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Re: Das neue Steueränderungsgesetz (heute frisch beschlossen)
christopherus - 29.06.2006, 16:23Das neue Steueränderungsgesetz (heute frisch beschlossen)
Hi Leute. Wollte nur mal das neue "Steueränderungsgesetz" publizieren und eure Meinung dazu erfragen:
Quelle: HB-Online:
http://www.handelsblatt.com/news/default.aspx?_p=200050&_t=ft&_b=1100696&doc_page=1
Pendler und Reiche werden stärker belastet
Der Bundestag hat das so genannte Steueränderungsgesetz beschlossen, das für Millionen von Bundesbürgern Mehrbelastungen mit sich bringt. Die Koalitionsfraktionen stimmten mit wenigen Ausnahmen für den Gesetzentwurf der Regierung. Zuvor gab es im Parlament allerdings einen Eklat.
HB BERLIN. Lediglich einige SPD-Abgeordnete votierten gegen das Vorhaben. Nach dem Gesetz soll die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeit entfallen. Außerdem müssen Spitzenverdiener künftig einen Zuschlag von drei Prozentpunkten zum Höchstsatz der Einkommenssteuer leisten und werden dann mit 45 Prozent besteuert. Das Gesetz sieht weiter vor, den Sparerfreibetrag - grob gerechnet - zu halbieren und den steuerliche Anrechenbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers einzuschränken. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Vor der Abstimmung hatte war es im Bundestag zu einem heftigen Streit gekommen. Redner von Linkspartei, FDP und Grünenwarfen den Regierungsparteien eine Missachtung des Parlaments vor. Grund war, dass Union und SPD am Morgen kurz vor Beginn der Bundestagssitzung im Finanzausschuss den Gesetzentwurf geändert hatten.
Wegen der kurzfristigen Änderung des Entwurfs hatte die Linkspartei eine Absetzung der Parlamentsentscheidung beantragt. FDP und Grüne unterstützten den Vorstoß. Die Grünen nannten das Vorgehen eine „Schande für die große Koalition“. Vertreter der Koalitionsparteien bezeichneten es dagegen als rechtens, dass der Finanzausschuss morgens um 07.00 Uhr eine Änderung vorgenommen hatte. Dabei geht es um eine inhaltlich nur wenig bedeutsame technische Frage der Steuerstatistik.
Als Folge des Streites trat zunächst der Ältestenrat der Bundestages zusammen, um über das weitere Verfahren zu beraten. Außerdem setzte die FDP-Fraktion kurzfristig eine Sondersitzung an. Union und SPD setzten aber mit ihrer Mehrheit durch, dass das Steueränderungsgesetz auf der Tagesordnung blieb.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte das Steuerpaket als alternativlos zur Haushaltskonsolidierung. Er wisse um die damit verbundenen Einschnitte, Härten und Zumutungen. Ohne Einsparungen könne aber nicht zu soliden Finanzen zurückgekehrt und die Schuldenlast für nachfolgende Generationen abgebaut werden.
„Belastungen für kleine Leute“
„Wir wissen, dass die damit verbundenen Einschnitte alles andere als populär sind, aber sie sind im Ergebnis zumutbar, und wir brauchen sie, wenn wir langfristig wieder auf einen soliden Haushaltskurs zurückfinden wollen“, sagte Steinbrück. Nach seiner Ansicht werden die Bürger die Vorzüge einer Finanzpolitik erkennen, die Kindern und Enkelkindern keinen Schuldenberg vor die Füße kippe.
Die Opposition warf der großen Koalition vor, immer nur neue Steuererhöhungen und Belastungen für „kleine Leute“ zu beschließen und die Konjunktur zu schädigen, statt wirklich zu sparen. Der Bund der Steuerzahler hält das Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig. „Die Arroganz, mit der die große Koalition im Bundestag die rechtlichen Bedenken von Sachverständigen ignoriert, ist erschütternd“, sagte Steuerzahlerpräsident Karl Heinz Däke. Das höchste deutsche Gericht werde diese Steuerrechtsänderungen wieder rückgängig machen. „Davon bin ich fest überzeugt.“
Das Steueränderungsgesetz stellt mit der Streichung etlicher Steuervergünstigungen eine zweite Welle von Steuererhöhungen nach dem vor zwei Wochen beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz dar, das unter anderem die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007 vorsieht. Das Steueränderungsgesetz ist ein Kernvorhaben der großen Koalition zur Sanierung des Staatshaushalts. Es soll dem Staat im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Euro bringen, die 2008 auf rund 4,3 Milliarden Euro und in den Folgejahren auf über fünf Milliarden Euro steigen sollen.
Im Folgenden eine Zusammenfassung der Beschlüsse:
Pendlerpauschale: Künftig sollen Pendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das „Werkstorprinzip“ eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Erhoffte Mehreinnahmen: bis zu 2,5 Milliarden Euro. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums sind die meisten Arbeitnehmer nicht von der Einschränkung betroffen. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Betroffen seien nur Fernpendler.
Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre etwa eine Spareinlage von 30 000 Euro bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze. Für den Staat werden davon Mehreinnahmen von jährlich 750 Millionen Euro erwartet.
Arbeitszimmer: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, „wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“. So können etwa Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Das soll bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr mehr Steuereinnahmen bringen.
Reichensteuer: Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro (Verheiratete 500 000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. 2007 dürften laut Union knapp 20 000 Bürger betroffen sein. Auch das Aufkommen sinkt, die Rede ist von 127 Millionen bis 250 Millionen Euro. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden. Dann werden jährlich 1,3 Milliarden Euro erwartet.
Kindergeld: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag. Dies soll jährlich 534 Millionen Euro bringen.
Bergmannprämie: Die 50 Jahre alte und laut Finanzministerium „seit langem arbeitsmarktpolitisch überholte“ Bergmannsprämie soll 2007 gesenkt und Anfang 2008 ganz abgeschafft werden. Die daraus erhofften Mehreinnahmen belaufen sich auf 25 Millionen Euro.
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