90 Jahre alte Songs gratis im Netz

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    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    Dolzi - 05.07.2006, 22:31

    90 Jahre alte Songs gratis im Netz
    Das Urheberrecht sichert Künstlern und der Industrie über viele Jahre exklusive Verwertungsrechte von Musik und Filmen. Doch irgendwann ist Schluss damit - die Rechte laufen aus. So landet mancher Song als Gratis-MP3 im Web - zur Freude der Liebhaber alter Musik.

    Das Jahr 2013 könnte für die Musikindustrie ein schweres werden. Denn dann läuft unter anderem das Copyright für "Please Please Me" aus - das erste Album einer britischen Combo namens "The Beatles". Auch Aufnahmen anderer Künstler, etwa Elvis Presley oder Cliff Richard, verlieren 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung ihr Copyright. Eine beängstigende Vision für die Musikindustrie, die bereits mächtig bei Politikern lobbyiert, um eine Verlängerung der 50-Jahres-Frist zu erreichen, bevor bekannte Oldies ihren Schutz verlieren.

    Für Liebhaber von Songs aus den zwanziger Jahren bringt das Erlöschen von Copyrights ungeahnte Vorzüge mit sich. Die Titel werden als MP3 im Internet veröffentlicht und können gratis heruntergeladen werden. Beispielsweise auf dem amerikanischen Weblog Foldedspace.com. Dessen Betreiber hat jetzt 20 Titel aus den Jahren 1905 bis 1919 ins Netz gestellt. Und mancher Titel ist durchaus hörenswert, wenn man mal vom unvermeidlichen Rauschen der frühen Aufnahmen absieht.

    In den USA ist das Copyright für Werke, die vor 1923 veröffentlicht worden sind, bereits abgelaufen - eine Besonderheit des amerikanischen Rechts. Die Titel, die jetzt auf Foldedspace.com zu haben sind, wurden von einer CD namens "Nipper's Greatest Hits: 1901 -1920" gerippt, die mittlerweile nicht mehr in Handel erhältlich ist.

    In fast allen Ländern der Welt erlöschen die Rechte ausübender Künstler 50 Jahre nach der Darbietung. Die britische Musikindustrie verlangt deshalb eine Verlängerung der Frist auf 95 Jahre - in den USA gilt bereits eine ähnliche Frist. Ansonsten könne schon bald jeder Beatles-Compilationen auf den Markt bringen, an denen die Künstler nichts mehr verdienten, lautet die Argumentation. Zudem müssten die Konsumenten sich wohl an Kopien schlechter Qualität gewöhnen.


    Monopol der Plattenfirmen in Gefahr

    Doch in Wahrheit geht es den Plattenfirmen nicht nur um Künstler oder Qualität. "Was verschwindet ist das Monopol der Firmen zur Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen", erklärte Kay Withers, eine Medienexpertin des britischen Institute for Public Policy Research auf der Webseite der BBC.

    Zwar erlöschen die Rechte an der Darbietung nach 50 Jahren, nicht jedoch das Urheberrecht der Autoren an Text und Komposition. Und genau dies wird von der Musikindustrie gern verschwiegen. Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des oder der Urheber - zumindest ist das in dem meisten Ländern so. Und Paul McCartney, der die meisten Beatles-Songs gemeinsam mit John Lennon schrieb, lebt nach wie vor.

    Mit der Unterscheidung zwischen dem Urheberrecht und dem sogenannten Leistungsschutzrecht der Einspielung wollte der Gesetzgeber die kreative Leistung der Autoren höher stellen als die Darbietung. Das Urheberrecht gilt deshalb in den meisten Ländern der Welt wesentlich länger (70 Jahre nach Tod des Autors) als das Leistungsschutzrecht (50 Jahre nach Erstveröffentlichung).

    Die 70-Jahresfrist gilt übrigens auch für Texte, Gemälde, Zeichnungen und Fotos. Deshalb ist es beispielsweise möglich, Texte von Goethe oder Nietzsche im Netz zu veröffentlichen - etwa im Gutenberg-Projekt. Aufpassen müssen Website-Betreiber jedoch bei neuen Übersetzungen alter Werke, weil die Übersetzung als solche ebenfalls geschützt ist. Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.


    "Mein Kampf" durch Urheberrecht geschützt

    Ob eine Aufnahme aus den zwanziger Jahren digital aufgearbeitet wurde oder nicht, spielt nach Auskunft der Berliner Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) keine Rolle. "Der Ablauf der Schutzfrist des Tonträgerherstellers betrifft die erstmalige Aufnahme", sagte Burkhard Sehm, Justitiar der GVL auf Anfrage von Spiegel Online. Das Remastering lasse keine neuen Tonträgerherstellerrechte entstehen und begründe damit auch nicht den Beginn einer neuen Schutzfrist. Unter Umständen komme aber ein wettbewerbsrechtlicher Schutz in Frage, betonte Sehm und verwies auf die Ausbeutung fremder Leistung.

    Mit dem Urheberrecht kann man generell sogar die Nutzung eines Werks verhindern. Bestes Beispiel dafür ist das Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler. Der Freistaat Bayern hält nach eigener Aussage die Rechte an dem Machwerk des deutschen Diktators - und kann so zumindest bis 2015 - 70 Jahre nach seinem Tod -, gegen jede Veröffentlichung in Deutschland vorgehen. Die Alliierten hatten Hitlers Vermögen 1945 beschlagnahmt und dem Freistaat übergeben - damit auch die Rechte an dem Buch.



    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    WALDI - 06.07.2006, 17:40


    kasch des vl. net a bitz zemma fassa... do bisch jo ewig dra... ;) ;)



    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    Imbaking - 06.07.2006, 17:42


    zum durchlesa bruchsch genau 2 minuta...



    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    sYsTeMFeHLeR - 07.07.2006, 12:40


    dr walch halt länger....



    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    Limonade - 07.07.2006, 13:44


    i hon ka uhr zum stoppa sunsch würd is oh lesa :wink:



    Re: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz

    Dolzi - 08.07.2006, 16:50


    omfg also zum des durchlesa bruchsch amol würkle net lang ...
    und du muasch jo net alles lesa damits verstohsch xD



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