Rauchen in Dienstbekleidung

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Rauchen in Dienstbekleidung"

    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Illuminati - 20.07.2006, 20:42

    Rauchen in Dienstbekleidung
    Hallo Leute,

    gibt es in eurem Rettungsdienstbereich eine Regelung zum Thema: Rauchen in Dienstbekleidung / Rauchen vor Einrichtungen / Rauchen vor Dritten / ???

    Würde mich mal interessieren, wie`s bei euch geregelt ist.
    Welche Möglichkeiten bestehen ein Rauchverbot im Sinne von Nichtraucherschutz durchzusetzen?
    Gibt es ne Möglichkeit das Rauchen aufgrund von Imageschäden zu untersagen?

    Kann mir da der Moderator "Gesetze" weiterhelfen?


    Gruß



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Illuminati - 31.07.2006, 09:01


    Ich brauche hier mal ne Meinung... :n2: :n68: :n140:



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Bluelight - 31.07.2006, 09:31


    Bei uns ist das Rauchen in den Diensträumen seit letztem Jahr verboten. Ansonsten gibt es da keine Regelung. :toto:

    Ich finde allerdings das man das Rauchen während der Einsätze verbieten sollte (egal welche Art von Einsätzen). Es gibt nichts Schlimmeres wie z.B. NEF-Fahrer die rauchend vor dem NEF stehen während der Pat. im RTW versorgt wird. :kiff

    Jeder sollte rauchen können wenn er es will aber mit Rücksicht wann und wo er es tut wenn er im Dienst ist.



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Illuminati - 31.07.2006, 10:09

    Rauchen
    Rauchen in Diensträumen ist bei uns schon lange gestorben, aber was ist mit dem Rauchen vor Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen?
    Sollten wir nicht, als Dienstleister im Gesundheitswesen mit gutem Beisspiel vorran gehen und das rauchen vor "Dritten" unterlassen?

    Hat jemand Ahnung, ob man dieses aufgrund von Vorschriften / Gesetzen (Nichtraucherschutz) oder ähnlichem einfach als Dienstanweisung bestimmen kann? Muss aber wasserdicht sein und ein Verstoß muss durch personalrechtliche Konsequenzen geahndet werden können...

    Bin selber Raucher!


    Gruß



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Pedder - 31.07.2006, 10:51


    Moin!
    Im Aufenthaltsraum ist bei uns das Rauchen auch verboten. Im Auto logischer Weise auch. Vor dem Krankenhaus oder auf der Strasse gibt es keine Vorschriften.

    Während der Einsätze ist das Rauchen natürlich auch untersagt. Sieht bei einer Rea auch nicht wirklich gut aus..... :lol:


    Gruß
    Pedder



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Rettungsassistent - 06.08.2006, 15:09


    Soo, bin wieder ausm Urlaub da....

    Hmm Rauchen in DstKleidung!?

    Ist bei uns ganz einfach geregelt.

    RAUCHVERBOT in der Wache. Wir habe die üblichen "Raucherecken".

    Aber gesetztesmässig gibts da nicht viel.

    Nach einer neuen Gesetzesvorlage ist aber das Rauchen in öffentl Gebäuden verboten. Somit gilt eine Freiwillige FF mit Hauptamtlichen der Stadt als öffentl. Gebäude und somit ist das Rauchen verboten.

    Aber mal von der nicht-gesetzes-sicht ich finde das Rauchen in DstKleidung auch nicht toll.

    Greez
    Mike



    Re: Rauchen in Dienstbekleidung

    Illuminati - 06.11.2006, 17:38

    Thema im Forum für BR behandelt...
    Bahandel das Thema z.Z. in einem anderen Forum.
    Hier die Antworten:

    Zitat: Rauchen in Dienstkleidung / Nichtraucherschutz
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    Hallo Leute,

    gibt es in eurem Betriebsratsbereich eine Regelung zum Thema:
    - Rauchen in Dienstbekleidung?
    - Rauchen vor Einrichtungen?
    - Rauchen vor Dritten?

    Würde mich mal interessieren, wie`s bei euch geregelt ist.

    Welche Möglichkeiten bestehen ein Rauchverbot im Sinne von Nichtraucherschutz durchzusetzen?

    Gibt es ne Möglichkeit das Rauchen aufgrund von Imageschäden zu untersagen?

    Zur Information: Wir sind ein Betrieb der im Gesundheitswesen tätig ist.


    Grüße Illuminati
    Erstellt am 03.11.2006 - 12:30 Uhr von Illuminati 9759

    Zitat:
    Hallo Illuminati!
    Also wir sind im Sozialbereich tätig, von unserem Arbeitgeber wurde in diesem Jahr eine Dienstanweisung an Mitarbeiter, Eltern und Besucher herausgegeben, in der das Rauchen in und um die Einrichtungen verboten wurde. Allerdings gibt es dazu auch Vorgaben vom Sozialministerium. Wäre dort mal zu erfragen ob die für Euren Bereich auch was "geregelt" haben, bzw. würde mir dazu noch das Gesundheitsministerium einfallen. Übrigens gilt dies als Dienstanweisung nur für die Mitarbeiter, für andere Personen wurde es als Hausordnung verfasst. Sinn der Geschichte bei uns ist zum einen die Vorbildfunktion, zum anderen wohl auch das Image der Einrichtungen (im Zuge der Antiraucherkampagnen!).
    Antwort 1 Erstellt am 03.11.2006 - 14:06 Uhr von Adler 39830
    Zitat:
    Hallo Adler,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Bin mal gespannt, ob da noch andere Erfahrungen ans Licht kommen.

    Kann der Betrieb dem Mitarbeiter das Rauchen denn generell verbieten?
    Der Betriebsrat würde eine solche Maßnahme nämlich begrüßen.


    Gruß Illuminati
    Antwort 2 Erstellt am 03.11.2006 - 14:14 Uhr von Illuminati 39833
    Zitat:
    @Illuminati,
    auch wenn der Nichtraucherschutz (§ 5 ArbStättV) grundsätzlich zu begrüssen ist, frage ich mich doch, ob der Betriebsrat nur von Nichtrauchern gewählt wurde.....
    Antwort 3 Erstellt am 03.11.2006 - 15:12 Uhr von Mona-Lisa 39845
    Zitat:
    bei uns Einm Kantinenbetrieb gibt es eine bv zum nichtraucherschutz. in lebensmittelbereichen darf sowieso nicht geraucht werden. ansonsten ist das rauchen fast überall verboten. auch in den büros usw. raucher können in einer raucherkafeteria rauchen oder müssen vor die tür. am anfang wollten mich die raucher lynchen. mittlerweile geht es gut. da rauchen auch nictrauchr tötet gibt es keine kombromisse. im übrigen hat der br mittbestimmung in allen fragen der ordnung im betrieb
    Antwort 4 Erstellt am 03.11.2006 - 16:54 Uhr von harald 39856
    Zitat:
    Vielen Dank für Eure Beiträge.

    @ Mona-Lisa
    Der BR wurde nicht nur von Nichtrauchern gewählt, außerdem bin ich und zwei weitere BR-Mitglieder selber Raucher...

    Es geht bei uns nur darum, daß es kein gutes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit gibt, wenn wir als Dienstleister im Gesundheitswesen (Rettungsdienst) vor Krankenhäusern oder sozialen Pflegeeinrichtungen rauchen.
    Auf den Fahrzeugen herrscht generelles Rauchverbot und in den Rettungswachen ist das Rauchen nur in dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.

    Wir wollen nun zusammen mit der Geschäftsführung eine Dienstanweisung erwirken, die das Rauchen VOR den o.g. Einrichtungen in Dienstbekleidung untersagt. Hier kann also NICHT die ArbStättV zur Geltung kommen.

    Müssen sich die Mitarbeiter an diese Dienstanweisung halten?
    Welche Konsequenzen kann es haben wenn ein Mitarbeiter gegen diese DA verstößt?
    Muss der BR dieser DA zustimmen.

    Fragen über Fragen...

    Gruß
    Antwort 5 Erstellt am 06.11.2006 - 16:31 Uhr von Illuminati


    Fortsetzung folgt...



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