehst auf einem Radweg weil Spermüll auf dem Fußweg liegt ,nun kommt ein Radfahrer und muß Dir ausweichen dabei ratscht er ein parkendes Auto an . Du bist Schuldig und Mitverursacher oder sogar Hauptverursacher....nun darfst Du zahlen.... :roll:
    Und natürlich mußt Du stehts beachten wenn Du an Autos Fahrrädern oder anderen vorbei fährst ist immer 1,5 m Mindestabstand vom Objekt beim Überholen zu halten .
    Lieben Gruß Carmen



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 30.10.2006, 13:06


    Wie? die Kutsche muß extra versichert sein? Oder meinst du, das Kutschenfahren auf privater Basis muß in der Versicherung (Ponyhaftpflicht) enthalten sein? Da bin ich jetzt aber ein wenig verunsichert :(



    Re: Fahrregeln!?

    cabero - 31.10.2006, 17:30


    @ Maike 1
    Wenn Du mit Deiner Kutsche losfahren möchtest mußt Du Dein Gespann extra versichern.
    Deine Ponyhaftpflicht trägt nur einen Schaden der von dem Pony verursacht wird.Nun hängt da ja eine Kutsche dran und dieses Gefährt muß EXTRA versichert sein .
    Sollte in Deiner Haftpflicht das Kutschefahren mit in der Police stehen dann bist Du versichert . Das muß aber extra noch mal aufgeführt sein sonst hast du kein Versicherungsschutz.
    Beispiel: Du fährst auf der Strasse und einer hupt um zu grüßen , Pony erschreckt sich und springt auf den Fahrradweg, dort fährt jemand mit seinem Rad und wird vom Kutschenrad getroffen und stürzt hin - dann tritt die Kutschversicherung in Kraft weil dieses Fahrzeug einen Schaden gemacht hat . Hat Dein Pony vollkontakt zum Radfahrer aufgenommen und ihn mit dem Kopf getroffen ist die Ponyhafpflicht dafür zuständig .
    Also brauchst Du als Gespannfahrer ...... Eine Ponyhaftpflichtversicherung inclusive Kutsche ( Mein Pony kostet 38,- Euro Ponyhaftpflicht und die Kutsche 42,- jährl. ) Die Kutsche ist zusätzlich aufgeführt und gesondert vermerkt .
    Lieben Gruß Carmen



    Re: Fahrregeln!?

    graziano - 31.10.2006, 23:10


    Wie kann man denn die kutsche versichern?? sie als toter gegenstand kann doch ohne fremdeinwirkung gar nix verursachen. theoretisch müsste im falle dass die ponys sich erschrecken die ponyhaftpflicht zahlen.

    wenn der fahrer einen fehler begeht, dann muss dessen private haftpflichtversicherung zahlen. denn er ist ja schuld.

    Die Kutsche selbst kann doch nix machen, die kann nur dumm rumstehen wenn keine fremdeinwirkungen (pferde, menschen) da sind.

    Mmmh da steh ich jetzt aufm Schlauch, verstehe ich nicht. *dummguck*

    @ Maike I : Fahren ist erlaubt auf allen zweispurigen wegen sofern nicht aufgrund von hinweisschildern verboten.



    Re: Fahrregeln!?

    FdS Susanne - 31.10.2006, 23:26


    Hallo Cabero, verstehe ich das so richtig dass die Kutsche praktisch so versichert ist wie z.B. ein Pferdeanhänger? (Kann ja auch von alleine nichts anstellen aber ist ja auch nicht versicherungsfrei (bei mir jedenfalls in der Pferdehaftpflicht mit drin). Und... ist noch jemand über den Rahmenvertrag bei der Trowe versichert und hat sich dort zufällig schon mal schlau gefragt? Dass mit der Extra Kutschenversicherung habe ich nicht gewusst.
    Gruß
    Susanne



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 01.11.2006, 08:25


    In meiner Police steht das Kutschenfahren für Private Zwecke mit drinnen! Darauf hatte ich extra geachtet.



    Re: Fahrregeln!?

    roxane - 01.11.2006, 08:39


    jo bei uns auch.. und das man ne kutsche versichern muss wär mir neu!!
    das stimmt glaub ich so nicht....



    Re: Fahrregeln!?

    Anonymous - 01.11.2006, 08:41


    Ich denke, nur das Kutschefahren muß versichert sein



    Re: Fahrregeln!?

    roxane - 01.11.2006, 08:50


    jo so denk ich auch



    Re: Fahrregeln!?

    cabero - 10.11.2006, 09:56


    Ganz einfach......in Deiner Tierhalterhaftpflicht muß eingetragen sein das Kutschfahrten mitversichert sind.

    Mein Pony kostet im Jahr 38,- Euro in der Tierhalterhaftpflicht inclusive Zweitreiterversicherung ( für Reitbeteiligung z.B .)
    Dieser Beitrag ist so günstig , daher ist das Kutschefahren nicht mitversichert und muß extra versichert werden , dafür muß ich im Jahr 42,- Euro bezahlen.
    Nun wollte ich eigendlich die Versicherung kündigen da Schneemandy ja meine Kutsche gekauft hat. ABER......Bobby läuft ja noch manchmal vor dem Bollerwagen mit meinem Kleinen Sohn Tom.....das heißt ....ein Gespann und dafür muß ich eben auch die 42,- bezahlen da das Pony nur Haftpflichtversichert ist und die Kutsche nicht mit drin ist .
    So ein wirrwar .......
    Lieben Gruß Carmen



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