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Re: Heizkosten nach Gradtagen
Sepp Träthner - 11.08.2006, 12:34Heizkosten nach Gradtagen
in einer aktuellen Angelegenheit habe ich das Problem, dass ein Vermieter bei Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum auf die neuen Mieter die am Ende der Heizperiode nur 398 Gradtage in der Wohnung gewohnt haben eine Verbrauchsabrechnung verweigert und den Gesamtjahresverbrauch (Vormieter waren Verschwender) nach Gradtagen umlegt. Folge sind extrem hohe Verbrauchskosten wegen der Verschwendung durch die Vormieter für die neuen Mieter. (Leider kann der Verbrauchsstand zum Einzug der Nachmieter nicht mehr genau bewiesen werden)
Frage ist also, ob hier eine Umlage nach Fläche verlangt werden kann?
Re: Heizkosten nach Gradtagen
Sepp Träthner - 09.09.2006, 09:59Re: Heizkosten nach Gradtagen
habe inzwischen das Problem noch etwas vertieft.
In vorliegendem Fall sind die Mieter die nur 398 Gradtage in der Wohnung gewohnt hatten die sogenannten Nachmieter gewesen, so dass faktisch nach der letzten Ablesung 602 Gradtage vergangen waren.
Insofern war der Vermieter zumindest gegenüber den Vormietern verpflichtet eine Zwischenablesung vorzunehmen.
Die erste Frage, die sich nun ergibt, hatten auch die "Nachmieter" das gleiche Recht auf eine Zwischenablesung?
Und die zweite Frage ist, wenn ja, welche Konsequenz ergibt sich nun, in Anbetracht der obig dargestellten offensichtlichen unterschiedlichen Verbrauchsverhalten von Vor- und Nachmieter?
Darf der Nachmieter eine verbrauchsunabhängige Flächenabrechnung (+15 % Kürzung nach § 12 HeizKV?) verlangen, oder darf er die vorliegende Verbrauchsabrechnung um 15 % nach § 12 HeizKV kürzen und zusätzlich einen Vorbehalt erklären, dass er nach Ablesung der nächsten Heizperiode eine Kürzung der in der alten Abrechnung umgelegten (rechnerisch ermittelten) Verbräuche vornehmen wird, für den Fall, dass die Folgeheizperiode deutlich geringere Verbrauchszahlen ergeben wird?
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