Gesetzesänderung für Friedfischangler in Brandenburg

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    Re: Gesetzesänderung für Friedfischangler in Brandenburg

    Anonymous - 14.07.2006, 11:46

    Gesetzesänderung für Friedfischangler in Brandenburg
    Gesetzesänderung für Friedfischangler in Brandenburg


    Im Zuge der beschlossenen Entbürokratisierung hat der brandenburger Landtag zum 01. August 2006 eine für Angler nicht unwichtige Gesetzesänderung beschlossen.

    Zukünftig benötigen Erwachsene keine Fischereiprüfung mehr, wenn sie ausschließlich dem Friedfischfang nachgehen wollen. Bislang galt diese Regelung nur für 8 bis 18 Jahre alte Jugendliche. Das bedeutet nun allerdings kein reines Freiangelrecht für jedermann. Die Jahresfischereiabgabe ist nach wie vor zu entrichten (Gültig jeweils für ein Jahr.). Ebenso besteht die Pflicht zum Erwerb einer Gewässererlaubnis. Wer als Angler nun auf Raubfische, oder mit der Fliegenrute angeln möchte, der muss, wie bisher, die Fischereiprüfung ablegen, ohne die ein brandenburger Angler auch in anderen Bundesländern keine Gastkarten erhalten würde.

    Nach Aussagen des brandenburger Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke, soll mit der Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen interessierten Bürgern der Einstieg in das naturnahe Hobby des Fischens erleichtert und unbürokratischer ermöglicht werden. Seitens der Landesregierung baut man auch auf Synergieeffekte in Sachen Natur- und Gewässerschutz.

    Die entsprechenden Zahlungen für die Fischereiabgabe nehmen die unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Brandenburgs, sowie die Geschäftsstellen des Landesfischereiverbandes entgegen. Weitere Ausgabestellen sollen noch bekannt gegeben werden.

    Zusätzliche Informationen erteilt der LAV Brandenburg unter der Telefonnummer: 0331-95 12 68 1 oder 0331-74 30 110



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    Lernaea - gepostet von zander am Donnerstag 13.07.2006



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