Informationen zur Gesetzmäßigkeit des Vereins und Spielfelds

Paintballverein Fraggle Rock - das bestaussehende Paintballteam im Norden
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    Re: Informationen zur Gesetzmäßigkeit des Vereins und Spielfelds

    Krischan - 29.07.2006, 23:55

    Informationen zur Gesetzmäßigkeit des Vereins und Spielfelds
    Einige Personen außerhalb der Paintballszene denken, dass Paintball in Deutschland verboten sei. Dieser Fehlinformation liegen zumeist schlecht recherchierte Zeitungsartikel oder Fernsehbeiträge zugrunde. Anders als vielerseits angenommen, ist das Paintballspielen bei Einhaltung der geltenden Gesetze durchaus erlaubt:

    Waffengesetz

    Paintballmarkierer fallen unter das Waffengesetz (§ 1 WaffG)! In Deutschland sind ausschließlich Markierer zugelassen, die mit einem F in einem gleichmäßigem Fünfeck gekennzeichnet sind. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen diese Markierer besitzen und benutzen. Das Waffengesetz schreibt vor, dass die kinetische Mündungsenergie der verschossenen Farbbälle die Energie von 7,5 Joule nicht überschreiten darf (§12 WaffG). Die Farbkugeln haben ein Gewicht von ungefähr 3,5g. Daraus folgt mathematisch eine Mündungsgeschwindigkeit von ca. 215 Fuß pro Sekunde. Aus diesem Grund dürfen Paintballmarkierer in Deutschland nur mit dieser Mündungsgeschwindigkeit betrieben werden. Markierer dürfen nur auf befriedetem Gelände mit Genehmigung des Besitzers benutzt werden. Die Projektile dürfen das Grundstück nicht verlassen (§45 WaffG). Beim Transport sind Paintballmarkierer nach dem Waffengesetz zu handhaben wie scharfe Waffen, d.h. der Markierer ist in einem nicht schussbereiten Zustand (ungeladen und von Munition getrennt) in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, wobei dieses Behältnis nur im abgeschlossenen Kofferraum transportiert werden darf.

    Diese Gesetze werden selbsterständlich auch auf unserem Spielfeld umgesetzt. Die Genemigung des Grundstücksbesitzers zum Abschießen von Projektilen liegt uns vor. Des Weiteren wird die Befriedung des Grundstücks und der Schutz vor den Projektilen durch mind. 3 Meter hohe spezielle Fangnetze erfüllt. Der Eintritt in den Verein ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet (Personalausweis erforderlich). Der Transport der Markierer wird ausschießlich nach Vorschrift durchgeführt. Vor den Spielen wird die Mündungsgeschwindigkeit jedes Markierers mit einem dafür vorgesehenen Gerät kontrolliert. Außerdem wird geprüft, ob der Markierer einen F-Stempel trägt.

    Öffentlichkeitsbezug

    Ein Spielfeld darf keinen Öffentlichkeitsbezug aufweisen: Es darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein und es düfen nur Personen am Spiel teilnehmen die der Spielgemeinschaft angehören.

    Auch diese Punkte setzen wir um: Unser Spielfeld ist nur über einen Privatweg zu erreichen und nur Mitglieder unseres Vereins dürfen das Grundstück betreten. Des Weiteren wird nicht außerhalb der Paintballszene für das Spielfeld geworben.



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