MÜTTERARBEITSSCHUTZVERORDNUNG

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    Re: MÜTTERARBEITSSCHUTZVERORDNUNG

    Alex - 15.09.2006, 13:49

    MÜTTERARBEITSSCHUTZVERORDNUNG
    Mütter-Arbeitsschutzverordnung - MuSchArbV)

    Vom 15.04.1997 (BGBl. I, S.782)

    Die Vorordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (kurz: "Mütter-Arbeitsschutzverordnung" bzw. "MuSchArbV") wurde zur Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie erlassen. Die EG-Mutterschutzrichtlinie lautet mit ihrem vollen Namen: Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.

    Die MuSchArbV ergänzt die im Mutterschutzgesetz enthaltenen Beschäftigungsverbote und anderen Regelungen zum Zwecke eines möglichst effektiven Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

    Die MuSchArbV schreibt dem Arbeitgeber zum einen eine "Beurteilung" der möglichen Gefährdung vor, der die werdende oder stillende Mutter durch Gefahr- und Arbeitsstoffe, durch Arbeitsverfahren oder durch Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein könnte (§ 1). Die auf ihre Gefährlichkeit hin zu beurteiltenden potentiellen Schadfaktoren sind als Anlage 1 zur MuSchArbV aufgezählt.

    Zum anderen verbietet die MuSchArbV die Beschäftigung werdender und stillender Mütter unter Arbeitsbedingungen, die aufgrund einer Beurteilung gemäß § 1 gefährlich einzustufen sind oder in der Anlage 2 zur MuSchArbV aufgelistet sind.

    QUELLE: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_MuSchV.html



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