The Rules

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    Re: The Rules

    expensive - 03.07.2006, 18:59

    The Rules
    §1 Grundregel:
    Jeder User startet eine eigene Promotion, mit der er wirtschaften muss.

    §2 Promotionname:
    Der Name der Promotion muss erfunden sein und von existierenden Promotions abweichen, bzw. er darf nicht sehr bekannten Promotions ähneln, d .h. nicht WWE, WCW, TNA, ECW, ... .

    §3 Startguthaben:
    Jede Promotion erhält 4 Millionen € Startkapital, was sie damit anstellt, ist dem Benutzer überlassen.

    §4 Vorbereitungen:
    Jede Promotion kann bei einem oder höchstens zwei TV-Sendern anfragen, wobei man nur einen Sender pro Land haben darf (z. B. einen in den USA und einen in Großbritannien).

    §4.1:
    Man muss Hallen für die Shows mieten, darf allerdings nur 8 Wochen in einem Jahr in einer spezifischen Halle verbleiben; man kann DVDs und/oder VHS-Kassetten mit Filmmaterial in die Läden stellen.

    §5 Verträge:
    Jede Promotion kann ihre Worker entweder mit Written (festen) oder Open Contracts bekommen.

    §5.1:
    Bei einem Open Contract zahlt man nur das Gehalt, wenn der Wrestler auch in der Show vorkommt, bei einem Written Contract zahlt man immer, egal ob der Wrestler vorkommt oder nicht.

    §5.2:
    Sollte ein Worker mit Open Contract bei einer anderen Promotion einen Written Contract unterschreiben, so zerbricht der Open Contract.

    §5.3:
    Es gibt auch One Night Only Deals, d. h. ein Wrestler tritt für eine einzige Show an und man bezahlt ihm einmal das normale Wochengehalt, steht der Wrestler schon bei jemandem unter Vertrag (Written), so muss diese Promotion dem Auftritt zustimmen.

    §5.4:
    Bei einer Entlassung muß der Wochenlohn * 4 (Monatslohn) als Abfindung bezahlen, bei Entlassung aus offenem Vertrag nichts und bei ONO-Absagen Wochenlohn * 1

    §6 Workertranser:
    Die User dürfen Worker tauschen oder mit Geld abkaufen. Die Geschäfte müssen aber dem Spielleiter gezeigt werden, damit dieser den Tausch in den Finanzen vermerkt.

    §7 Show(s):
    Die einzelnen Promotions dürfen maximal zwei Shows in der Woche führen (eine Show geht eine Stunde, die Debutshow geht zwei Stunden). Sollte eine Promotion nur eine Show in der Woche führen, so darf diese bis zu 90 Minuten ausgestrahlt werden.

    §7.1:
    Sollte eine Promotion zwei Shows in einer Woche veranstalten, so darf ein Worker nur einmal pro Woche wrestlen, sonst nur in gefilmten Angles auftauchen, wenn doch, muss der Worker kontaktiert werden und ein neues gehalt für diese Woche ausgemacht werden. Dies gilt nicht für PPV's.

    §7.2:
    Maximal einen PPV (geht drei Stunden) in vier Wochen, welcher beim normalen TV Sender ausgestrahlt wird, allerdings im Pay TV, d. h. diejenigen die den PPV sehen wollen, müssen zahlen.

    §8 Doppelshow(s):
    Desweiteren gibt es eine Doppelshow, bei welcher zwei Promotions eine Show zusammen führen. Wird diese bei einer normalen Show veranstaltet, so geht diese 1,5 Stunden. Bei einem Doppel PPV ändert sich nichts.

    §8.1:
    Die Ausgaben und Einnahmen einer Doppelshow werden fair aufgeteilt, sprich 50% pro Promotion.

    §9 Kreatives:
    Die User können für ihre Promotions Threads anfertigen, um die Übersicht zu behalten, desweiteren dürfen Bilder Shows und PPVs ankündigen.

    §10 Kommerzielles:
    Es ist jeder Promotion gestattet über jegliche Formen der Medien (Pressekonferenz, Magazin) mit ihrer Promotion zu werben, neue Worker anzukündigen oder schlichtweg Gerüchte zu verkünden.

    §11 Lizenzen:
    Jede Promotion kann sich Lizenzen für Show, bzw. PPV Namen kaufen.

    §11.1:
    Desweiteren gibt es Lizenzen für Titel. (Titel kann man selbst erstellen) Normale Titel kann man schützen, trotzdem darf sie jeder benutzen, wie z. B. World Heavyweight Title, hier kann man nur den Namen der Promotion, der davorsteht schützen lassen.

    §11.2:
    Außerdem kann man noch den Promotion Namen plus Kürzel lizensieren, sowie Theme der Show oder besondere Veranstaltungen oder Auszeichungen (wie z. B. King of Deathmatch) oder Weiteres.

    §11.3:
    Wenn eine Promotion einen Namen oder derartiges einer bisher bestehenden Promotion benutzt, so kann diese Klagen. Die Leitung kann außerdem klagen, wenn man z. B. einen Namen eines Filmes oder derartiges benutzt.

    11.4:
    Desweiteren sind auch die Benutzung von Catchphrases eines Workers bei einem anderen Worker oder einer ganz anderen Angelegenheit untersagt.

    §12:
    Das Roster einer Promotion darf nicht mehr als 40 Worker beinhalten! Ausgenommen davon sind Referees, Kommentatoren (die nicht auf der Liste stehen) und Erfundene Offizielle, die nicht wrestlen.



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