Neuer User?

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Neuer User?"

    Re: Neuer User?

    BavarianStallion - 10.08.2006, 13:59

    Neuer User?
    Zitat: Der neueste Benutzer ist latinoazteca.

    Wer zum Teufel...???



    Re: Neuer User?

    dmpe - 13.08.2006, 13:38


    kein plan



    Re: Neuer User?

    BavarianStallion - 16.08.2006, 20:59


    Dann stell dich mal vor, großer Unbekannter...



    Re: Neuer User?

    BavarianStallion - 24.08.2006, 11:16


    Zitat: Der neueste Benutzer ist dschedor.

    Vieleicht willst ja du????



    Re: Neuer User?

    kalle - 24.08.2006, 15:09


    alles nur spione, aber schwabing ist sauber jungs



    Re: Neuer User?

    BavarianStallion - 24.08.2006, 15:31


    Schwabing bleibt sauber, tight alter!! ;)



    Re: Neuer User?

    BavarianStallion - 05.02.2007, 16:40


    Na also dann: Pfiats Eich, Leberkassemmel Pause ruft...;)

    web.de hat folgendes geschrieben: Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig

    Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet vorerst untersagt. Für die so genannten Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der 3. Strafsenat in Karlsruhe.

    Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise (AZ StB 18/06 - Beschluss vom 31. Januar 2007).

    Die BGH-Entscheidung ist brisant, weil der Bund Online-Durchsuchungen vor allem zur Terrorbekämpfung einsetzen will. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert nach dem Beschluss nun, dass rasch die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können", sagte Schäuble.

    Unterstützt wird er dabei von der Bundesanwaltschaft. Die obersten Ankläger betonten am Montag die Notwendigkeit für die Ermittler, mit dem technischen Fortschritt mithalten zu können. Vor allem das Internet werde zunehmend bei terroristischen Straftaten eingesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei forderte "schnellstmöglich" eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei. Gerade bei schweren Verbrechen wie Kinderpornografie oder Terror-Vorbereitungen müssten Festplatten von Verdächtigen online durchsucht werden dürfen.


    Der BGH war bei der Frage der Internet-Ausspähung bislang uneins: Ein Ermittlungsrichter hatte die Rechtmäßigkeit einer verdeckten Online-Durchsuchung im Februar vergangenen Jahres bejaht, ein anderer hatte sie im November verneint. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen letzteren Beschluss Beschwerde eingelegt. Sie wollte bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung den Verdächtigen ein speziell zur Ausspähung entwickeltes Computerprogramm - so genannte Trojaner - zuspielen, um an wichtige Informationen zu kommen.

    Nach Ansicht des 3. BGH-Strafsenats greift die Maßnahme aber erheblich in Grundrechte des Betroffenen ein. "Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen", heißt es in dem elfseitigen Beschluss.

    Die Online-Durchsuchung sei auch nicht mit der Telefonüberwachung vergleichbar, weil dabei nicht die Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und einem Dritten überwacht werde. Vielmehr werde eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer gespeicherten Daten an die Ermittler ausgelöst.

    Die Opposition sieht durch die BGH-Entscheidung die Grundrechte gestärkt. "Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffes den großen Lauschangriff", sagte die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der dpa in Berlin. Die Grünen nannten die Entscheidung "konsequent und richtig" und sahen Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) "beim Hacken erwischt". Die Linksfraktion sprach von einem "Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt".

    Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte vor Schnellschüssen: "Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz der dpa. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine solche Durchsuchung "dringend erforderlich".



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