neue heizung, alte fenster

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    Re: neue heizung, alte fenster

    mirko-eschweiler - 14.09.2006, 17:06

    neue heizung, alte fenster
    Mitglied bewohnt 80-qm-Mietwohnung seit vielen Jahren. Wohnung in schlechtem Zustand, insbesondere undichte Fenster. Vermieter verweigert Mängelbeseitigung.
    Ende 2004 wird Kohleheizung durch moderne Gasheizung ausgetauscht. Nunmehr kommt die Heizkostenabrechnung für 2005 mit ausgewiesenen Heizkosten von 2000 €. Ablesewerte i.O., Gaslieferung i.O., Rechnung i.O., durchschnittliches Nutzerverhalten. Offenbar gingen große Wärmemengen schlichtweg durch die undichten Fenster hinaus.
    Wie kann ich hier helfen?
    Tatsächlich wurde Gas für 2000€ verbraucht. Ich meine, hier bliebe lediglich eine Minderung der Miete für die Zukunft; Miete für die Vergangenheit wurde vorbehaltlos gezahlt. Unbefriedigend.



    Re: neue heizung, alte fenster

    Rainer Radloff - 15.09.2006, 13:54


    Habe heute den Versuch einer Antwort und einige (hoffentlich verwertbare) Hinweise an die private Adresse geschickt

    MfG RR



    Re: neue heizung, alte fenster

    Sepp Träthner - 19.09.2006, 14:08

    Re: neue heizung, alte fenster
    mirko-eschweiler hat folgendes geschrieben::
    Tatsächlich wurde Gas für 2000€ verbraucht. Ich meine, hier bliebe lediglich eine Minderung der Miete für die Zukunft; Miete für die Vergangenheit wurde vorbehaltlos gezahlt. Unbefriedigend.

    Aber dringend darauf achten, dass der Mangel auch beweisbar gehalten wird... (Zeugen, Fotos, Kostenvoranschlag für Restaurierung, Temperaturprotokoll etc.)
    Außerdem mal über Klage auf Kostenvorschuss für Restaurierung der alten Fenster bzw. Einbau neuer Fenster (wenn billiger) nachdenken oder Zurückbehaltungsrecht wahrnehmen und einbehaltenes Geld gleich zur vorher bei weiterer Verweigerung in Eigenregie vorzunehmenden Mangelbeseitigung verwenden.
    Und für kommende Heizperiode Schadensersatzforderung wegen überhöhter Heizkosten vorbehalten, wobei hier die Schwierigkeit dann darin besteht, den Schaden zu beziffern, da es ja keinen konkreten Anhaltspunkt gibt, wie hoch die Kosten für den Mehrverbrauch sind. Hier helfen leider auch die Heizkostenspiegel nicht weiter, da diese nur Durchschnittswerte wiedergeben und nicht dem konkreten Verbrauchsverhalten des Mieters xyz entsprechen. (so zumindest AG FfO)



    Re: neue heizung, alte fenster

    Rainer Radloff - 20.09.2006, 15:11


    Nachdem ich gerade erfahre, dass mein ausführlicher Text vom 15.09. über pm offensichtlich im Netz verschollen ist, hier ein neuer Versuch in Kurzform :
    1.
    Mit rund 25 €/qm/a bzw. 2,08 €/qm/Monat sind die Heiz-Kosten bei durchschnittlichem Nutzerverhalten exorbitant hoch (rund doppelt so hoch, wie im Durchschnitt aller), zumal es sich vorliegend wohl nur um die Kosten für das Gas handelt (s.auch Heizspiegel).
    Hier liegt der Verdacht eines Verstoßes Gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit nahe. Jedenfalls ist der Vermieter in der Erklärungspflicht.
    Der Mieter sollte die Hälfte der Kosten (1000 €) bis zu einer Klärung noch nicht zahlen.
    2.
    Was einem Mieter zu raten ist, wenn der Vermieter sich weigert, Mängel zu beseitigen, hängt von dem jeweiligen Willen des Mieters ab. Rechtliche Möglichkeiten bestehen viele (s.auch Sepp T. vom 19.08.) Jedenfalls wäre der Vermieter - soweit noch nicht geschehen - zunächst in Verzug zu setzen.
    Soweit die Ursache der hohen Heizkosten in den o.g. Mängeln liegt, hätte der Vermieter dem Mieter ggf. durch seine Verweigerung einen Schaden zugefügt, welcher im Wege der Ersatzforderung geltend gemacht werden könnte.

    Hinweis : Da auch Gaspreise erheblich schwanken können, wäre wohl neben dem Preis/kubm der Heizenergieverbrauch in kWh ebenso relevant
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    Pfeil (1 kubm Erdgas = 10 kWh - s.a. Heizspiegel)

    Hinweis : Die Ausgangsfrage ist höchst geeignet, auf unserer zentralen Schulungsveranstaltung am 23.09. diskutiert und hoffentlich auch beantwortet zu werden. Viel Erfolg und Gruß von Haus zu Haus ! :arrow: :arrow:



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