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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Weicht - Sepp Träthner Forum: Deutscher Mieterbund Land Brandenburg e.V. Forenbeschreibung: Forum für Berater, Mitarbeiter und Vorstände aus dem Unterforum: Schnupper- und Kurzmitgliedschaften Antworten: 5 Forum gestartet am: Dienstag 08.08.2006 Sprache: Link zum Originaltopic: Bisher zu diesem Thema ... Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 7 Monaten, 17 Tagen, 15 Stunden, 46 Minuten
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Re: Bisher zu diesem Thema ...
Weicht - 09.08.2006, 01:32Bisher zu diesem Thema ...
Der DMB-Informationsdienst Recht vom April 2006 enthielt wesentliche Grundsätze zur Frage der Zulässigkeit und Gestaltungsanforderungen bei den sogenannten Kurzmitgliedschaften.
In der MieterZeitung, Ausgabe Juni 2006, erschien ein Bericht der MV Nord über ihre Erfahrungen mit der im Frühjahr 2005 eingerichteten Möglichkeit der Mitgliedschaft für ein Vierteljahr.
- - -
Weitere Vereine mit Schnuppermitgliedschaften:
Mieterverein Duisburg
Mieterverein Jena
Mieterschutzverein Meiningen
Mieterverein Neviges (Velbert, NRW)
Re: Bisher zu diesem Thema ...
Sepp Träthner - 10.08.2006, 08:00Re: Bisher zu diesem Thema ...
Gibt es auch direkte Erfahrungen zu diesem Thema? Z.B. wie hat sich die Mitgliederzahl bzw. die Anzahl der Neumitglieder im Verhältnis (Kurz- zu Normalmitgliedschaft) entwickelt? und wieviel Vorlauf braucht man in Etwa (wegen evtl. notwendiger Satzungsänderung) bis man die Kurzmitgliedschaft einführen kann?
Re: Bisher zu diesem Thema ...
Weicht - 10.08.2006, 09:51
Du meinst hoffentlich "... außer dem Artikel von Nord in der MieterZeitung"!? Da haben wir ja alle greifbaren Werte benannt.
Derzeit sind offensichtlich viele erst in der Einführungsphase, möglicherweise durch den Grundsatzartikel des DMB animiert oder überzeugt worden.
Man wird weiter Ausschau halten müssen ...
R.
Re: Bisher zu diesem Thema ...
Sepp Träthner - 12.08.2006, 09:53Re: Bisher zu diesem Thema ...
Weicht hat folgendes geschrieben:: [list]Weitere Vereine mit Schnuppermitgliedschaften:
Mieterverein Duisburg
Mieterverein Jena
Mieterschutzverein Meiningen
Mieterverein Neviges (Velbert, NRW)
hab gerade bei Duisburg reingeschaut...
Die nennen Ihre Kurzmitgliedschaft zwar so, haben aber folgende Regelung:
Gegenüber der Vollmitgliedschaft beinhaltet die Kurzmitgliedschaft nur eine einmalige Beratung.
Sie ist besonders für diejenigen interessant, die nur "eine kurze Frage" haben und endet mit Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt. Eine schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Der Jahresbeitrag für die Kurz-Fördermitgliedschaft beträgt € 12,50.
Wenn ich das übersetze, ist das aber keine Mitgliedschaft, sondern eine einfache Einmalberatung, was ich eher als problematisch empfinde.
Meine Idee, ausgehend von den Duisburgern Ansätzen wäre, eine Kurzmitgliedschaft begrenzt auf eine bestimmte Rechtsangelegenheit und einen bestimmten Zeitraum, mit allen anderen Rechten eines Mitgliedes
(außer Stimmrecht bei einer Mitgliederversammlung?)
Interessant bei Duisburg finde ich noch deren Regelung dass generell jedes für das Mitglied gefertigte und versendete weitere Schreiben (nach einem ersten) 2,00 € kostet. Das in Verbindung mit der Kurzmitgliedschaft dürfte auch vor der Gefahr schützen, dass ein Kurzmitglied am Ende für den MV ein Verlustgeschäft wird.
Hat jemand noch andere Ideen?
Re: Bisher zu diesem Thema ...
Weicht - 12.08.2006, 12:47Re: Bisher zu diesem Thema ...
Sepp Träthner hat folgendes geschrieben::
(außer Stimmrecht bei einer Mitgliederversammlung?)
Das genau wird wohl als generell einschränkende Eigenschaft der Kurzmitgliedschaft nicht gehen. Das Stimmrecht ist ein persönliches Mitgliedsrecht. Alle Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen einer expliziten Regelung durch die Satzung.
Nützlich ist eine Satzungsbestimmung wie z.B. unsere Regelung: "Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind."
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