Menschen in der Psychiatrie gefoltert? weiter a.k.t.e-thread

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    Re: Menschen in der Psychiatrie gefoltert? weiter a.k.t.e-thread

    fruchtesser - 10.08.2006, 17:17

    Menschen in der Psychiatrie gefoltert? weiter a.k.t.e-thread
    unschuldige menschen in der psychiatrie gefoltert?

    psychiatrieerfahrene medikamentenfreie obdachlose - psychiatriegeschädigte oder psychiatrieflüchtlinge können u. u. im weglaufhaus in berlin aufgenommen werden, wenn die obengenannten aufanhmebedingungen erfüllt sind---

    http://www.weglaufhaus.de/

    p.s.: außerdem neuigkeiten aus peter lehmanns verlag und versand:

    Vera Stein Urteil

    Liebe Leute,

    Vera Stein,
    die am 16. Juni 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof für
    Menschenrechte in Straßburg Euro 75.000,- als Schmerzensgeld erstritt,
    teilte mir heute mit, dass das Urteil jetzt in in deutscher Übersetzung im
    Internet steht. Ich habe von der Aktuelles-Seite des BPE einen Link auf das Urteil
    gelegt. Siehe Top-Meldung auf

    http://www.bpe-online.de/1/aktuelles.htm

    Sicher nicht zufällig ist heute die Neuausgabe ihres Buches
    "Abwesenheitswelten" erschienen, in der sie vor 12 Jahren ihre Lebens-
    und Psychiatriegeschichte publizierte. Info siehe
    http://www.antipsychiatrieverlag.de/versand/titel/stein_abwesen.htm

    Das Buch wird am Bücherstand der BPE-Tagung in Kassel vorhanden sein,
    wie auch Dorothea Bucks "Auf der Spur des Morgensterns" - dies hat heute
    der Paranus Verlag zugesichert, der eine überarbeitete Neuauflage
    herausbrachte, siehe
    http://www.antipsychiatrieverlag.de/versand/titel/zerchin.htm. Auch die
    CD, in der Dorothea selbst liest, wird da sein, Info siehe
    http://www.antipsychiatrieverlag.de/versand/titel/zerchin-cd.htm

    Lieben Gruß
    Peter Lehmann



    http://www.antipsychiatrieverlag.de





    jetzt kommt etwas menschenrechtsarbeit was mir vom werner fuß zentrum zur verfügung gestellt wurde und ist teilweise nichts für schwache nerven -- wenn auch kleine erfolge in der menschenrechtsarbeit erzielt wurden--

    denn es gibt auch menschen, die wie tiere im versuchslabor behandelt werden wie ich aus sicherer quelle weiß---

    My Lobotomy': Howard Dully's Journey
    http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=5014080

    Ein Opfer der sog. Eispickel Lobotomie berichtet im US Fernsehen.
    Jenseits der deutschen Mord-Psychiatrie war diese schwerste
    psychiatrische Mißhandlung eine gängige Methode vor 50 Jahren:
    "In den 50er Jahren wurde die Operation unter anderem durchgeführt, um
    angebliche Perversionen des menschlichen Geistes zu kurieren, so an
    Homosexuellen und Kommunisten."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lobotomie

    Hinweis auf eine Neuerscheinung:
    Michel Foucault: "Die Macht der Psychiatrie"
    http://www.suhrkamp.de/buecher/hp_2005_2/58445.htm

    Aus der Verlagsinformation:

    Vorlesung am Collège de France 1973/74
    2005. 400 Seiten. Gebunden. € 36,-
    ISBN 3-518-58445-6
    Das Interview des Dissidentenfunk mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de , ist sowohl transkribiert als auch im O-Ton unter dieser Internet Adresse zu finden:
    http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0511/#t08trackinfo

    Ein kleiner Ausschnitt aus dem Interview:

    Es gibt ja unterschiedliche Menschenrechtsnormen und mir scheint, dass beim Thema "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie" insbesondere zwei Menschenrechtsnormen unmittelbar einschlägig sind, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und - wichtiger noch - das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" heißt, dass das Recht eines Kranken zu respektieren ist, auch nicht behandelt zu werden. Selbst der Anspruch, Gesundheitsfürsorge zu leisten, darf nicht die Autonomie des Menschen zerstören. Das sind die beiden Normen, die mir besonders einschlägig zu sein scheinen. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Denn wenn man sich die Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschaut, dann findet das dort auch Unterstützung....

    Die ganze Sendung zum Celler Urteil und den Menschenrechten wird am Donnerstag 24.11. von 16 bis 17 Uhr wiederholt.

    DISSIDENTENFUNK
    Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).

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    Heute Neues Deutschland kaufen!
    Die große unter den linken Tageszeitungen berichtet über unser 25
    jähriges Jubiläum:
    http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=81510&IDC=41

    Ein irrer Sieg
    Von Peter Nowak

    Die Irren werden am Samstag ihren Sieg feiern, heißt es zurzeit in
    Berlin auf bunten Flyern. Damit ist nicht etwa die große Koalition
    gemeint. Vielmehr feiert die »Irrenoffensive« ihr 25-jähriges Jubiläum.
    1980 wurde die Initiative als Selbstorganisation von
    Psychiatriepatienten gegründet. Der Begriff »Irre« wurde damals bewusst
    benutzt und gewissermaßen politisch gegen jene gewendet, die ihn mit
    abwertender Betonung aussprachen. Nicht nur die Aktivisten der
    Irrenoffensive fragten damals in Anlehnung an den französischen
    Philosophen Michel Foucault, wie normal das viel beschworene »Normale«
    in der Gesellschaft eigentlich ist.
    Die Irrenoffensive gibt in unregelmäßigen Abständen eine gleichnamige
    Zeitschrift heraus. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der Kampf gegen Zwang
    und Willkür in psychiatrischen Kliniken. Dabei knüpft die Initiative an
    einen Zweig der außerparlamentarischen Linken der späten 60er Jahren an,
    der heute weitgehend vergessen ist – der Kampf gegen die Psychiatrie und
    die Heimunterbringung. »Die Krankheit zur Waffe machen«, hieß damals die
    radikale Parole des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK).
    Die Irrenoffensive muss auch im Jahr 2005 gegen Willkür und Zwang in der
    Psychiatrie kämpfen. Doch gerade in den letzten Monaten hat sie dabei
    einige Erfolge erzielt. Deshalb wurde auch das Jubiläum zur Siegesfeier
    erklärt. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich die psychiatrische
    Zwangsbehandlung als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für
    Menschenrechte sprach einer Patientin Schadenersatz zu, weil sie gegen
    ihren Willen in einer Klinik festgehalten wurde und ihr Medikamente
    verabreicht wurden.
    Zur Jubiläumsfeier am Samstag hat sich sogar Prominenz angesagt. Dazu
    gehört auch Gerd Postel. Der gelernte Postbote hat es mit gefälschten
    Zertifikationen bis zum Chefarzt einer forensischen Klinik geschafft.
    Auch nach seiner Enttarnung sagen seine Patienten nur Gutes von ihm. Ein
    größerer Schlag gegen die Psychiatrie als die Karriere Postels ist nach
    Auffassung der Irrenoffensive gar nicht denkbar.
    Da ist sie wieder ganz offen sichtbar, die häßliche Fratze der Zwangspsychiatrie, die sich mit folterartiger Gewalt als williger Vollstrecker staatlichen Zwangs an unschuldigen Menschen vergreift - alltäglich in den geschlossenen Abteilungen weltweit. An Schwulen, wie bei uns vor kaum mehr als 35 Jahren.
    Quelle: http://www.giga.de/index.php?storyid=128556

    VEA: Staatliche Schwulen-Hetze inklusive Zwangsbehandlung

    (Daniel D.) Am vergangenen Wochenende sind in Abu Dhabi mehrere Männer
    festgenommen worden, weil sie unter dem Verdacht stehen, schwul zu
    sein. Homosexualität ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten
    verboten. Als ob das nicht schon heftig genug wäre, sollen sich die
    Gefangenen jetzt offenbar einer staatlichen Behandlung unterziehen, die
    sie von ihrer ,,Krankheit" befreit.

    Die 26 Männer wurden bei einer Razzia in einem Hotel verhaftet, weil
    sie unter dem Verdacht standen, eine Homo-Hochzeit organisiert zu
    haben. Das ist für die Emirate nichts Besonderes, denn das Schwulsein
    ist unter Androhung von Prügel und einer Haftstrafe von bis zu fünf
    Jahren verboten. Nur plant die Regierung weitere, noch drastischere
    Schritte.

    Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Tag nach der Durchsuchung
    des Hotels, man überlege, die Gefangenen einer Behandlung zu
    unterziehen, um ihre sexuelle Orientierung zu "heilen". Ob den
    Betroffenen das gefällt oder nicht, ist egal. Sie werden nicht
    gefragt.

    Das geht den USA, für die das Land ein wichtiger Verbündeter in der
    arabischen Welt ist, zu weit. Im Namen der Regierung verurteilte
    Außenamtssprecher Sean McCormack am Montag das geplante Vorgehen. Die
    Emirate sollten unverzüglich jegliche Form staatlich verordneter
    Hormon- oder psychologischer Behandlung von Schwulen einstellen und
    internationales Recht einhalten, forderte McCormack.
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    Ein wirklich sehr bemerkenswerter Artikel aus der gestigen "Haaretz" (einer der größten Tageszeitungen in Israel) über eines der typischen menschenverachtenden Experimente von Psychiatern und inspiriert von deren deutschen Kollegen: http://www.haaretz.com/hasen/spages/652753.html

    Zitiert ist der Anfang des Artikels, der ganze Artikel ist dringend zur Lektüre empfohlen, auch wenn er in Englisch geschrieben ist!

    When the shrink goes nuts
    By Yoel Donchin

    "Madhouse: A Tragic Tale of Megalomania and Modern Medicine" by Andrew Scull, Yale University Press, 360 pages, $30

    In 1920 in Germany, the surrealistic silent film "The Cabinet of Dr. Caligari" was made about an institution for the mentally ill. At the end of it, we do not know whether Dr. Caligari is the director of the institution or more suited to being one of the patients there. In Alfred Hitchcock's film "Spellbound," Ingrid Bergman - who plays a psychoanalyst - tries to help the talented new director of an asylum, but apparently his own situation is worse than that of his hospitalized patients.

    But why turn to fiction and imaginary plots, when the true story is more exciting and suspenseful than all the best-sellers a talented writer or a smart computer program can produce? Here is the plot: The year is 1907. Medicine is advancing by giant steps. Within a few years the secrets of blood groups will be discovered. It is already possible, with the help of X-rays, to look inside the human body. New drugs for treating infections are being discovered; maybe they will even eradicate syphilis. But it is beyond the reach of those who treat the mentally ill to save them.

    These patients, in effect, are hospitalized only to keep them away from society. The psychiatrist has nothing to offer apart from walls that will keep what happens inside the institution. Sigmund Freud has just discovered the role of sex drive and of dreams in the life of the human psyche, but his is an exhausting form of treatment and special training in it is essential. The mentally ill do not recover and the financial burden on the patients? families and the state that pays for the treatment increases every year.

    Dr. Henry Cotton, a very influential doctor, returns from advanced study and research in Germany and takes up the post of director of an institution for the mentally ill in Trenton, New Jersey, one of the largest mental institutions in the United States. This respected doctor has a theory that the main cause of mental illness can be found in focal infections inside the human body. ....
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    Am 13.11. erschien im "The Observer Magazine" ein sehr guter Artikel
    über die Aktionen medizinisch als "autistisch" Verleumdeter, die sich
    organisiert haben :

    Say it loud, autistic and proud
    http://observer.guardian.co.uk/magazine/story/0,11913,1639392,00.html

    Ein Zitat daraus, das Appetit auf den ganzen Artikel machen soll :

    'Autism isn't something a person has or a "shell" that a person is
    trapped inside,' says Jim. 'Autism is a way of being. It is pervasive.
    It colours every experience, every sensation, perception, thought. So
    when parents say, "I wish my child did not have autism," what they are
    really saying is: "I wish the autistic child I have did not exist."

    Time and again at Autscape, I heard variations on this refrain that
    autistic people want to be valued, not to be regarded as damaged goods
    that need to be fixed. 'Activist and autist' Ralph Smith has made a
    series of posters showing the face of a person with autism and, beneath,
    the line: 'We are autistic adults.' Each has a different slogan across
    the middle. One reads: 'Cure is an act of hatred.' Another says: 'Martin
    cured himself. We miss him.'

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    Dank des Manuskripts von Gert Postel, das wir inzwischen erhalten haben,
    können wir nun seine Festrede veröffentlichen. Mehr vom Fest gibt´s am
    Donnerstag im Dissidentenfunk:
    Übermorgen, 8.12. von 16 bis 17 Uhr, mit einem ausgiebigen Bericht und
    vielen O-Tönen von der Feier zum 25 jährigen Jubiläum der Irren-Offensive.
    Wiederholung der Sendung am Donnerstag, 22. 11. von 16 bis 17 Uhr.

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    Irren-Offensive
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    http://www.gert-postel.de/io_jubilaemsrede.htm

    Festrede zum 25. Jubiläum der Irren-Offensive in Berlin am 26. 11.2005

    Liebe Gäste und Freunde der Irren-Offensive,

    Ich freue mich sehr und empfinde es als eine Ehre bei diesem Fest die
    Festrede halten zu dürfen. Es ist eine öffentliche Demonstration,
    dass die Irren-Offensive, und das, was ich inszeniert habe, an einem
    Strang zieht: einer gewalttätigen Praxis der Psychiatrie das Handwerk
    zu legen.

    Bemerkenswerterweise haben die Irren-Offensive und ich, ohne dass wir
    voneinander wussten, praktisch zeitgleich Anfang der 80er Jahre auf
    unterschiedlichen Wegen begonnen, der Psychiatrie in den Arm zu fallen.
    Während die Irren-Offensive mit Hausbesetzung, Psychiatrie-Besuchen
    und Zeitung als Gruppe nicht nur in Berlin, sondern auch z.B. beim
    Gesundheitstag 1981 in Hamburg in Aktion trat, habe ich als Amtsarzt in
    Flensburg mit Mitteln, die ein Richter später leider für unlauter
    erklärte, unmittelbar die Zwangseinweisungsrate zwar nicht gleich um
    100%, aber doch um 86% gesenkt.

    Die Irren-Offensive hat dreierlei erreicht:

    1. sie bewies durch ihre bloße Existenz, wie falsch die Verurteilungen
    durch die psychiatrischen Sprechblasen-Artisten sind, wenn sie den
    Betroffenen ihre sozialen Fähigkeiten absprechen. In der
    Irren-Offensive hat sich unabhängig und gegen irgendeine pädagogische
    oder andere Aufsicht eine Gruppe organisiert. Das 25 jährige Jubiläum
    ist nun der Beweis, dass dies trotz widriger Bedingungen langfristig
    erfolgreich gelungen ist.

    2. Die Irren-Offensive hat einen Namen gewählt, der aufhorchen lässt,
    der sie heraushebt, ja in Gegensatz bringt, zu einem wohlgefälligen
    Opferstatus und der damit verbundenen Jammerei. Von der Psychiatrie
    werde ich auch deshalb gehasst, weil ich als einer ihrer Oberärzte
    intimes Wissen über diese Gilde erlangt habe und deshalb darüber
    berichten kann, wie das mitleidige Gesicht, dass sie dann gelegentlich
    aufsetzen, tatsächlich rein zynisch ist: eigentlich denken diese
    Ärzte, ,,lass mich doch bloß mit dem Gewimmer in Ruhe, es ändert
    sowieso nichts an der nächsten Depo-Spritze". Die Irren-Offensive
    dagegen stiftet Unruhe, beschäftigt sich weniger mit sich selbst, als
    dass sie den Filz aus Psychiatern und Richtern - da ist die weibliche
    Form immer mitgedacht - in die Defensive bringt. Sie kündigt sich ja
    schon von vornherein, ganz offen, als Offensive an. Das schafft
    allerdings Erwartungen, denen sie dann selbst gerecht werden muss.

    3. Womit wir zum Kern des Ganzen kommen: Die Irren-Offensive hat durch
    das Agieren als politische Gruppe Hand an die Wurzel der
    psychiatrischen Gewalt gelegt: Denn treibende Kraft der psychiatrischen
    Gewalt ist ein politischer Wille und ein Herrschaftskalkül, das vom
    Gesetzgeber verabschiedet in gesetzliche Regelungen gegossen wurde.
    Täglich wird damit der psychiatrischen Gewalt von Richtern die
    Legalität verschafft. Mit ihrem politischen Ansatz hat sich die
    Irren-Offensive zur Avantgarde der Betroffenen gemacht, weil eine
    politische Frage, wie es die Abschaffung der psychiatrischen
    Sondergesetze nun mal ist, eben nur mit politischen Mitteln adäquat
    gelöst werden kann.

    Die Irren-Offensive hat ein klar umrissenes Ziel: Abschaffung der
    Psychiatrie in all ihren heimtückischen Formen. Dieses Ziel steht aber
    nicht im Vordergrund - es ist vielmehr ein Ziel, auf das zurück
    geschlossen werden kann, weil die Irren-Offensive laut eigenem Bekunden
    qua Satzung eine Psychiatrie, die auf Zwang und Gewalt basiert, als ein
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bezeichnet, da, ich zitiere:
    ,,sie Individuen den Status eines Menschen mit seinen
    unveräußerlichen Menschenrechten vorenthält, indem sie deren Seele
    auf eine biologisch-medizinische Weise als "krank" bezeichnet und von
    einer biologisch-medizinischen "geistigen Krankheit" spricht, und damit
    juristisch alle Arten von Gewalt gegen sie rechtfertigt.

    Insofern beruft sich die Irren-Offensive in ihrem Handeln zentral auf
    die Menschenrechte und von dieser Basis aus attackiert sie ganz
    spezifisch Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, also das, was Michel
    Foucault das ,,Kerkersystem mit Folterregime" genannt hat. Es geht
    ihr also zunächst mal nur um die Abschaffung der Gewaltmaßnahmen der
    Psychiatrie, oder um es auf ihren Begriff zu bringen, die Abschaffung
    der Zwangspsychiatrie. Ganz konkret hießt das: Abschaffung aller
    Sondergesetze für Menschen, die von Psychiatern zu ,,psychisch
    Kranken" erklärt wurden. Daraus folgt logischerweise, dass eine
    solche Bezeichnung - ich würde schon eher sagen, eine solche
    Verleumdung - als ,,psychisch Kranker" nicht mehr gegen das
    Einverständnis des Betroffenen gemacht werden könnte, und dann erst
    recht nicht mehr zu einer Akte führen kann, die dem aktenkundig
    Gewordenen bisher lebenslang anhängt. Diese diagnostische
    Vergewaltigung wird unmöglich, sobald kein Arzt eine gesetzliche
    Grundlage bzw. richterliche Genehmigung für eine Zwangseinweisung und
    damit wiederum logisch verbundene Zwangsbehandlung und Zwangsbetreuung
    mehr hat. Dann allerdings wird es auch keine Psychiatrie mehr geben,
    weil sie die scheinbare ,,Objektivität" nicht mehr erzwingen kann,
    die für eine Krankheitsdefinition unerlässlich ist. Alle wissen, dass
    sich die psychiatrische Diagnostik selbst ad absurdum geführt hatte,
    als ich einen Kollegen fragte: ,,Was mache ich denn, wenn der Patient
    schweigt?" Und er darauf antwortete: ,,dann schreiben sie eben, er
    hat eine symptomschwache autistische Psychose."

    Das Ziel ist also, dass es keine psychiatrischen Sondergesetze mehr
    gibt, sondern, wenn überhaupt, können psychiatrische Zwangsmaßnahmen
    nur noch durch ein jeweils individuelles, positives psychiatrisches
    Testament privatautonom autorisiert werden, etwa wie jedes
    sado-masochistische Sexualspiel. Auf dem Weg dahin, ist dann allerdings
    der umgekehrte Fall auch schon ein Zwischenerfolg, wenn also trotz
    bestehender psychiatrischer Sondergesetze durch eine Vorausverfügung
    jede psychiatrische Zwangsmaßnahme rechtsverbindlich untersagt werden
    kann. Der erste Anlauf dazu war, das von Prof. Thomas Szasz 1981
    vorgeschlagene und von der Irren-Offensive 1987 ins Deutsche
    übersetzte und herausgegebene psychiatrische Testament. Da es keine
    Rechtswirksamkeit erlangte, gelang der Durchbruch an dieser Stelle aber
    erst 1999 in Zusammenarbeit mit dem vorhin ausgezeichneten Thomas
    Saschenbrecker durch eine spezielle Form der Vorsorgevollmacht.

    Endlich war das Schlupfloch aus dem psychiatrischen Zwangssystem
    gefunden. Es bekannt gemacht zu haben, ist ebenfalls das Verdienst der
    Irren-Offensive.

    Ich könnte noch viele Impulse benennen, die die Irren-Offensive
    gegeben hat und die zu Spin Offs geführt haben. Man kann sie in dem
    Sammelband ihrer 12 Zeitungen und in der Internetpublikation nachlesen,
    aus denen auch ich mich schlau gemacht habe. Außerdem läuft ja
    nachher auch noch der Film über das Foucault Tribunal.

    Ich möchte mich stattdessen in dieser Festrede lieber dazu äußern,
    wie die Auseinandersetzung mit der Psychiatrie sich nun weiter so
    zugespitzt hat, das es heute einen wirklichen Grund zum Feiern gibt:
    Das Oberlandesgericht Celle hat am 10. August dieses Jahres in einem
    Aufsehen erregenden Urteil festgestellt, dass hunderttausendfach
    praktizierte Zwangsbehandlung rechtswidrig und gar nicht
    genehmigungsfähig ist. Es stützt sich in seinem Urteil auf ein Urteil
    des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2000, das damals zwar nur die
    ambulante Zwangsbehandlung als nicht genehmigungsfähig verurteilt hat,
    aber die Begründung für das Urteil aus Celle ist die Gleiche wie beim
    BHG Urteil: Für einen Grundrechte verletzenden Eingriff des Staates
    - und ich füge hinzu: so dieser Eingriff denn überhaupt legitimiert
    werden kann - ist ein explizites Gesetz notwendig.
    Dieses existiert schlichtweg nicht.

    Bemerkenswert ist allerdings, dass das erst 8 Jahre nach Einführung
    des neuen Betreuungsrecht den Richtern am Bundesgerichtshof aufgefallen
    ist und es jetzt nochmals 5 Jahre gebraucht hat, bis das Celler
    Oberlandesgericht bei stationär durchgeführten Zwangsbehandlungen
    ebenfalls entsprechend geurteilt hat. Ich habe ja bekanntlich auch
    schon mehrfach Bekanntschaft mit der Justiz gemacht, aber wie die
    Justiz in der Psychiatrie die systematische und hunderttausendfache
    schwere Verletzung der Grund- und Menschenrechte aktiv deckt, das
    spottet jeder Beschreibung.

    Obwohl durch das Urteil nur die Zwangsbehandlung endlich als Unrecht
    erkannt wird, zieht es der Zwangspsychiatrie insgesamt die Beine weg.
    Das Tückische bei der Psychiatrie ist ja, dass sie sich als
    medizinische Disziplin ausgibt, obwohl sie tatsächlich nur Teil der
    Ordnungsmacht ist. Diese falsche Fassade hat es mir ja so leicht
    gemacht, als gelernter Postbote verschiedentlich unerkannt den
    Psychiater zu spielen, nur weil ich mir deren stereotypen Sprechblasen
    gemerkt habe. Das gute an der falschen Fassade ist, dass sie für die
    Psychiatrie nun zur Falle wird, aus der sie nicht mehr heraus kommt: In
    dem Moment, wo die Zwangsbehandlung fällt, wird die Zwangseinweisung
    von einer angeblich medizinisch begründeten Maßnahme zur strafenden
    Freiheitsberaubung. Dafür kann aber keine Krankenversicherung zur
    Kasse gebeten werden. So wird es einen Dominoeffekt geben: Aus keiner
    Zwangs behandlung nach Betreuungsrecht folgt, keine Zwangs einweisung
    nach Betreuungsrecht, da die Krankenkassen keine Strafanstalten
    bezahlen. Wenn betreuungsrechtlich Zwangsbehandlung nicht mehr geht,
    wird sie als schwere Grundrechtsverletzung auch nach den PsychKG´s
    unter Druck geraten, da das Unterbringungsrecht der Länder zum
    Betreuungsrecht des Bundes subsidiär ist. Ohne Zwangs behandlung nach
    PsychKG wird aber auch die Zwangs einweisung nach PsychKG fallen.

    Übrig bleiben am Ende Pillen nur nach Gusto und psychiatrische
    Heilkunst als Quacksalberei.

    Schöne Aussichten und ein großartiger Erfolg der Irren-Offensive in
    nur wenigen Jahrzehnten.

    Gert PostelDie Irren-Offensive feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Jubiläum. Aus
    diesem Anlaß gab es am 26. November in Berlin im PallasT ein großes
    Fest mit 200 Gästen und die Verleihung des Freiheitspreises der
    Irrenoffensive an den engagierten Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
    für seine Verdienste um "Subversive Rechtskunde". Der Dissidentenfunk
    hat in der Sendung vom 8.12. mit einigen Tonmitschnitten seinen
    Zuhörern einen Eindruck von der Veranstaltung verschafft. Die
    transkripierten Texte der Reden und die O-Töne von der Veranstaltung
    sind im Internet dokumentiert:
    http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0512

    Hier das Verzeichnis:

    Die Festrede zum 25 jähriges Jubiläum hielt Gert Postel, der
    berühmte Briefträger. Zusammen mit dem Hauptmann von Köpenick, der
    ein ganzes Militärgehabe der Lächerlichkeit Preis gegeben hat, wird
    er als der bekannteste Hochstapler bezeichnet. Tatsächlich hat er eine
    ganz außerordentliche wissenschaftliche Leistung vollbracht: er hat
    den experimentellen Nachweis erbracht, dass es kein psychiatrisches
    Wissen gibt. Auf der Seite der Opfer war dies durch das
    Rosenhan-Experiment [Rosenhans Artikel in "Science" als PDF] mit den
    sich anschließend der Simulation bezichtigenden Personen schon einmal
    versucht worden. Aber Gert Postel ist mehrfach der entscheidende Beweis
    auf der Täterseite gelungen: dieses Experiment gelang Gert Postel nur
    durch einen existentielle Einsatz, den er mit 3 jährigen Knast bezahlt
    hat.
    Wenn die würdigsten Ärzte die sind, die im Selbstversuch ihre
    Therapien erproben, so gehört Gert Postel mit seinem Nachweis der
    Nichtexistenz psychiatrischen Wissens in das Pantheon der Medizin und
    er sollte dafür endlich den Medizin-Nobelpreis erhalten. Hier seine
    Festrede auf die Irren-Offensive:
    25 Jahre Irren-Offensive: Festrede von Gert Postel 10:54

    Die Irren-Offensive hat nicht nur gefeiert, sondern auch einen Preis
    verliehen. Ihr Freiheitspreis "Die goldene Taschenlampe" ging in diesem
    Jahr an den Rechsanwalt Thomas Saschenbrecker für seine Verdienste auf
    dem Gebiet der "Subversiven Rechtskunde". Der Preis wurde nach Thomas
    Szasz im Jahr 2002 zum zweiten Mal verliehen. Er ist eine Geste des
    Dankes an Menschen, die uns ganz wichtige Unterstützung geleistet
    haben.
    Die Laudatio auf Thomas Saschenbrecker hielt der Berliner
    Politologie-Professor Wolf-Dieter Narr, der selbst seit vielen Jahren
    ein enger Verbündeter an der Freien Universität ist. Insbesondere hat
    Wolf-Dieter Narr als verantwortlicher Organisator des Russell-Tribunals
    dieses erst möglich gemacht und mit seinem Beitrag in der letzten
    Ausgabe der Zeitung der Irren-Offensive zu psychiatrischer Misshandlung
    und der Folter ganz deutlich die Verletzungen der Menschenrechte durch
    die Zwangspsychiatrie angeprangert. Hier nun Ausschnitte aus der
    Laudatio:
    Freiheitspreis der Irren-Offensive: Laudatio von Wolf-Dieter Narr
    16:46

    Was Thomas Saschenbrecker dazu gesagt hat
    Freiheitspreis der Irren-Offensive: Rede von Thomas Saschenbrecker
    04:39

    Widerholung der Sendung am 22.12.

    DISSIDENTENFUNK
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    In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
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    finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio-
    und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
    November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
    Menschenrechte
    Oktober...Bedingungsloses Grundeinkommen
    September.Antipsychiatrie und ddie Linken
    Juli......Sommer-News
    Mai.......Faulheit (und die Folgen)
    April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
    März......Patientenverfügung
    Februar...Irrenoffensive - die Oper
    Januar....Forensik
    aus 2004:
    Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
    Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
    September.Psychiatrie - ein Witz
    August....Vorsorgevollmacht
    Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
    Betreuungsrechts

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    Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte

    Muster der Strafanzeige als rtf-Dokument zum Herunterlanden

    Nach dem Urteil des BGH vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) bindet eine Patientenverfügung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Patienten Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gebiete es, die in einer Patientenverfügung getroffene eigenverantwortliche Entscheidung auch dann zu respektieren, wenn der/die PatientIn die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung verloren hat.
    Umfang und Reichweite der Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung sind von der Rechtsprechung allerdings noch nicht abschließend geklärt.

    In seinem Beschluss vom 10.08.2005 (17 W 37/05) hat das OLG Celle (vgl. Recht & Psychiatrie 2005, S. 196f.) festgestellt, dass ein Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts nach § 1906 Abs. 1 BGB keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung darstellt (ebenso OLG Thüringen, Beschluss vom 05.02.2002, 6 W 44/02).

    Um Betroffenen oder deren Anwälten für einen solchen Fall eine Formulierungshilfe an die Hand zu geben, haben wir das folgende Muster einer Strafanzeige ausarbeiten lassen, das auch als rtf Datei geladen werden kann (siehe oben) und mit Leichtigkeit entsprechend den individuellen Verhältnissen verändert, ergänzt oder durch Löschungen angepasst und korrigiert werden kann. (Eine Strafanzeige kann auch bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden)

    die-BPE http://www.die-bpe.de



    http://www.die-bpe.de/muster_strafanzeige.htm
    An die Staatsanwaltschaft Y-Stadt


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Name, Geburtsdatum, Adresse

    Strafanzeige

    gegen den Chefarzt, den verantwortlichen Oberarzt sowie den behandelnden Arzt (falls namentlich bekannt, Ärzte benennen)

    des Y-Krankenhauses, Straße, Ort

    wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie aus allen sonstigen Rechtsgründen und stelle Strafantrag.


    1. Am XY wurde ich gegen meinen Willen auf die Station X des Y-Krankenhauses gebracht und dort festgehalten. Weiterhin wurden mir dort Medikamente, u.a. Psychopharmaka, gegen meinen Willen verabreicht. Die Behandlung erfolgte sowohl gegen meinen erklärten als auch gegen meinen in einer Patientenverfügung vom XY niedergelegten Willen. Die Patientenverfügung lag dem Krankenhaus seit dem XY vor (ausführen, wann und wie das Krankenhaus Kenntnis von der Patientenverfügung erlangt hat).

    In der Patientenverfügung vom XY habe ich ausdrücklich festgelegt, dass .... (ausführen, was in der Patientenverfügung festgelegt wurde, also welche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen dort ausdrücklich untersagt bzw. abgelehnt werden, z.B. Behandlung mit Psychopharmaka).

    Gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal habe ich unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich an den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen festhalte und diese weiter meinem Willen entsprechen. Trotz dieser eindeutigen und rechtlich verbindlichen Verfügung wurde ich auf der Station X des Y-Krankenhauses festgehalten und entgegen den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen zwangsbehandelt. (Gegebenenfalls Zeugen benennen, die bestätigen können, dass Anzeigeerstatter gegenüber Ärzten und Pflegepersonal bestimmte Behandlungsmaßnahmen abgelehnt hat)

    (Falls die Zwangsbehandlung im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte
    Am XYZ ordnete das AG Y meine vorläufige Unterbringung in einer geschlossen psychiatrischen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 BGB an (Aktenzeichen des AG).

    2. Die Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka auf der Station X des Y-Krankenhauses stellt eine Körperverletzung dar.

    Die ärztliche Behandlung mit Psychopharmaka greift in meine körperliche Unversehrtheit ein und stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Die medikamentöse Behandlung ist rechtswidrig, da sie ohne meine Einwilligung erfolgt. Die Verabreichung von Psychopharmaka ist auch nicht durch eine mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt.

    Zwar kann in Einzelfällen eine ärztliche Heilbehandlung durch eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein. Für das Abstellen auf einen mutmaßlichen Willen ist aber dann kein Raum, wenn - wie hier - eine Patientenverfügung vorliegt, welche Festlegungen enthält, die auch die konkrete Behandlungssituation mit umfassen.
    Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit welcher der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Verhältnissen den Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigten anweist, bestimmte medizinische Maßnahmen oder Behandlungsmethoden vorzunehmen oder auch zu unterlassen. Die Patientenverfügung ist eine rechtlich verbindliche Anweisung.
    Steht der wirkliche Wille des Patienten aufgrund einer solchen Verfügung fest, ist dieser alleiniger Maßstab für die Entscheidung, ob eine bestimmte Behandlung vorzunehmen ist oder zu unterbleiben hat. Für einen Rückgriff auf einen mutmaßlichen Willen ist daher kein Raum.

    In seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Patientenwillens unterstrichen und festgestellt:

    "Liegt eine solche Willensäußerung, etwa wie hier in Form einer sogenannten "Patientenverfügung", vor, bindet sie als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Selbstverantwortung des Betroffenen den Betreuer; denn schon die Würde des Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 GG) verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch respektiert wird, wenn er die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden inzwischen verloren hat.
    Die Willensbekundung des Betroffenen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf deshalb vom Betreuer nicht durch einen "Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen" des Betroffenen "korrigiert" werden, es sei denn, dass der Betroffene sich von seiner früheren Verfügung mit erkennbarem Widerrufswillen distanziert oder die Sachlage sich nachträglich so erheblich geändert hat, dass die frühere selbstverantwortlich getroffene Entscheidung die aktuelle Sachlage nicht umfasst."

    (Falls Zwangsbehandlung im Rahmen einer Betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte
    Die zwangsweise Behandlung mit Psychopharmaka ist auch nicht durch den Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts Y vom XYZ gerechtfertigt. So hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 10.08.2005 - 17 W 37/05 (vgl. Recht & Psychiatrie 2005, S. 196f.) festgestellt, dass § 1906 Abs. 1 BGB gerade keine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung darstellt:

    "Entgegen der den Beschlüssen stillschweigend zugrunde liegenden Auffassungen des Amtsgerichts und Landgerichts H. ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, nach der in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung (FamRZ 2001,149) auch die stationäre Zwangsbehandlung auf der Grundlage des Betreuungsrechts infolge des Fehlens einer ausreichenden Rechtsgrundlage als rechtlich nicht zulässig angesehen wird (OLG Thüringen, R&P 2003, 29; Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. mit weit. Hinweisen). Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. l -25 WX 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht S.Aufl., § 1904, Rdnr.16;) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. des § 1906 Abs.4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an. Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung sei deren Verhältnismäßigkeit angesichts der ansonsten drohenden gewichtigen Gesundheitsschäden. Dabei wird teilweise die Verhältnismäßigkeit auf die Fälle lebensnotwendiger Behandlungen beschränkt (Hoffmann/Klie, Freiheitsentziehende Maßnahmen, S.44).
    In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2000 verlangt der Bundesgerichtshof (a.a.O, S. 152) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für jede Zwangshandlung gegen den Widerstand des Betreuten eine ausdrückliche Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz. Soweit dieses formelle Gesetz teilweise in der Regelung des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. 1906 Abs.4 BGB gesehen wird, überzeugt diese Auffassung nicht. Der sprachlich eindeutige Gesetzestext enthält nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht jedoch auch die Befugnis zur - gemessen an der Eingriffintensität - deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung. Zwar hätte es durchaus eine innere Logik, dass derjenige der zu Behandlungszwecken gemäß § 1906 Abs.1 Nr.2 BGB geschlossen untergebracht wird, dort - auch gegen seinen Willen behandelt werden darf. Dieser Logik ist der Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes jedoch ausdrücklich nicht gefolgt und hat von der gesetzlichen Regelung der Zwangsbehandlung ausdrücklich abgesehen (BT-Drs.11/4528, S.72). Dementsprechend hat der Gesetzgeber auch die Zwangsbefugnisse für den Betreuer geregelt und in § 70g Abs.5 FGG die Befugnis zur Gewaltanwendung nur für die Zuführung zur Unterbringung nicht jedoch auch zur Durchsetzung einer Behandlung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist dem OLG Thüringen darin zuzustimmen, dass die Regelung des § 1906 BGB nicht als hinreichende formelle Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung angesehen werden kann (R&P 2003,29)."

    Die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka ist daher als rechtswidrige Körperverletzung zu werten.

    Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, unter welchem dieser Vorgang bearbeitet wird.



    Unterschrift, Datum

    Heute "Junge Welt" kaufen und den folgenden Artikel von Antonin Dick lesen:
    http://www.jungewelt.de/2005/12-15/021.php

    Wahnsinn und Gesellschaft

    Von Staats wegen haben pflegebedürftige Menschen das Recht auf Selbstbestimmung. Vor Ort aber walten die sozialpsychiatrischen Dienste. Ein exemplarischer Fall

    Die Bewahrung einer größtmöglichen Selbstbestimmung alter und pflegebedürftiger Menschen steht im Mittelpunkt des neuen Betreuungsgesetzes, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. »Das Prinzip der Betreuungsvermeidung muß zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts strikt beachtet werden«, hieß es dazu aus dem Bundesjustizministerium. »Dazu soll zuvörderst die Vorsorgevollmacht gestärkt werden. Dieses Rechtsinstitut kann helfen, Betreuungen zu vermeiden.« Die Realität auf der kommunalen Ebene sieht oft anders aus. Erbittert kämpfen hier Sozialpsychiatrische Dienste und Amtsärzte um ihre angestammten Machtpositionen als Entscheider über Geschäftsfähigkeit oder -unfähigkeit hilfsbedürftiger Menschen. Es steigt ein diffuser Heimeinweisungsdruck, als Fürsorge getarnt. Die Versuchung, Vorsorgevollmachten zu unterlaufen oder auszuhebeln, ist erheblich. Der Umgang mit meiner Mutter ist in dieser Hinsicht exemplarisch.

    Mitte Juli 2005 hinterläßt der Amtsarzt für Psychiatrie und Chef des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Berlin-Zehlendorf, Dr. Stöhr, auf meinem Anrufbeantworter eine Aufforderung: Ich soll ihm meine Mutter zur behördlichen Begutachtung zuführen, damit ein Betreuungsverfahren, das auf Bürgerrechts- und Wohnungsverlust hinausläuft, eingeleitet werden kann. Als Vorsorgebevollmächtigter meiner Mutter weise ich dieses Ansinnen zurück. Illegal tauchen daraufhin bislang nicht identifizierte Staatsbedienstete in der Wohnung meiner Mutter auf, die sie jedoch, wie sie mir später versichert, wieder hinauskomplimentiert.

    Kurz darauf wird der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg persönlich vorstellig, um die Begutachtung gerichtlich durchzusetzen. So ereilt mich Ende September 2005 eine schriftliche Mahnung des Amtsrichters Broussek zur »schnellen Begutachtung« meiner Mutter durch den SpD. In zwei Antwortschreiben lege ich dem bis dahin nicht eingeweihten Amtsrichter den Status meiner Mutter als anerkannte Verfolgte des Naziregimes dar (ausführliches Interview mit der Emigrantin in jW vom 5. Juni 2004) und werbe um Verständnis für die existentiellen Ängste, die der SpD ausgelöst hat. Der Amtsrichter reagiert verständnisvoll: Weitere Abmahnungen unterbleiben.

    Doch der SpD läßt nicht locker. Ende November 2005 dockt er beim Pflegedienst an und überrascht ihn mit einem zwielichtigen Junktim: Nur, wenn der Pflegedienst die Tür zur Wohnung meiner Mutter öffnet und die SpD-Gutachter hereinläßt, wird der SpD den vom Sozialstadtrat bewilligten Pflegezuschuß zur Entlohnung der Altenpflegerinnen freigeben. Von diesem Junktim aufgeschreckt, schickt meine Mutter dem SpD eine Eilanordnung, die eine Zwangsbegutachtung in ihrer Wohnung verbietet. Sie beruft sich hierzu »rechtserheblich auf das am 10. August 2005 gefällte Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Celle, das unmißverständlich medizinische Zwangsbehandlungen, wozu auch medizinische Zwangsbegutachtungen gehören, unter Strafe stellt«.

    Unbeeindruckt von diesem bundesweit verbindlichen Gerichtsurteil stehen Anfang Dezember 2005 zwei Damen vom SpD, Benedix und Häusner, vor der Wohnungstür meiner Mutter und verlangen Zutritt zur Wohnung. Der Auftrag meiner Mutter lautet: Abweisung. Ich führe ihn aus. Reaktion der SpD-Damen: Streichung der Pflegegelder.

    Daß die Tätigkeit sozialpsychiatrischer Dienste kritisch zu hinterfragen ist, weiß man nicht erst seit Michel Foucaults »Wahnsinn und Gesellschaft«. Die Paarung von Medizin und Staatsapparat gebar die sogenannte Wissenschaft der Psychiatrie einzig zu dem Zweck, die Internierung andersartiger Menschen zu rechtfertigen.

    Heute bringt die Tageszeitung auf Seite 14 einen Bericht von unserer Jubiläumsfeier:
    http://www.taz.de/pt/2005/12/20/a0166.nf/text.ges,1

    Wer spinnt hier?
    Seit 25 Jahren kämpft die "Irrenoffensive" gegen die Ausgrenzung psychisch Kranker. Mit dabei: Gert Postel

    Gert Postel ist nicht nur der berühmteste Psychiater der Republik, er ist wohl der einzige mit einem derartigen Fanclub. Es ist die Irrenoffensive, die zu seinen treuesten Verehrern zählt. Gerade weil seine Zertifikate, die ihm zur Ausübung einer psychiatrischen Tätigkeit befähigten, gefälscht waren. Nach einem längeren Gefängnisaufenthalt ist der Postel-Fanclub noch gewachsen. Und die Sympathie beruht auf Gegenseitigkeit. "Die Irrenoffensive und das, was ich inszeniert habe, haben dasselbe Ziel: einer gewalttätigen Praxis der Psychiatrie das Handwerk zu legen", erklärte der falsche Psychiater in seiner Laudatio zum 25-jährigen Jubiläum der Offensive. [ http://www.gert-postel.de/io_jubilaemsrede.htm ]

    Hinter ihr stehen Menschen, die als Irre abgestempelt, aus der Gesellschaft ausgegrenzt und in Heime abgeschoben wurden, und sich dagegen wehren wollen. Damit standen sie zu Beginn der 80er-Jahre nicht allein. Es war die Zeit, als die Schriften der marxistischen Klassiker auf den Flohmarkt wanderten und mit Foucault die alltäglichen Unterdrückungs- und Machtverhältnisse stärker ins Blickfeld rückten. Damals gründeten sich Krüppeltribunale, Hexengruppen und eben auch die Irrenoffensive.

    Während allerdings die meisten Neugründungen jener Jahre heute Stoff für die Archive der sozialen Bewegung sind, ist die Irrenoffensive noch quicklebendig. Mehr noch, sie feiert gerade "irre Siege", wie es auf ihrer Homepage heißt. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich die psychiatrische Zwangsbehandlung als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach einer Psychiatriepatientin Schadenersatz zu, weil sie gegen ihren Willen in einer Klinik festgehalten wurde und Medikamente verabreicht bekommen hatte.

    Der Kampf gegen die zwangsweise Heimeinweisung prägte die Irrenoffensive seit ihrer Gründung. Fast alle AktivistInnen haben Heime und Zwangsbehandlung am eigenen Leib erlitten, lehnen aber für sich jede Victimisierung ab. So nennen sie sich selbstbewusst Psychiatrieerfahrene und nicht -opfer.

    Die Angriffspunkte der Irrenoffensive sind nach einem viertel Jahrhundert weiterhin die Psychiatrien. Doch der Schwerpunkt ihrer Kampagnen hat sich vom medizinischen auf den menschenrechtlichen Aspekt verschoben, wie der Berliner Aktivist Rene Talbot betont.

    Doch den Weg von der sozialen Bewegung zur Nichtregierungsorganisation mit Büro in noblem Ambiente ist die Irrenoffensive nicht gegangen. Gegründet wurde sie in den Hochzeiten der ersten Berliner InstandbesetzerInnenbewegung. Kurzzeitig wurde sogar ein besetztes Haus zur "Ver-rücktenburg" erklärt. Heute trifft sich die Gruppe in einem mittlerweile legalisierten Haus in Berlin. Auch Berührungsängste gegenüber Psychiatern kann man der Irrenoffensive nicht vorwerfen, wie man an der Liste der Festredner sehen konnte: sie führte schließlich den Chefarzt einer forensischen Klinik in Sachsen namens Gert Postel. PETER NOWAK

    Ein Hinweis der Irren-Offensive
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    Eine umfangreiche Dokumentation der Jubiläumsfeier mit den gehaltenen Reden ist hier zu finden:
    http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0512

    Der ganze Artikel ist hier erschienen: achtung linkstring zu lang- deshalb eigefügtes blank nach qprinter
    http://globecareers.workopolis.com/servlet/Content/qprinter /20051222/BCSTERILIZ22
    Zitat daraus:
    ------------------------------------------
    Sterilized psychiatric patients get $450,000 in out-of-court deal

    ROBERT MATAS - With a report from Canadian Press
    Thursday, December 22, 2005

    VANCOUVER -- Nine women who were sterilized while psychiatric patients
    in Vancouver more than 35 years ago have received a total of $450,000 in
    an out-of-court settlement of a lawsuit against the British Columbia
    government.

    "It was the right time to settle these cases," Public Guardian Jay
    Chalke, who initiated the lawsuit on behalf of the women in 2001, said
    yesterday in a news release.

    "Some of our clients died during these lengthy proceedings and we had to
    consider the age of those still living."
    ----------------------------------
    Wann werden die ca 400.000 in Deutschland Zwangssterilisierten solche
    Zahlungen bekommen?

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    WIE Nazi-Rassenhygiene und Psychiatrie durch und durch ineinander
    verwoben sind und wie dieses Terrorregime mit der Anlage einer
    lebenslangen Akte auch heute weiter regiert zeigt dieser Film im
    PHOENIX Programm:
    http://www.phoenix.de/lebensunwert/2006/01/03/0/54950.1.htm

    Lebensunwert
    Der Weg des Paul Brune
    Paul Brune studierte Germanistik und Philosophie und wollte Lehrer am
    Gymnasium werden. Eine Irrenhausakte aus der Nazizeit zerstörte sein
    Leben. Warum tun sich die politisch Verantwortlichen so schwer,
    Nazi-Urteile aufzuheben, die auf der Ideologie der Rassenhygiene beruhen?
    Sendetermine
    heute, Di, 03.01.06, 20.15 Uhr
    Mi, 04.01.06, 07.30 Uhr
    Fr, 06.01.06, 18.30 Uhr

    In einem kleinen Dorf am Randes des Sauerlandes wird Paul Brune 1935
    geboren. Er ist das Kind einer außerehelichen Beziehung seiner Mutter
    mit einem reichen Bauern. Der betrogene Ehemann rächt sich und
    misshandelt Pauls Mutter schwer. Paul ist kaum ein Jahr alt, als seine
    Mutter diesem Schrecken ein Ende setzen will. Mit drei ihrer Kinder
    versucht sie sich zu ertränken. Dabei stirbt ein Sohn. Eine Tat mit
    schwersten Folgen in der Zeit der Nazi-Herrschaft.

    Für Paul Brune der Beginn eines endlosen und entsetzlichen Albtraums.
    Seine Mutter wird für geisteskrank erklärt und zwangssterilisiert, er
    selbst und seine Geschwister kommen in Waisenheime.

    Als Paul Brune acht Jahre alt ist, diagnostiziert ein von der
    nationalsozialistischen "Rassenhygiene" überzeugter Arzt bei ihm ererbte
    "Geisteskrankheit". Paul Brune wird als "lebensunwert" verdammt und zur
    Euthanasie erfasst. Nur dank seiner guten schulischen Leistungen
    entkommt er knapp dem Tod. Den "Idiotenanstalten" aber, in denen auch
    nach dem offiziellen Euthanasiestopp 1941 weiter mit Medikamenten,
    Hunger und Gewalt
    gemordet wird, entkommt er nicht. Auch nach der Zeit des
    Nationalsozialismus nicht.

    Das Stigma des Geisteskranken verfolgt Paul Brune unerbittlich weiter.
    Die Nazi-Herrschaft ist zwar vorüber, aber sowohl die Vorurteile bleiben
    als auch die menschenverachtenden Verhältnisse in den psychiatrischen
    Anstalten.
    Bis 1957 lebt Paul Brune in Heimen und als Knecht bei "Pflegefamilien"
    auf dem Land, die ihn als billige Arbeitskraft ausbeuten. Menschliche
    Zuneigung ist ein Fremdwort.

    Schließlich erreicht er aus eigener Kraft die Aufhebung seiner
    Entmündigung und kämpft für das Recht, die ihm vorenthaltene Bildung
    nachzuholen. Dank seines eisernen Willens gelingt es ihm, Abitur zu
    machen und sein Studium in Germanistik und Philosophie zu Ende zu
    bringen. Lehrer werden kann er aber nicht. Immer wieder taucht die alte
    Irrenhausakte aus der Nazi-Zeit auf.
    Erst im Jahr 2003, nach fünf Petitionen, wird er als Verfolgter des
    Nazi-Regimes anerkannt. Kaum einem überlebenden Euthanasie-Opfer ist das
    gelungen.

    Film von Robert Krieg und Monika Nolte

    Ein Posting des
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    Thema der Januar-Sendung des Dissidentenfunks am Donnerstag, den 12.1. um 16 Uhr ist:
    Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

    Es geht um die Begründung dafür, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zurecht als Folter bezeichnet wird, weil sie Folter ist.

    Dazu haben wir zunächst ein Interview mit dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Dr. Heiner Bielefeldt geführt. Danach vertiefen wir die Frage in einem Gespräch mit Prof. Wolf-Dieter Narr. In einem dritten Schritt stellen wir unsere Analyse in den Zusammenhang der aktuellen Diskussion über Folter.

    Wiederholung der Sendung am 26.1.06 um 16 Uhr

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    aus 2005:
    Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
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    Betreuungsrechts

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    Gute Nachrichten:

    Das Urteil des OLG Celle v. 10.8.2005:
    http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm
    in dem festgestellt wird, dass psychiatrische Zwangsbehandlung nach
    dem Betreuungsrecht nicht genehmigungsfähig ist, weil es keine
    gesetzliche Grundlage für diese schweren Grund- und
    Menschenrechtsverletzungen gibt, wurde inzwischen auch in der
    Zeitschrift PflegeRecht (1/2006, 39 ff.) mit dem Zusatz "verdient
    volle Zustimmung" (vom schriftleitenden Rechtsanwalt Roßbruch,
    München) veröffentlicht.

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    Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

    Pressemitteilung Nr. 3/2006 vom 24. Januar 2006

    Zum Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 –
    achtung blank nach entscheidungen- da urlstring to long----
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/entscheidungen /rk20060109_2bvr044302

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im
    Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die
    Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen


    Die Verfassungsbeschwerde eines in einem psychiatrischen Krankenhaus
    untergebrachten Straftäters gegen die Verweigerung der Einsicht in seine
    Krankenunterlagen war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des
    Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Beschlüsse des
    Oberlandesgerichts und Landgerichts auf, da sie den Beschwerdeführer in
    seinem Grundrecht auf Selbstbestimmung und personale Würde verletzten.
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines im Rahmen des
    Maßregelvollzugs Behandelten sei durch die Verweigerung der Einsicht in
    die Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem
    privatrechtlichen Behandlungsverhältnis. Daher bestehe im
    Maßregelvollzug an der Akteneinsicht ein besonders starkes
    verfassungsrechtlich geschütztes Interesse. Dies hätten die Fachgerichte
    nicht hinreichend gewürdigt. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung
    an das Landgericht zurückverwiesen.

    Sachverhalt:
    Der Beschwerdeführer wurde 1990 zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren
    verurteilt; zugleich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem
    psychiatrischen Krankenhaus an (Maßregelvollzug). Im September 2000
    wurden dem Beschwerdeführer zuvor genehmigte Vollzugslockerungen
    (Ausgänge und Urlaube außerhalb des Klinikgeländes) widerrufen. Ein
    Antrag der Verteidigerin auf Einsicht in die vollständigen
    Krankenunterlagen des Beschwerdeführers wurde von der Klinik abgelehnt.
    Man könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur objektive Befunde
    wie EEG, EKG und Labordaten zur Verfügung stellen. Vor dem Landgericht
    und dem Oberlandesgericht blieb der Antrag des Beschwerdeführers, die
    Klinik zu verpflichten, seiner Verteidigerin Einsicht in sämtliche
    Krankenunterlagen zu gewähren, ohne Erfolg. Seine Verfassungsbeschwerde
    führte zur Aufhebung der angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen.


    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
    Die von den Fachgerichten herangezogene Rechtsprechung des
    Bundesgerichtshofs, die den Anspruch des Patienten auf Einsicht in die
    ihn betreffenden Krankenunterlagen grundsätzlich auf objektive Befunde
    beschränkt, bietet für die angegriffenen Entscheidungen keine tragfähige
    Grundlage. Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um ein
    privatrechtliches Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern um die Reichweite
    des Informationsanspruchs eines im Maßregelvollzug Untergebrachten. Im
    Gegensatz zum privatrechtlichen Behandlungsverhältnis kann der
    Untergebrachte seinen Arzt und Therapeuten nicht frei wählen. In einem
    Bereich, der wie der Maßregelvollzug durch ein besonders hohes
    Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt ist, sind die Grundrechte
    der Betroffenen besonderer Gefährdung ausgesetzt. Das gilt auch in Bezug
    auf die Führung der Akten und den Zugang zu ihnen. Die Akteneinträge
    sind wesentlicher Teil der Tatsachengrundlage für künftige Vollzugs- und
    Vollstreckungsentscheidungen. Von ihnen hängt die Ausgestaltung des
    Vollzugsalltags des Betroffenen und dessen Aussicht, einzelne Freiheiten
    oder seine Freiheit insgesamt wiederzuerlangen, nicht unwesentlich ab.
    Vor diesem Hintergrund besteht an der Akteneinsicht im Maßregelvollzug
    ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse. Der
    Zugang zu den in den Krankenunterlagen enthaltenen Informationen hat
    zudem Bedeutung für die Effektivität des Rechtsschutzes in Vollzugs- und
    Vollstreckungsangelegenheiten.

    Dem besonderen verfassungsrechtlichen Gewicht des
    Informationsinteresses, das sich daraus ergibt, muss bei der Abwägung
    mit entgegenstehenden Interessen Rechnung getragen werden. Dies betrifft
    sowohl die Abwägung mit etwaigen Interessen der Therapeuten an der
    Vertraulichkeit ihrer Einträge in die Krankenakte als auch die
    Berücksichtigung denkbarer ungünstiger Auswirkungen eines erweiterten
    Zugangs zu den Krankenakten auf das Dokumentationsverhalten der
    Therapeuten oder auf das Verhalten des Untergebrachten selbst. Die zu
    berücksichtigenden Belange müssen sorgfältig ermittelt werden; allgemein
    gehaltene Befürchtungen, die sich nicht auf substantiierte Anhaltspunkte
    stützen können, genügen nicht. Erforderlich ist zudem eine Klärung der
    spezifischen Zwecke der Führung der Krankenakte im Maßregelvollzug und
    der sich daraus ergebenden dienstlichen Dokumentationspflichten. Ohne
    eine solche Klärung ist eine begründete Einschätzung und Bewertung der
    Auswirkungen umfassender Zugänglichkeit der Krankenunterlagen nicht
    möglich.

    die erfolge wurden in einem über 25 jährigen legalem kampf gegen folter in deutschland durch gerichtsurteile in der rechtssprechung erzielt-
    damit wird aufgezeigt, daß auf demokratischen wege auch veränderungen zum besseren möglich sind ---
    Lebewesen persönlich töten, sie durch andere töten lassen und zum Töten ermutigen, sind die drei Hauptformen gewalttätigen Tötens. Als schuldig werden auch diejenigen bezeichnet, die Fleisch kaufen, essen oder kochen.

    @ Hindu-Philosophie


    Bin_Sprachlos
    Mitglied seit:
    24.10.2005

    @ Fruchtesser
    am 29.01.2006,
    14:45 Uhr
    (pid: 22075)

    unschuldige menschen in der psychiatrie gefoltert?
    antworten
    Sind das die Reste vom III Reich oder die Anfänge vom IV ?ich kenne dieses Thema auch schon lange, und es gibt viele - viel zu viele - ähnlich gelagerter Themen:Normalerweise müßte man - weder Menschenrecht, Tierrecht, Menschenschutz noch Tierschutz betreiben,...Wesenrecht und Wesenschutz wäre eigentlich von Nöten-- steh auf und kämpfe gegen jeden Irrsinn
    Fruchtesser
    Mitglied seit:
    16.06.2005

    @ Bin_Sprachlos
    am 29.01.2006,
    17:38 Uhr

    unschuldige menschen in der psychiatrie gefoltert?

    Fruchtesser
    Mitglied seit:
    16.06.2005
    @ Fruchtesser
    am 21.03.2006,
    18:48 Uhr

    damals wurde ich einfach ausgehungert
    http://www.jungle-world.com/seiten/2003/43/1885.php
    Fruchtesser
    Mitglied seit:
    16.06.2005
    @ Fruchtesser
    am 23.05.2006,
    20:23 Uhr


    18 Millionen US$ für tötliche Haldol-Zwangsbehandlung
    antworten
    Moderator: FruchtesserZur Information wie die Schadensersatzforderungen größer werden:http://www.sltrib.com/utah/ci_3840425Article Last Updated: 05/19/2006 12:40:50 AM MDTJury awards $18 million in case of nursing home abuseThe Associated PressST. MARIES, Idaho - A jury has awarded $18 million in punitive damages torelatives of an 86-year-old man who sued the nursing home where he died in1995, claiming he had been abused and overly medicated.The Benewah County panel's 11-1 verdict Wednesday followed a three-weektrial stemming from the death of Delbert Hayward in February 1995, nearly ayear after he was placed at Valley Vista Care Center in St. Maries. The deadman's son, Alfred Hayward, had sought $20 million.The staff committed more than 700 violations of federal nursing homeregulations.They eventually caused Hayward's death with repeated dosages of Haldol, apowerful anti-psychotic medication they used to control him after he triedto leave Valley Vista, said Richard C. Eymann, a lawyer for the son.''This jury verdict sends a message to the entire nation,'' Eymann said.''Nursing home abuse, including the use of sedating or mind-altering drugsto profit off senior citizens, will not be tolerated. It is our hope thatthe verdict will help change the culture in nursing home care.''Scott Burpee, chief executive of Valley Vista, asserted that evidence''somehow got twisted around'' during jury deliberations and said theverdict would be appealed.''We still stand behind the care we gave to Mr. Hayward,'' Burpee said.''We give good care. I don't think there'd be any doubt about that. Thiskind of thing makes it look like we're not.''After the lawsuit was filed, a judge dismissed the son's claims ofwrongful death and breach of contract, but the state Supreme Courtreinstated the wrongful death claim in 2001.While the case has been pending, Burpee expanded Valley Vista operationsand said he had earned state awards for excellence.

    --------------------

    Lebewesen persönlich töten, sie durch andere töten lassen und zum Töten ermutigen, sind die drei Hauptformen gewalttätigen Tötens. Als schuldig werden auch diejenigen bezeichnet, die Fleisch kaufen, essen oder kochen. @ Hindu-Philosophie



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