Regeln

Bewahrer des Feuers
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  • Forum: Bewahrer des Feuers
  • Forenbeschreibung: Willkommen auf dem Forum der Bewahrer des Feuers
  • aus dem Unterforum: Königliche Anordnungen
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  • Forum gestartet am: Montag 26.06.2006
  • Sprache: deutsch
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    Re: Regeln

    sycros - 29.06.2006, 19:46

    Regeln
    Gildensatzung:


    Regel 1 Gildenwesen:

    1 a Aufnahme
    1 b Die Bewahrer des Feuers ist keine Spezialisierungsgilde. Jeder der Lust hat, egal
    ob Elfe, Mensch, Zwerg, oder Gnom ist Willkommen. Hordler müssen
    allerdings draußen bleiben.

    1 c Die Aufnahme erfolgt im Forum, oder direkt im Spiel mit anschließender
    Regiestierung auf dem Forum (Aufnahmedatum) durch autorisierte
    Ratsmitglieder.
    1 d Es gibt eine Probezeit von 3 Wochen in das eine neue Mitglied auf einem
    unteren Rang (Anwärter) verbleibt damit wir ihn erst einmal kennen lernen
    können. Wer uns nicht die Möglichkeit gibt ihn in dieser Probezeit kennen zu
    lernen wird nicht aufgenommen. Danach wird er automatisch ein Vollmitglied.
    Ausschlaggebend ist das Anmeldedatum im Forum.

    1 e Mitglieder können sich auf Grund von schlechten Erfahrungen mit dem
    Bewerber gegen eine Aufnahme aussprechen. Dies wird dann vom Hohen Rat
    besonders abgewogen.

    1f Die Berufe müssen angegeben werden und werden mit einem Kürzel
    eingetragen.
    A Alchemie; B Bergbau; I Ingenieur; K Kürschner; KK Kräuterkunde; L
    Lederer; SD Schmied; SN Schneider; V Verzauberer, mit den dazugehörenden
    Skillstufen und Spezialisierung.

    Regel 2 Ausschluss:
    Wir behalten uns vor das Fehlverhalten in der Gilde mit Ausschluss zu
    bestrafen und hinterlegen den Grund im öffentlichen Forum.
    2a Fehlverhalten gegen Gildenmitglieder, Im Gildenchannel durch schlechte
    obszönen ,diskreminierenden Reden und Äußerungen.
    2 b Negatives Auffallen eines Mitgliedes im öffentlichen Channel durch Spamerei
    Bettelei und ähnliches was den Gildenruf schädigen könnte.
    2 c Den Ausschluss aus der Gilde wird durch den König oder durch mindestes 2
    Hohen Ratsmitglieder erfolgen.

    Regel 3 Gildenhierachie
    Gildenränge und ihre Aufgaben sind festgelegt in der Rangliste.
    3 a In der Satzung wird zwischen vier Organen unterschieden:
    Gildenkönig:- GK:- Mijölnir als Gildengründer
    Der Hoher Rat umfasst 6 aktive Mitglieder,- HR:- Ratsmitglieder und GK
    Der Gildenrat wurde bei der Gründung der Gilde einberufen und ist damit gültig
    3.b Der Tafelritter (siehe Gildenstruktur der Ränge)
    3 c Die Ränge als eine Einheit gesehen;- Edelmann- Junker- Knappe-
    3 d Der Anwärter.

    Regel 4 Verhalten in der Gilde

    4 a Beleidigungen und fehlender Respekt sind unerwünscht. Ein Eingreifen des GK
    oder HR wird es nur bei berechtigten Beschwerden geben. Da sich schon viele
    länger kennen ist es oft schwer als Dritter eine wirkliche Beleidigung von einem
    Spaß zu unterscheiden.

    4 b Störungen im Spiel, Gildenchannel und im Chat sind zu unterlassen. Findet im
    Chat eine Besprechung teil sollte niemand diese absichtlich stören. Gleiches gilt
    für Spam im Forum oder für sinnloses dazwischen reden im TS.

    4 c Handel unter Mitglieder ist erwünscht und für alle Seiten hilfreich. Die Preise
    sollten stets den Gildenmitgliedern gegenüber fair sein, so das auch jedes
    Mitglied die Möglichkeit hat an hochwertige Ausrüstung für sein LV. Bereich
    zu kommen

    4 d Jeder in der Gilde sollte bemüht sein aneinander zu helfen insbesondere wenn
    ein Mitglied sich im Kampf mit (Horde oder NPC Gegner) befindet.
    Jeder s9oltte in der Gilde den anderen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    Allerdings sollte hierdurch KEINERLEI Anrecht auf so genanntes Durchziehen
    abgeleitet werden. Die kann nur auf freiwilliger Basis des entsprechenden
    Mitgliedes stattfinden.
    Jeder auch wirklich Jeder ist angehalten die Probleme erstmal aus eigener Kraft
    zu lösen.

    4 e Das Forum ist als Hauptinformationsquelle gedacht und es ist Pflicht es zu
    nutzen. Wer es nicht macht der muss mit den Folgen der mangelnden
    Information leben.

    4 f Ist man in einer Gruppe über Level 40 unterwegs gelten unsere Plünderregeln.
    Außer die Gruppe vereinbart was anderes.


    Regel 5 Inaktivität:

    Aktivität ist uns wichtig, aber kein Zwang. Allerdings nehmen wir uns die
    Freiheit Charaktere wenn sie länger als 6 Wochen nicht gespielt wurden aus der
    Gilde zu entfernen.
    5 a Urlauber die sich im Forum abgemeldet haben sind natürlich nicht davon
    betroffen.

    Regel 6 Die wichtigste Regel auch wenn sie nicht am Anfang stand
    Hab Spaß am Spiel und gönnt es auch den Anderen!








    Regel 7. Sonstiges:

    7 a Mitglieder haben sich stets gegenüber anderen Allianzlern ehrenwert zu
    verhalten.
    7 b Hordler sind als Freiwild zu behandeln. Ihnen ist weder Respekt noch
    Freundlichkeit zu zollen.
    7 c Wir werben niemand aus anderen Gilden ab. Wer freiwillig kommt ist
    herzlichste willkommen.
    7 d Der Betrug an gildenfremde Spieler wird ebenso mit Ausschluss bestraft wie der
    Betrug an Gildenmitglieder.

    7 e Seit Hilfsbereit und freundlich damit unsere Gilde in Azerroth den Ruf
    bekommt
    wie sie es verdient. Eine elitäre Gilde in die jeder gerne möchte

    7 f Teilnahme an PvP – Aktionen sind jedem Mitglied freigestellt. Es darf niemand
    gezwungen werden.

    7 f Das gleiche gilt fürs Questen in der Wildnis.

    7 g Keiner sollte eine Gruppe innerhalb einer Instanz plötzlich allein lassen.
    Ausnahme: Techn. Probleme.

    7 h Wir haben eine besonderes Augenmerk zum verhalten im TS. Der Name im TS
    sollte dem gespielten Charakter entsprechen.

    8. Schwarze Liste.

    8a Wir führen für unsere Gilde eine schwarze Liste an der jeder mitwirken kann.
    Diese Liste wird vom Vizekönig geführt und auch aktualisiert

    In dieser Liste führen wir Gildenfremde auf die sich uns gegenüber schlecht
    Verhalten haben.
    Um Jemanden in der Liste einzutragen reicht ein Eintrag ins Forum mit Angaben
    von Gründen. Der Hohe Rat wird ggf. entscheiden ob eine Aufnahme in die Liste
    richtig oder falsch ist.

    9. Fundus:

    9a. Die Verwaltung des Fundus der Gilde unterliegt 2 benannte Tafelrittter an die
    sich jeder bei Bedarf melden kann. Die Tafelritter haben das Recht bei mehr
    Bedarf als vorhanden, eine Auslosung unter die betreffenden Mitglieder in einer
    dann zu bildenden Gruppe auszuführen.



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