Worauf ist bei Anwälten zu achten?

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    Re: Worauf ist bei Anwälten zu achten?

    Frank - 18.07.2006, 13:21

    Worauf ist bei Anwälten zu achten?
    Der Anwalt kann bei Trennung und Scheidung das rechtlich Formale regeln helfen, das sollte er gewissenhaft tun, denn es ist seine Aufgabe und seine Funktion im Rahmen der Rechtsprechung.

    Er kann aber nicht stellvertretend die Probleme seiner Klienten lösen. Der Anwalt muss die Interessen seines(r) Mandanten vertreten, dafür wird er bezahlt, deshalb kann er objektiv kein Vermittler sein.
    Im Scheidungsverfahren können Sie sich allerdings mit Ihrer Frau auf einen Anwalt einigen, wenn es keine wesentlichen Meinungsunterschiede über die Regelung der Scheidungsfolgen gibt. es empfiehlt sich, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Damit können Sie viel Geld sparen.
    Hier ist es dem Rechtsvertreter möglich, auch vermittelnd zu wirken. Der Anwalt bleibt jedoch immer Anwalt einer Seite. Die andere Seite kann im Verfahren keine Anträge selbständig einbringen. Kommt es vor Gericht zu Meinungsverschiedenheiten, kann eine Neuverhandlung, dann aber mit zwei Anwälten, notwendig werden.

    Sie suchen einen Anwalt - an wen können Sie sich wenden?
    - ähnlich Betroffene, Geschiedene,
    - Vereine, Selbsthilfegruppen,
    - den Anwaltsverein mit seiner Spezialistenkartei.

    Das erste Gespräch mit dem Anwalt:
    - Sofort die Kosten klären und was damit abgedeckt wird.
    - Stellen Sie fest, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und was sie darüber abrechnen können.
    - Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über die Prozesskostenhilfe können für Sie in Anwendung kommen, so dass Sie auch bei geringem Einkommen einen Rechtsvertreter in Anspruch nehmen können (der Anwalt prüft Ihre Anspruchsberechtigung).

    Achten Sie auf die Meinung und Einstellung des Anwalts zu den Fragen:
    - gemeinsames Sorgerecht,
    - Vater-Kind-Beziehung,
    - Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite,
    - Bedeutung der Rechte des Kindes im Scheidungsverfahren,
    - Bereitschaft zu Vergleichsvorschlägen und/ oder zur außergerichtlichen Einigung,
    - Herabsetzung der anderen Partei (z.B. die Erziehungskompetenz des Expartnerin in Frage stellen),
    - Durchsetzung der eigenen Interessen.
    Achten Sie darauf, dass Ihr Rechtsvertreter besonnen mit dem Blick auf die Interessen des(r) Kind(er) reagiert. Lassen Sie sich nicht auf einen Kleinkrieg mit Ihrer Expartnerin ein.

    Vorsicht ist geboten, wenn
    - der Anwalt sofort überaus optimistisch den Ausgang des Verfahrens beurteilt,
    - schon beim ersten Gespräch ein Negativurteil gegenüber der Expartnerin erkennen lässt,
    - und wenn er sofort auf die Prozessvollmacht drängt.

    Sie sind für den Anwalt ein Klient unter vielen. Überlegen Sie genau, was Sie vorbringen wollen. Jede vergeudete Minute kostet Ihr Geld.
    Der Anwalt hat zwar Ihre Interessen zu vertreten, er kann aber trotzdem versuchen, deeskalierend zu wirken. Deshalb sollten die Schreiben an die andere Partei sachlich, moderat und ohne Herabsetzung abgefasst werden. Sie sind berechtigt, diese vor dem Absenden zu kontrollieren.
    Sollten die Schreiben des anderen Anwalts Beleidigungen und Unwahrheiten enthalten, müssen diese nicht unbedingt von Ihrer Expartnerin ausgehen. Sie sollten keinesfalls auf ähnliche Weise reagieren, da dies nur die Situation verschärfen kann.



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