So erfolgen die Wahlen

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    Re: So erfolgen die Wahlen

    camelord - 01.10.2006, 20:17

    So erfolgen die Wahlen
    1 - Wann erfolgen Wahlen
    1.1 Die Ämter werden mindestens 3 Tage, nachdem der Stamm eine Mitgliederzahl von 20 erreicht, gewählt.
    1.2 In diesen 3 Tagen wird kandidiert.
    1.3 Sollte der Stamm wieder auf eine Mitgliederzahl von 10 sinken, sind die Ämter als aufgelöst zu betrachten.
    1.4 Gewählt wird dann erst wieder, sollte der Stamm wieder 20 Mitglieder zählen, und das nach 1.1
    1.5 Die Wahlen werden alle 4 Wochen zu einem Samstag/Sonntag wiederholt.


    2 – Wer kann gewählt werden
    1 Kandidieren kann jeder der den Punktedurchschnitt erfüllt.
    2.1.2 Jeder der den Punkterdurchschnitt erfüllt, kann für genau ein Amt kandidieren. Kandidieren darf man nicht für mehr als ein Amt.
    2.2 Wer den Punktedurchschnitt, ab den Tag, der in 1.1 festgehalten, nicht erfüllt, kann nicht kandidieren.]

    2.3 Alle haben Stimmrecht
    2.4 Jeder gibt genau eine Stimme zu einem zur Wahl stehenden Ministerium ab. Somit hat jeder fünf Stimmen, eine für jedes der fünf Ministerien.
    2.5 Nicht abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gewertet.
    2.6 Jeder kann sooft kandidieren wie er will. Es besteht keine begrenzte Amtszeit (s. 1.5).


    3 – Auswertung der Wahlen
    3.1 Die Wahlen werden mit Umfragen im externen Forum durchgeführt.
    3.2 Die Bestätigung erfolgt durch das Stammesoberhaupt.
    3.3 Das Wahlergebnis wird vom Stammesoberhaupt im Forum bekannt gegeben.


    4 – Wie wird die Wahl durchgeführt
    4.1 In der ersten Phase schlägt das Stammesoberhaupt unverbindlich Mitglieder für einen Posten vor.
    4.2 Gewählt wird (bis auf das Amt des Stellvertreters und des Stammesoberhaupts) nach dem relativen Wahlprinzip, d.h., wer die meisten Stimmen auf sich vereint, wird durch das Stammesoberhaupt im Amt bestätigt.
    4.3 Sollte eine gleiche Stimmenanzahl auf mehrere Kandidaten entfallen, erfolgt eine Stichwahl.
    4.4 Diese Stichwahl erfolgt ebenfalls nach dem relativen Wahlprinzip.
    4.5 Sollte eine Stichwahl auch nach dreimaliger Durchführung unentschieden ausgehen, bleibt das Amt unbesetzt, oder das Stammesoberhaupt bestimmt ein Mitglied für dieses Amt.
    4.6 Das Mitglied kann die Benennung ablehnen.
    4.7 Lehnt dieser das Amt ab, bleibt das Amt definitiv bis zur nächsten Wahl unbesetzt.
    4.8 Das Stammesoberhaupt behält sich das Vetorecht vor, d.h. er kann die Benennung eines Ministers aufschieben. Dies muss er begründen. Schiebt er die Benennung auf, kann der Stamm erneut wählen oder das Amt unbesetzt lassen. Wird bei der wiederholten Wahl erneut der Kandidat gewählt, dessen Benennung aufgeschoben war, hat das Stammesoberhaupt kein Vetorecht.



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